Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0178
Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen der Länder Berlin und Brandenburg sowie dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg dafür einzusetzen, dass an den existierenden P+R-Parkplätzen im Bezirk Pankow und den Umlandgemeinden Ladesäulen (idealerweise durch vor Ort installierte PV-Anlagen gespeist) für Elektrofahrzeuge eingerichtet und somit die Nutzung umweltfreundlicher Elektromobilität in Verbindung mit der Nutzung des Angebots des ÖPNV gefördert wird. Begründung der Beschlußempfehlung: Neben grundsätzlichen Überlegungen bezüglich der Hoheit brandenburgischer Kommunen und Einflußnahme der Kommune Berlin darauf, lehnt die Ausschußmehrheit angesichts der Konzessionierung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet für große Braunkohleverstromer – und der daraus resultierenden ökologischen Fragwürdigkeit – das Ansinnen der Antragsteller ab. PVAnlagen, wie von den Antragstellern vorgeschlagen, sind ökonomisch wie technisch in diesem Bereich wenig sinnvoll. Der Ausschuß empfiehlt daher der BVV mit 3 Ja-Stimmen gegen 5 Nein-Stimme bei keiner Enthaltung die Ablehnung der Drucksache. Begründung des Ursprungsantrages Pendlerströme zu ordnen und die Nutzung von Kraftfahrzeugen für die tägliche Bewältigung des Arbeitsweges zu reduzieren ist Anliegen der BVV Pankow. Dies kann nur gelingen, wenn die Attraktivität des ÖPNV erhöht wird (siehe hierzu auch DrS. VII-1073 „10-Minuten-Takt der S2 bis Bernau“ und VII-1061 „Freie Bahn für die Stammstrecke der Heidekrautbahn“). Es wird jedoch aus verschiedensten Gründen auch langfristig nicht gelingen, den privaten motorisierten Zubringerverkehr zum schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) vollständig aus der Stadt herauszuhalten. Insofern erscheint es sinnvoll, weitere Anreize zu schaffen, um den ressourceneffizienten und umweltschonenden Einsatz von Elektromobilität in Verbindung mit dem ÖPNV zu fördern. Hierbei kann auch eine Kombination von Tarifen des VBB in Verbindung mit Ladetarifen ein sinnvolles Mittel sein. Zur Finanzierung der hierfür notwendigen Ladeinfrastruktur für KFZ und Zweiräder kann das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur (vgl. DrS. VIII-0147) herangezogen werden. |
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