Drucksache - VIII-0197  

 
 
Betreff: Bildung der Spielplatzkommission im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 8 BVV am 28.06.2017

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

06.06.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0197

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Bildung der Spielplatzkommission im Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 6.6.17 folgenden Beschluss gefasst:

Der Bezirk Pankow bildet eine Spielplatzkommission.

Die Leitung der Spielplatzkommission wird der Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales, Frau Rona Tietje, übertragen.
Jede in der BVV vertretene Fraktion hat Gelegenheit, eine/n Vertreter/in zu benennen. Die Bezirkselternausschüsse Kita und Schule und der Bezirksschüler/innenausschss erhalten die Gelegenheit, je ein Mitglied zu benennen. Der Bezirksschulbeirat erhält Gelegenheit, eine/n Lehrer/in zu benennen.  Auf der Verwaltungsebene sind folgende Ämter ständig vertreten: Schul- und Sportamt, Jugendamt, Straßen- und Grünflächenamt, Umwelt- und Naturschutzamt, Stadtentwicklungsamt. Die SE Finanzen und Personal ist bedarfsabhängig temporär vertreten. Im Bedarfsfall werden weitere sachverständige Personen hinzugezogen.

Begründung

Die Aufgaben und Rechte der Spielplatzkommission regelt § 6 des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze (Kinderspielplatzgesetz) vom 15. Januar 1979 (GVBl. S. 90), in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388), geändert durch Art. XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617). In jedem Bezirk wird eine entsprechende Kommission implementiert. Als Mitglieder werden Eltern, Lehrer sowie weitere Sachverständige berufen. Zwecks Partizipation von Kindern und Jugendlichen im Sinne der Umsetzung der UN- Kinderrechtskonvention erhalten der Bezirksschüler/innenausschuss Gelegenheit, je ein Mitglied zu benennen.

 

Die Spielplatzkommission soll bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen beratend mitwirken sowie den Behörden Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Ihr obliegen folgende Aufgaben:

Mitarbeit bei der Erstellung und Fortschreibung einer langfristigen Spielplatzpla-nung,

Beratungen bei Spielflächensanierungen,

Beratung bei der Planung und Errichtung von Spielplätzen und Spielorten; Zustimmung zu den Beteiligungsverfahren gemäß Vorlage zur Kenntnisnahme gemäß § 13 BezVG vom 13.05.2009 zu Drs. VI-0689/2009 „Projektplanungsbogen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Neubau und Sanierung von Spiel- und Freiflächen“,

Erarbeitung von Vorschlägen und Anregungen für die Erschließung zusätzlicher Spielmöglichkeiten, z.B. in Parkanlagen, auf Schulhöfen und auf Sportplätzen oder anderen Freiflächen (ggf. auch Übergangslösungen),

regelmäßige Information über die Anmeldung von Investitionsmaßnahmen und Sonderprogrammen für die Neuanlage oder Umgestaltung öffentlicher Spielplätze/-orte sowie Plätze.

Die Mitglieder der Spielplatzkommission und die Beratungstermine werden öffentlich bekannt gegeben.

Die Arbeitsweise der Kommission regelt eine Geschäftsordnung.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Spielplatzkommission ist bei der Planung und Weiterentwicklung von Spielplätzen im Bezirk beratend tätig. Sie gibt Anregungen und unterbreitet Vorschläge für die weitere Qualifizierung familienfreundlicher Bedingungen im Bezirk Pankow. In ihre Arbeit bezieht sie Nutzer/innen von Spielplätzen sowie Familien aktiv ein.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft
und Soziales


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

x

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

x

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

x

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

x

X

 

 

 

  1. Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

x

x

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 
 

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