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Drucksache - VIII-0117
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Keine parallelen Bauarbeiten an und auf der A 114 während des SEV |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 6. Sitzung am 05.04.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0117
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange dafür einzusetzen, dass während des SEV auf den S-Bahn-Linien S2, S8 und S9 keine den Straßenverkehr behindernden Baumaßnahmen oder Sperrungen auf der BAB A114 stattfinden .“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt.
Es liegen aktuell keinerlei Erkenntnisse vor, dass Verkehrsbeschränkungen auf der BAB A 114 während des Schienenersatzverkehrs (SEV) der Deutschen Bahn AG geplant sind.“ |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn |
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