Drucksache - VIII-0183  

 
 
Betreff: Mehr als eine Vignette pro Betrieb in den Parkraumzonen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Dr. Thomas Enge (Gruppe der FDP)Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
15.06.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
29.06.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Dr. Enge( Gruppe der FDP), 7. BVV am 17.05.17
Beschlussempfehlung öOrd 9. BVV am 13.09.17

Der Verkehr und öffentliche Ordnung hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 29.06.17 beraten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

JA 1  /  NEIN 9  /  ENTHALTUNGEN 0

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimatschutz für eine Lockerung der Antrags-/Prüfverfahren für Betriebe und Einrichtungen, öffentliche Institutionen und Behörden bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einzusetzen. Künftig soll es möglich sein, dass ein in einer Parkraumzone ansässiger Betrieb/Einrichtung/ öffentliche Institutionen und Behörden mehr als eine Vignette kostenpflichtig erwerben kann.


Begründung Verkehr und öffentliche Ordnung:

 

Der Antrag begehrt eine Änderung einer berlinweit einheitlichen Regelung zur Auslegung von Bundesrecht. In der Ausschußdebatte wurde dies begründet mit der Situation von Kindertagesstätten in den Bereichen des Bezirkes, die vergleichsweise am besten mit dem ÖPNV erschlossen sind, und zur Erledigung ihrer Kernaufgabe gar nicht auf Fahrzeuge angewiesen sind. Das erschloß sich der Ausschußmehrheit nicht.

Der Ausschuß empfiehlt der BVV mit 1 Ja-Stimmen gegen 9 Nein-Stimmen bei keiner

Enthaltung die Ablehnung der Drucksache.

 

Begründung Ursprungsantrag:

 

Auch Kitas in den Parkraumzonen können nur eine Betriebsvignette pro Einrichtung beantragen. Oft müssen sich daher viele ErzieherInnen eine einzige Vignette teilen. Bei einem höheren Kontingent von Betriebsvignetten (z.B. gestaffelt nach Anzahl MitarbeiterInnen) bliebe weiterhin der Anreiz zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel bestehen. Zugleich wäre die erhöhte Flexibilität eine große Erleichterung für die MitarbeiterInnen.

 
 

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