Drucksache - VIII-0256  

 
 
Betreff: Umbaupläne Scherenbergstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.02.2018 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 9. BVV am 13.09.17
Beschlussempfehlung VerkOrd 10. BVV am 18.10.17
VzK§13BezVG BA, SB 13. BVV am 21.02.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0256

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Umbaupläne Scherenbergstraße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0256

Das Bezirksamt wird ersucht, im Zuge des geplanten Umbaus der Scherenbergstraße diejenigen Gehwegvorstreckungen, die bisher nur als Abmarkierung geplant werden, ebenfalls als bauliche Gehwegvorstreckungen auszuführen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die Baumaßnahme Scherenbergstraße wird aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz finanziert. Grundlage dafür ist das ISEK für das Erhaltungsgebiet Humannplatz. Für die Scherenbergstraße ist im ISEK lediglich die Erneuerung zweier Abschnitte des östlichen Gehweges vorgesehen, dementsprechend wurde die Planung erarbeitet. Die Kosten sind festgesetzt und eine Maßnahmeerweiterung nicht mehr möglich.

Aus Mitteln der Straßenunterhaltung sind derartige Maßnahmen nicht finanzierbar.

 

Grundsätzlich sind in Tempo 30-Zonen an den Hauptquerungsstellen, den Straßenknoten, Maßnahmen zur Unterstreichung des Parkverbotes vorzusehen.

An Knoten mit geringem Fahrzeugaufkommen, so wie an der Scherenberg-/Rodenberg- straße und vielen anderen Knoten im Gebiet und im Bezirk, sind keine baulichen Gehwegvorstreckungen nötig. Hier ist die zusätzliche Kennzeichnung der Flächen mit Markierungen als geeignete Maßnahme ausreichend.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 




Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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