Drucksache - VIII-0264  

 
 
Betreff: Straßenschäden mit besonderer Gefahr für den Radverkehr prioritär beseitigen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
19.10.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD, 9. BVV am 13.09.17
Beschlussempfehlung VerkOrd 11. BVV am 29.11.17
VzK13 Schlussbericht Bezirksamt, 13. BVV am 21.2.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0264

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Straßenschäden mit besonderer Gefahr für den Radverkehr prioritär beseitigen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 11. Sitzung am 29.11.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0264

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht Straßenschäden künftig auf Ihre Gefahr für den Radverkehr gesondert zu bewerten und die für den Radverkehr als gefährlich eingestufte Schäden künftig prioritär zu beseitigen/reparieren.
Zu diesem Zweck sollen Straßenschäden wie Schlaglöcher, erweiterte Spurrillen oder Hebungen auf Straßen gesondert auf deren Gefahr für den Radverkehr analysiert werden.
Die konkrete Vorgehensweise ist mit dem Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung bis Ende des Jahres 2017 abzustimmen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Wie bereits mit Beantwortung der Kleinen Anfrage VIII-0156 mitgeteilt, regelt sich die Straßenüberwachung nach der Ausführungsvorschrift zu § 7 des Berliner Straßengesetzes Überwachung des baulichen Zustandes der öffentlichen Straßen Berlins (AV Straßenüberwachung).
Bei den hier vorgeschriebenen turnusmäßigen Straßenbegehungen wird jeder festgestellte Straßenschaden nach Ort, Lage, Art/Form, Befestigungsart, Fläche und Tiefe einzeln bewertet. So wird bereits bei der täglichen Arbeit eingeschätzt, welche Gefahr von der Schadstelle durch die Lage (Gehweg, Radweg, Bushaltestelle usw.) für den einzelnen Verkehrsteilnehmer ausgeht und entsprechend gehandelt. Somit ist auch erkennbar, dass nicht jeder Straßenschaden eine Gefahrenstelle darstellt.
Eventuell notwendige Sicherungen, wie auch die Beseitigung der Gefahrenstellen, erfolgt dann durch beauftragte Fachunternehmen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Bezirksamtes..
Die Behauptung, dass die vorgenannte Ausführungsvorschrift eher auf den Autoverkehr ausgerichtet ist, kann nicht nachvollzogen werden. Fußnger, Radfahrer und Autofahrer sind in Bezug auf die Straßenüberwachung gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer und ein eventueller Schaden soll von allen gleichermaßen abgewendet werden. Hinzu kommt, dass gerade Radfahrer sämtliche Straßenbestandteile (Gehwege, Radwege und Fahrbahnen) nutzen und teilweise nach § 2 Abs. 4 und 5 StVO auch nutzen dürfen/müssen.
Das Bezirksamt Pankow kann sich somit über die bestehende Rechtslage, die eine prioritäre Abarbeitung bestimmter Schadensbilder für eine bestimmte Verkehrsart nicht vorsieht, auch nicht hinwegsetzen.
Falls eine Änderung/Anpassung der AV Straßenüberwachung beabsichtigt sein sollte, müsste der parlamentarische Weg über das Abgeordnetenhaus eingeschlagen werden.

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit
 

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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