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Drucksache - VIII-0242
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Nachbesetzung eines Patientenfürsprechers für das Vivantes Klinikum im Friedrichshain-Prenzlauer Berg / Standort Prenzlauer Berg des Bezirks Pankow für die VIII. Wahlperiode 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Zum Patientenfürsprecher nach § 30 Abs. 1 LKG wird Herr Ulrich Kemnitz kommissarisch für das Vivantes Klinikum in Friedrichshain-Prenzlauer Berg am Standort Prenzlauer Berg in der Fröbelstraße 15 in 10405 Berlin als Nachfolger für die aus gesundheitlichen Gründen ausgeschiedene Patientenfürsprecherin Frau Rita Neugebauer bis zur Schließung des Standortes, längstens bis zum Ende der Wahlperiode, gewählt.
3. Begründung
Frau Rita Neugebauer wurde mit BVV-Beschluss VIII-0066/2017 in der Sitzung der BVV am 05.04.2017 zur Patientenfürsprecherin für das Vivantes Klinikum im Friedrichshain, Standort Fröbelstraße 15 in 10405 Berlin gewählt. Aus gesundheitlichen Gründen konnte sie dieses Ehrenamt nicht ausüben.
Herr Ulrich Kemnitz erklärt sich bereit, dieses Amt kommissarisch bis zur Schließung dieses Standortes, zu übernehmen. Er nimmt auch im Klinikum Friedrichshain diese Tätigkeit seit einigen Jahren wahr und kennt somit das Klinikum sehr gut. Das Klinikum Friedrichshain stimmt der Nachbesetzung zu.
Jede Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 16 Absatz 1 Buchstabe e) Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 30 Absatz 1 Satz 1 Landeskrankenhausgesetz (LKG) für die Dauer ihrer Wahlperiode für jedes Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Krankenhäuser des Bezirks nach Anhörung des Kranken-hauses oder der Krankenhäuser eine Patientenfürsprecherin oder einen Patienten-fürsprecher. Entsprechend der novellierten Fassung des LKG vom 18.09.2011 hat die Besetzung dieses Ehrenamtes nach berlinweit einheitlichen Standards zu erfolgen.
Das Bezirksamt Pankow hat auf der Grundlage eines auf der Landesebene von allen Bezirken gemeinsam erstellten Anforderungsprofils die Ämter der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher für alle sechs Krankenhäuser und der psychiatrischen Klinik des Bezirkes öffentlich ausgeschrieben.
Von einer erneuten Ausschreibung für die Nachbesetzung eines Patientenfürsprechers wird abgesehen, um für die Dauer bis zur Schließung des Standortes eine umgehende Nachbesetzung zu erreichen. Gemäß Rücksprache vom 27.07.2017 mit der Büroleiterin der Patientenbeauftragten in der Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) wurde unserer Vorgehensweise zugestimmt, zumal es in Berlin ohnehin einen Mangel an Personen gibt, die zur Übernahme dieser Aufgabe bereit sind.
4. Rechtsgrundlage
§ 16Abs. 1 Buchstabe e und § 36 Abs. 2b) und Abs. 3 BezVG
§ 30 Abs. 1 und 5 LKG
§ 12 PsychKG
§ 30 Abs. 4 Satz 1 LKG, § 9 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in Verbindung mit § 4 Abs. 6 der Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine, da die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigungen bereits im Haushaltsplan im Kapitel 3350 Titel 41201 eingestellt sind.
Das Vivantes Klinikum im Friedrichshain-Prenzlauer Berg verfügt über 146 Planbetten und die monatliche Aufwandsentschädigung für Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher beträgt 76,00 Euro.
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Im Auswahlverfahren für die Besetzung der Ehrenämter wurden Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn | Dr. Torsten Kühne |
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Nachhaltigkeitskriterium | keine Auswirkungen | positive Auswirkungen | negative Auswirkungen | Bemerkungen | ||
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| quantitativ | qualitativ | quantitativ | qualitativ |
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- Versiegelungsgrad |
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- Wasserverbrauch |
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- Energieverbrauch - Anteil erneuerbarer Energie |
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- Hausmüllaufkommen - Gewerbeabfallaufkommen |
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- Verringerung des Individual-verkehrs - Anteil verkehrsberuhigter - Zonen - Busspuren - Straßenbahnvorrangschaltungen - Radwege |
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- Schadstoffe - Lärm |
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Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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