Drucksache - VIII-0131  

 
 
Betreff: Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
6. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften mitberatender Ausschuss
27.04.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften vertagt   
01.06.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften vertagt   
21.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften zurückgezogen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, 6. BVV

Das Bezirksamt Pankow wird aufgefordert, die Stolpersteine für die Opfer des Nationalsozialismus über einen eigenen Titel im Bezirkshaushalt zu finanzieren, wenn die Angehörigen/Nachfahren der Opfer als eigentliche Kostenträger heranzuziehen wären.

 


Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das im Jahr 1992 startete und seit 1996 in Berlin Verbreitung findet.

Mit im Boden verlegten kleinen Gedenktafeln soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 in Europa verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden.

Die quadratischen Messingtafeln mit abgerundeten Ecken und Kanten sind mit von Hand eingeschlagenen Lettern beschriftet und werden von einem angegossenen Betonwürfel mit einer Kantenlänge von 96 × 96 und einer Höhe von 100 Millimetern getragen. Sie werden meist vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer niveaugleich in das Pflaster bzw. den Belag des jeweiligen Gehwegs eingelassen.

Der Text beginnt in der Regel mit „Hier wohnte …“, gefolgt vom Namen des Opfers und dem Geburtsjahr, häufig mit Deportationsjahr und Todesort.

Das Stolperstein-Projekt war in den ersten Jahren in Berlin vornehmlich nachbarschaftlich organisiert und in den Schulen verankert. Die ursprüngliche Idee war, sich an die von den Nationalsozialisten verfolgten Nachbarn zu erinnern und im Rahmen dieser Erinnerungsarbeit Geld für die Verlegung von Stolpersteinen an deren letzter Wohnadresse zu spenden.

Das künstlerische Erinnerungsprojekt Stolpersteine hat mittlerweile europäische Dimensionen angenommen.

Mittlerweile hat sich allerdings der Schwerpunkt des Projekts verlagert. So kommt ein großer Teil der Stolpersteinbestellungen (Kosten derzeit 125 EUR/Stück) inzwischen von Angehörigen/ Nachfahren der Opfer, die heute in den USA, Israel, Schweden, Südafrika oder anderen Ländern leben. Dass diese Angehörigen/Nachfahren die Kosten für den Stolperstein übernehmen müssen, ist unangemessen.

Außerdem besteht die Sorge, dass Angehörige/Verwandte aus finanziellen Gründen von einer Verlegung eines Stolpersteins absehen.

Dem berechtigten Anliegen und Wunsch der im Ausland lebenden Angehörigen/ Nachfahren, kann nachhaltiger entsprochen werden, wenn die Kosten aus öffentlichen Mitteln übernommen werden, es sei denn, diese möchten die Kosten auf Wunsch selbst tragen.

Die Übernahme der Kosten für die Stolpersteine ist daher eine symbolische, aber notwendige Geste an die Angehörigen/Nachfahren der Opfer.

Im Talmud steht: Ein Mensch ist erst vergessen, wenn sein Name vergessen ist.

Mit diesem Antrag unterstützen wir die Angehörige/Nachfahren von den Nationalsozialisten verfolgter und ermordeter Menschen und leisten einen Beitrag, dass diese Menschen nicht vergessen werden.

 
 

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