Drucksache - VIII-0247  

 
 
Betreff: Bebauungsplan IV-23 für die Grundstücke Ahlbecker Straße 16-17 und Stargarder Straße 51-52 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 9. BVV am 13.09.17
VzK§15 BA, Anlage, 9. BVV am 13.09.17
VzK§15 BA, Anlage, 9. BVV am 13.09.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Bebauungsplan IV-23 für die Grundstücke Ahlbecker Straße 16-17 und Stargarder Straße 51-52 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 22.08.2017 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
     
  1. r den Bebauungsplanentwurf IV-23 vom 8. August 2017 mit Begründung soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Parallel dazu soll die erneute Beteiligung der Behörden ge­mäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.
     
  2. hrend der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sollen der Bebauungsplanentwurf und die Begründung in Anwendung des § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich im Internet präsentiert werden.

Begründung

Zu I.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans IV-23 erfolgte bereits 1994 zur Sicherung von Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentlicher Kinderspiel­platz/Parkanlage und Flächen für Wohnen. Am 10. März 2015 beschloss das Bezirksamt Pankow (BA-Beschluss Nr.: VII-1171/2015), den Bebauungsplans IV-23 für die Grund­stücke Ahlbecker Straße 16–17 und Stargarder Straße 51–52 im beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortzuführen (ABl. v.17.04.2015, S. 589). Die Flächen des Spielplatzes Ahlbecker Straße 16 / Stargarder Straße 51 sollen planungsrechtlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „öffentlicher Spielplatz“ gesichert werden sowie Flächen für allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden. Der Öffentlichkeit wurde vom 11. Mai 2015 bis einschließlich 29. Mai 2015 gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, sich über die Planungsziele zu informieren und zur Planung zu äußern. Es erfolgten keine Äußerungen in dem Zeitraum zum Entwurf des Bebauungsplans seitens der Öffentlichkeit.

Mit Schreiben vom 15. April 2015 wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 33 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, sowie die Fachämter des Bezirksamtes, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gebeten, innerhalb eines Monats zum B-Planentwurf IV-23 und seiner Begründung Stellung zu nehmen. Insgesamt beteiligten sich 23 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange mit einer Stellungnahme an der Planung. 7 Stellungnahmen, für die eine Abwägung oder eine Änderung der Begründung erforderlich ist, liegen vor. 11 Stellungnahmen ohne Auswirkungen auf abwägungsrelevante Belange und 5 Stellungnahmen mit Hinweisen liegen vor.

Die Stellungnahmen, die eine Änderung des Bebauungsplans oder eine Änderung der Begründung hervorbrachten, sind der Anlage (Begründung Kapitel „V. 8. Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB“) zu entnehmen.
Die Auswertung und Abwägung zu den einzelnen Stellungnahmen ist der Anlage (Begründung Kapitel „C.II. Auswertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB“ zu entnehmen.

Im Ergebnis der Auswertung der eingegangen Stellennahmen wurden folgende Anpassungen/ Ergänzungen vorgenommen:

-                       Hinweise und Anforderungen zur Planzeichnung und Plangrundlage wurden vom Fachbereich Vermessung vorgetragen. Diese werden berücksichtigt.

-                       Die Anregungen und Hinweise des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow zur öffentlichen Fuß- und Radwegebeziehung werden übernommen. Die Schaffung einer Radwegeverbindung innerhalb der öffentlichen Grünfläche Spielplatz ist nicht beabsichtigt.

-                       Die Anregungen und Hinweise des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow (SGA) zum Geh- und Fahrrecht, eine Feuerwehrzufahrt zu sichern, wird gefolgt. Auf dem Grundstück Ahlbecker Straße 16 sind mehrere Baulasten eingetragen, u.a. eine Feuerwehrzufahrt und ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Ahlbecker Str. 17. Im Jahr 1995 wurde die Baulast auf eine Breite von ca. 5 m erweitert. Der zusätzliche Bereich soll nun als allgemeines Wohngebiet mit einem Geh-, Fahr und Leitungsrecht festgesetzt werden.

-                       Die Anregungen des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow die Fläche der Feuerwehrzufahrt insgesamt an die Ahlbecker Straße 17 abzugeben, kann nicht gefolgt werden, da der Bebauungsplan keine Aussagen zur Einteilung der Grundstücke trifft. Zudem befinden sich die Grundstücke Ahlbecker Straße 16 und 17 in Privateigentum. Eine Übertragung kann daher nur privatrechtlich erfolgen.

-                       Die Hinweise des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow hinsichtlich eines möglichen Konfliktpotenzials durch einen neuen westlichen S-Bahn-Zugang Prenzlauer Allee können durch Festsetzungen nicht gelöst werden. Straßenquerungen sind nicht Gegenstand von Festsetzungen.

-                       Die Hinweise des Umwelt- und Naturschutzamtes Pankow zu den angepassten Daten der Spielplatzplanung von 2014 werden übernommen und der Begründungstext entsprechend überarbeitet.

-                       Das Grundstück Stargarder Straße 51 ist als Teil der altlastenverdächtigen Fläche Nr. 7328 im Bodenbelastungskataster (BBK) registriert. Die Aufnahme in das BBK erfolgte aufgrund der gewerblichen Vornutzung des Grundstücks.

Im Jahr 1998 wurden bereits Bodenuntersuchungen auf dem Grundstück durchgeführt. Diese Untersuchungen ergaben teilweise Bodenbelastungen durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Nach 1998 wurde auf dem Grundstück ein öffentlicher Kinderspielplatz errichtet. Bauunterlagen über die Errichtung des Kinderspielplatzes liegen nicht mehr vor. Daher war nicht zweifelsfrei feststellbar, ob die Bodenbelastungen im Rahmen der Spielplatzgestaltung beseitigt wurden. Zur Klärung der aktuellen Bodensituation war eine erneute Untersuchung auf dem Kinderspielplatz durchzuführen (Bodenuntersuchung der Firma Geotop von 2016).

Die Hinweise zu den im Plangebiet genannten Flächen mit Altlastenverdacht werden entsprechend der Aussagen im Bodengutachten überarbeitet.

-                       Gemäß den Angaben der Gemeinsamen Landesplanung sei das LEP B-B weiterhin anzuwenden. Im Begründungstext wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.

Zu II.

Der Entwurf des Bebauungsplans IV-23 vom 8. August 2017 soll mit der Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, ausgelegt werden. In der ortsüblichen Bekanntmachung soll darauf hingewiesen werden, dass das Verfahren gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt wird.

Nach der 2015 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde der Planentwurf für die Grundstücke Ahlbecker Straße 16 und 17 geändert. So soll eine Baukörperausweisung entsprechend des Bestandgebäudes auf der Ahlbecker Straße 17 und auf der Teilfläche Ahlbecker Straße 16 als allgemeines Wohngebiet mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht gesichert werden. Darüber hinaus wurde eine Anpassung und Ergänzung der textlichen Festsetzungen mit neuer Nummerierung vorgenommen. Da sich der Entwurf des Bebauungsplans geändert hat, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut eine Beteiligung der betroffenen Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Zu III.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB sind die auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet einzustellen. Um die Transparenz des Beteiligungsverfahrens für die Öffentlichkeit zu erhöhen, wird von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht werden und der Entwurf des Bauleitplans einschließlich Begründung ergänzend im Internet, ebenfalls für die Dauer eines Monats präsentiert werden.
 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Grundstücke Ahlbecker Straße 16 (teilweise) und die Stargarder Straße 51 sind als Grün- und Erholungsanlage genutzt, als solches abschließend gestaltet und sollen im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentlicher Spiel-platz“ festgesetzt werden.

Dem Land Berlin entstehen Kosten für den Grunderwerb für die Teilfläche von 463 m² des 589 m² großen Grundstücks Ahlbecker Straße 16. Für das Grundstück Ahlbecker Straße 16 wurde am 17. Februar 2015 eine Verkehrswertermittlung erstellt. Der ermittelte Verkehrswert gemäß § 194 BauGB für die zu erwerbende Teilfläche basiert auf der tatsächlichen Nutzung als öffentliche Grünfläche/Spielplatz und beträgt zum Wertermittlungsstichtag rd.60 €/m². Die Mittel für den Grunderwerb sind unter Kap. 3810 / Titel 82164 im Haushalt des Straßen- und Grünflächenamtes Pankow vorgesehen.

r den Fall, dass ein Versuch des freihändigen Erwerbs scheitert, ermöglicht der Bebauungsplan zum einen das Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB und zum anderen die Enteignung, sofern das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann. Dafür wäre eine Entschädigung zu leisten.

r das Grundstück Stargarder Straße 51 entstehen keine Kosten, da es sich bereits im Eigentum des Landes Berlin befindet. Die Errichtung der öffentlichen Grünanlage - öffentlicher Spielplatz ist bereits erfolgt. Es entstehen somit keine weiteren Kosten.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch die Festsetzung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ soll dem Anspruch sozialverantwortlicher Wohngebietsversorgung mit Kinder-spielplätzen im Ortsteil Prenzlauer Berg Rechnung getragen werden. Dies kommt insbesondere Familien mit Kindern zugute, für die in Wohnortnähe ein entsprechendes Spielplatzangebot dauerhaft gesichert werden kann.

 

Anlage 1:Begründung zum Bebauungsplanentwurf IV-23 vom 8. August 2017 zur Beteiligung der Öffentlichkeit öffentliche Auslegung - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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