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Drucksache - VIII-0259
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Ergänzungen zur Bezirksamtsvorlage VIII-0151/2017 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Die in der beigefügten Anlage 1 enthaltenen betraglichen Veränderungen zur Bezirksamtsvorlage VIII-0151/2017 „Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2018/2019 für den Bezirk Pankow“ sowie die daraus resultierenden Änderungen im Stellenplan (Anlage 2) werden beschlossen.
Damit ergeben sich die folgenden neuen Haushaltsvolumina:
| Einnahmen | Ausgaben | Verpflichtungsermächtigungen |
| Euro | Euro | Euro |
2018 | 937.728.500 | 937.728.500 | 48.361.000 |
2019 | 958.530.500 | 958.530.500 | 1.876.000 |
- Das Bezirksamt wird ermächtigt, die nach den haushaltstechnischen und
-rechtlichen Vorschriften und durch spätere Beschlüsse von bezirklichen Gremien, Senat und Abgeordnetenhaus erforderlichen bzw. redaktionellen Anpassungen im Laufe des Aufstellungsverfahrens zu berücksichtigen und – wenn erforderlich – diese ggf. durch bezirkseigene Nachschiebelisten umzusetzen.
3. Begründung
Mit Schreiben vom 10.07.2017 wurden dem Bezirk von der Senatsverwaltung für Finanzen die fortgeschriebenen Globalsummen für den Doppelhaushalt 2018/2019 übermittelt.
Es wurden sowohl der Bezirksplafond fortgeschrieben, der den Finanzierungsrahmen bildet für die Zuweisung an die Bezirke insgesamt, als auch die Produktsummenbudgets, die maßgeblich sind für die Aufteilung des Plafonds auf die einzelnen Bezirke.
Im Ergebnis erhöht sich für den Bezirk die Globalsumme, d.h. die Zuweisung für Ausgaben (ohne Investitionen) für 2018 um 7.335 T€ und für 2019 um 7.036 T€.
- Erhöhung des Bezirksplafonds
Der Bezirksplafond wurde wie folgt erhöht:
-in T€ - | 2018 | 2019 |
Plafonderhöhung | 48.700 | 45.000 |
- Teilplafond Personal | 40.800 | 37.700 |
- Teilplafond Transfers | 3.100 | 2.900 |
- Sonst. Sachausgaben | 4.800 | 4.400 |
Mit der Erhöhung wurde vor allem das Ergebnis der AG Ressourcensteuerung vom 28.04.2017 umgesetzt, wonach die Bezirke in 2018 rund 41.000 T€ bzw. 818 VZÄ (pro VZÄ kalkuliert mit 45 T€ Personalmittel plus 5 T€ Sachmittel) in eigener Verantwortung veranschlagen können. Die Verteilung auf die Bezirke erfolgte auf Basis der Einwohnerzahl zum Stand 31.12.2016. Über eine Verteilung des Aufstockungsbetrages für 2019 (nochmalige Erhöhung um 10.000 T€) wurde noch nicht abschließend entschieden.
Daneben wurden in beiden Jahren weitere Mittel in Höhe von jeweils 1.500 T€ für die Umsetzung von bezirklichen Nachbarschaftsprogrammen im Rahmen des Masterplans Integration bereitgestellt und eine Verstetigung der Mittel für die rund 207 VZÄ aus den sogenannten Flüchtlingspaketen II bis V vorgenommen.
Schließlich wurden im Plafond auch Mittel für die Schließung von Tariflücken bei Zuwendungsempfängern zusätzlich bereitgestellt.
- Erhöhung des Produktsummenbudgets (PSB) für den Bezirk Pankow
Das Produktsummenbudget (vor Normierung) des Bezirks wurde wie folgt erhöht:
- in T€ - | 2018 | 2019 |
| 8.053,0 | 8.007,3 |
1. außerhalb der Normierung | 5.850,2 | 7.355,3 |
2. normierbares PSB | 2.202,8 | 652,0 |
Die Erhöhung im Bereich außerhalb der Normierung (Umsetzung im Haushaltsplan muss 1:1 erfolgen) beruht auf der per Sonderkalkulation erfolgten Zuweisung für den Masterplan (rund 208 T€ in 2018/rund 182 T€ in 2019), den zugewiesenen Mitteln aufgrund der Vereinbarung in der AG Ressourcensteuerung (rund 4.429 T€ in 2018/rund 4.061,6 T€ in 2019) sowie auf der Erhöhung von einigen Produktbudgets (2018:1.137 T€ HzE, 50 T€ PEP, 15 T€ Schuldnerberatung, 10 T€ Kältehilfe/2019: 3.167 T€ für HzE, HbL [1.966 T€], PEP und Schuldnerberatung).
Die Erhöhung im Bereich der normierbaren Produktbudgets basiert im Wesentlichen auf Budgetsteigerungen im Bereich der Flüchtlingspakete und der VZÄ-Erhöhung im Bereich Hochbau als Ergebnis der AG Ressourcensteuerung.
- Erhöhung der Globalsumme für den Bezirk Pankow
Die Globalsumme, d.h. das zugewiesene Produktsummenbudget (plus unveränderter Zuweisung des Z-Teils, plus unveränderter Einnahmevorgabe) - nach Normierung im Rahmen des erhöhten Plafonds - erhöht sich wie folgt:
- in T€ - | 2018 | 2019 |
| 7.335,0 | 7.036,4 |
1. außerhalb der Normierung | 5.850,2 | 7.355,3 |
2. normierbares PSB | 1.484,8 | -318,9 |
- Umsetzung der Fortschreibung im Haushaltsplan
Bei den Einnahmen ist die Erhöhung der Zuweisungssumme (ohne Investitionen) in beiden Jahren umzusetzen. Zu beachten ist jedoch, dass bereits im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes (BAV VIII-0151/2017) eine Zuweisungserhöhung in beiden Jahren in Höhe von 4.429 T€ im Vorgriff auf die 1. Fortschreibung 2018 veranschlagt worden ist. Damit erhöht sich die noch umzusetzende Zuweisung nur noch um rund 2.906 T€ in 2018 bzw. um rund 2.607 T€ in 2019.
Bei den Ausgaben sind zunächst die außerhalb der Normierung erfolgten erhöhten Zuweisungen 1:1 umzusetzen (rund 5.851 T€ in 2018 und rund 7.355 T€ in 2019, s. auch unter Gliederungspunkt 2). Auch hier ist jedoch zu beachten, dass – in gleicher Höhe wie die vorab umgesetzte Zuweisungserhöhung (4.429 T€) – bereits eine Veranschlagung der entsprechenden Ausgaben in Form von Pauschalen Mehrausgaben (getrennt nach Personal- und Sachmitteln) vorgenommen wurde.
In 2018 muss daher nur noch eine zusätzliche Erhöhung um rund 1.420 T€ bei HzE, PEP, Schuldnerberatung und Kältehilfe umgesetzt und die Ansätze der Pauschalen Personalmehrausgaben (s. Kapitel 4500/Titel 46101) verlagert werden hin zu den nun feststehenden Kapiteln und Titeln.
In 2019 muss eine zusätzliche Erhöhung um rund 3.349 T€ noch bei HzE, HbL, PEP, Schuldnerberatung und Masterplan umgesetzt werden. Die Ansätze der Pauschalen Personalmehrausgaben werden den festgelegten Kapiteln und Titeln zugeordnet.
Nach 1:1 Umsetzung der außerhalb der Normierung zusätzlich zugewiesenen Budgets verbleiben in 2018 noch rund 1.480 T€, die zur Auflösung der zunächst noch in Höhe von 1.250 T€ veranschlagten Pauschalen Minderausgaben verwendet werden. Die verbliebenen rund 230 T€ werden zur Reduzierung der veranschlagten Pauschalen Mehreinnahmen verwandt, so dass diese bis auf 1.350 T€ aufgelöst werden können (s. Kapitel 4500/Titel 37101).
In 2019 reichen die zusätzlichen Mittel nicht aus, um die 1:1 umzusetzenden, außerhalb der Normierung zugewiesenen Budgets ohne Erhöhung der Pauschalen zu veranschlagen. Daher müssen die Pauschalen Minderausgaben um 750 T€ erhöht werden (s. Kapitel 4500/97203). Eine Auflösung dieser Pauschalen wird voraussichtlich mit der Fortschreibung der Senatsverwaltung für Finanzen für 2019 erfolgen können.
4. Rechtsgrundlage
Artikel 85 und 86 VvB;
§§ 26a, 27, 29 und 30 LHO und AV LHO
§ 12 Abs. 2 Ziffer 1 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
siehe Anlage
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
keine Auswirkungen
Sören Benn |
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