Bezirksamt Pankow von Berlin | .09.2017 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Benennung eines stellvertretenden bezirklichen Mitglieds der Trägerversammlung des JobCenters Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgenden Beschluss gefasst:
I.Als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung des JobCenters Pankow wird der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung die Inhaberin folgender Funktion benannt:
•Koordinationsstelle SGB II bei der für Jugend, Wirtschaft und Soziales zuständigen Bezirksstadträtin.
II.Das Bezirksamt stimmt der vorzeitigen Abberufung des Inhabers der Funktion der für Soziales zuständigen Amtsleitung zu.
Begründung
Das Bezirksamt beschloss am 06.12.2016 über die der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung zu benennenden ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder der Trägerversammlung des JobCenters Pankow. Mit Vorlage Nr. VIII-0049 wurde dieser Beschluss am 14.12.2016 der BVV zur Kenntnis gegeben.
Danach wurden die Inhaber/innen folgender Funktionen als ordentliche Mitglieder für die Trägerversammlung des JobCenters Pankow benannt:
odas für Jugend und Soziales und zuständige Bezirksamtsmitglied
odas für Schule und Gesundheit zuständige Bezirksamtsmitglied
Als stellvertretende Mitglieder der Trägerversammlung wurden die Inhaber/innen folgender Funktionen benannt.
odie für Soziales zuständige Amtsleitung
odie für Jugend zuständige Amtsleitung
odie Leiterin des Steuerungsdienstes.
Die Erforderlichkeit der Benennung eines weiteren stellvertretenden Mitgliedes ergibt sich insbesondere aus der vorübergehenden Vakanz der für Soziales zuständigen Amtsleitung. Darüber hinaus ist es aus Gründen der Praktikabilität und Kontinuität sowie aus Erfahrungsgründen erforderlich, den kommunalen Stellvertreter/innenpool personell angemessen auszustatten. Die Inhaberin der neugeschaffenen Koordinationsstelle SGB II ist wegen ihres Aufgabengebietes ideal für die Wahrnehmung dieser Funktion geeignet.
Gleichfalls erteilt das Bezirksamt der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung wegen seines Ausscheidens die Zustimmung zur vorzeitigen Abberufung der für Soziales zuständigen Amtsleitung als stellvertretendes Mitglied der Trägerversammlung.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn Bezirksbürgermeister | Rona Tietje Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales |