Drucksache - VIII-0275  

 
 
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Kita Sonnenmäuse in der Conrad-Blenkle-Straße 46
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
27.09.2017 
Fortsetzung der 9. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 9. BVV am 13.09.2017
Antrag Fraktion der SPD,Fortsetzung 9. BVV am 27.09.2017
VzK§13BezVG BA, ZB 12. BVV am 17.01.18
VzK § 13 Schlussbericht Bezirksamt, 13. BVV am 21.2.2018

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.02.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0275

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Kita Sonnenmäuse in der Conrad-Blenkle-Straße 46

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 9. Sitzung am 27.09.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0275

Das Bezirksamt wird ersucht, mit Nachdruck bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und der Verkehrslenkung Berlin auf Entscheidung zur Einrichtung eines geschwindigkeitsreduzierten Bereichs in der Conrad-Blenkle-Straße und eine zügige Umsetzung hinzuwirken.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Staatssekretär Herr Jens-Holger Kirchner hat zum aufgeworfenen Sachverhalt mit Schreiben vom 28.12.2017 wie folgt geantwortet:

Die BVV Ihres Bezirksamtes hat sich mit der Drucksache VIII-0275 dafür ausgesprochen, die Verkehrssicherheit im Bereich der Kita Sonnenmäuse in der Conrad-Blenkle-Straße 46 durch eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h zu erhöhen.

Bereits im Juli 2015 wurde zur Erhöhung der Sicherheit der querenden Fußnger in Höhe Nr. 46 (an der Ecke Conrad-Blenkle-Straße/Erich-Boltze-Straße) durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) die Einrichtung eines Fußngerüberweges (FGÜ) mit baulich angelegten Gehwegvorstreckungen gegenüber dem Straßen- und Grünflächenamt Ihres Bezirkes angeordnet. Dieser FGÜ liegt dann in unmittelbarer Nähe zur Kita Sonnenmäuse und kommt den Kita-Kindern, aber auch den Schülern und Besuchern der Sportplätze und Sporthalle sowie den Verbrauchern des dort vorhandenen Supermarktes zu Gute…

Da ein konkretes Datum noch nicht bekannt ist, wird die VLB bis zur endgültigen Umsetzung dieses FGÜ vorübergehend eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Heinz-Bartsch-Straße und dem dortigen Supermarkt anordnen. Durch die gesetzliche Änderung der StVO wurden zwar die Anordnungskriterien für Tempo 30 im Hauptnetzvor sensiblen Einrichtungen wie Kitas deutlich herabgesetzt, dennoch gilt gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO auch weiterhin, dass diese Tempo-30-Regelungen nur dort anzuordnen sind, wenn diese aufgrund der besonderen Umstände auch zwingend erforderlich sind.

Ein zwingendes Erfordernis für ein dauerhaftes Tempo 30 ist für die Conrad-Blenkle- Straße nach Umsetzung des FGÜ nicht gegeben. Diese Straße verläuft geradlinig, gute Sichtverhältnisse sind für alle Verkehrssteilnehmer gegeben. Auf die vorhandene Kita und damit querende Kinder wird durch Zeichen 136 StVO „Achtung Kinder“ hingewiesen. Durch die Lichtzeichensignalanlage (Ampeln) an der Ecke Paul-Heyse- Straße und Kniprodestraße sowie des dann neuen FGÜ sind sichere Querungsmöglichkeiten im nahen Umfeld vorhanden. Ferner entstehen dadurch auch immer wieder Lücken in den Fahrzeugfolgen, die unter Beachtung der erforderlichen Aufmerksamkeit auch ein Queren an anderen Stellen ermöglichen. Vor dem Eingangsbereich der Kita sind Schutzgitter vorhanden, die verhindern, dass Kita-Kinder direkt auf die Fahrbahn laufen. Mit Umsetzung des FGÜ in unmittelbarer Nähe zum Kita-Eingang sind somit keine besonderen Umstände mehr gegeben, die die Beibehaltung einer Tempo-30-Regelung vor der Kita rechtfertigen würden. Die Entfernung der Beschilderung wird daher dann durch die VLB angeordnet werden.

Die derzeit vorhandene Zeichen 136 „Achtung Kinder“ bleiben nach der Einrichtung des Fußngerüberweges weiterhin bestehen.“

Hinsichtlich der Terminierung beabsichtigt das Bezirksamt die Umsetzung des FGÜ bis Ende 2018.

Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 
 

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