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Drucksache - VIII-0113
Die Bezirksverordnetenversammlung ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit den zuständigen Stellen der Senatsverwaltung (Unfallkommission) und der Polizei zu prüfen, an welchen Stellen im Bezirk eine besondere Gefährdung für Fußgänger beim Überqueren der Verkehrswege besteht und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit existieren, die kurzfristig umgesetzt werden können. Im Rahmen der Prüfung sind ggf. Anlieger (Schulen, Kitas, Seniorenstätten etc.) zu beteiligen. Die Bezirksverordnetenversammlung ist über das Prüfergebnis, das in Form einer Auflistung mit Angabe von Umfang der Maßnahme und finanziellen Aufwendungen aufzustellen ist, zu unterrichten.
In Berlin ist nach neuesten statistischen Veröffentlichungen im letzten Jahr eine erhebliche Erhöhung von Verkehrsunfällen, auch von Fußgängern zu verzeichnen. Als Folge dieser Entwicklung sollte frühzeitig eine Prüfung eingeleitet werden, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dieser Verkehrsteilnehmer aufzeigt. Hierbei sollen kurzfristige Maßnahmen, z.B. die Anlage von Fußgängerüberwegen, Gehwegvorstreckungen oder Fahrbahnmarkierungen insbesondere in Straßen in denen nur Tempo 30 erlaubt ist, den Vorrang vor längerfristigen Maßnahmen (Bau von Lichtsignalanlagen, größeren Umbauten an der Fahrbahn etc.) haben.
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