Drucksache - VIII-0104  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-29 für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB §12 BA, 5.BVV am 1.3.2017
Anlagen

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

27.02.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0104

Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

1.             Gegenstand der Vorlage

Bebauungsplan 3-29 für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

2.             Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

I.Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 3-29 vom 7. August 2014 für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, einschließlich Begründung wird gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beschlossen.

Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung soll Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen Gründen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt und die zu Grunde liegende Abwägung nicht abändern, einschließen.

II.Der Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-29 vom 7. August 2014 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

3.             Begründung

Mit Schreiben vom 09.03.2009 wurde der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL 5) gemäß § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) die Absicht, den Bebauungsplan 3-29 als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufzustellen, mitgeteilt.

Mit Schreiben vom 30.03.2009 teilte die Senatsverwaltung mit, dass keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen, dringende Gesamtinteressen Berlins nicht berührt sind und das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung bestätigte mit Schreiben vom 23.03.2009 die Übereinstimmung der Planungsabsicht mit den Zielen der Raumordnung.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat am 28.07.2009 beschlossen, für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zur planungsrechtlichen Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes, den Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-29 aufzustellen (BA-Nr. VI-867/2009). Die BVV hat den Aufstellungsbeschluss mit der Drucksache Nr. VI-0853 am 23.09.2009 zur Kenntnis genommen.

Die ortsübliche Bekanntmachung über Ziel und Zweck der Planung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB erfolgte im Amtsblatt für Berlin am 28.08.2009 (S. 2152). Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wurde bekanntgegeben, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll und dass eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB nicht stattfindet. Es bestand die Möglichkeit, sich im damaligen Amt für Planen und Genehmigen in der Zeit vom 31. August bis einschließlich 30. September 2009 über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und zu dieser Planung zu äern. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in Anwendung der Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht durchgeführt.

Mit Schreiben vom 16.07.2012 wurden 36 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die Fachämter des Bezirksamtes, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, innerhalb eines Monats zum Bebauungsplanentwurf 3-29 und seiner Begründung Stellung zu nehmen. Der Entwurf des Bebauungsplans 3-29, Stand Juli 2012, sah für das 2.501 m² große Grundstück die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage mit Spielplatz“ vor.

Im Ergebnis der Auswertung und Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere des für die bezirkliche Spielplatzplanung zuständigen Fachamts, war neben der Ergänzung und Änderung der Begründung Folgendes notwendig:

  • ckkehr zur Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“
  • Klärung der Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt (Grunderwerb und Herstellungskosten)

Mit Beschluss Nr. VII-1043/2014 vom 07.10.2014 hat das Bezirksamt Pankow von Berlin dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung zu den Stellungnahmen der Behörden und dem sich daraus ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 3-29 zugestimmt. Das Ergebnis wurde der BVV mit der Vorlage Drucksache-Nr. VII-0811 zur Kenntnis gegeben.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat am 07.10.2014 beschlossen, zum Entwurf des Bebauungsplans 3-29 vom 7. August 2014 mit seiner Begründung die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuhren.

Zur Änderung der Zweckbestimmung von „Parkanlage mit öffentlichem Spielplatz“ in „Öffentlicher Spielplatz“ wurde den betroffenen Behörden gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 22 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Fachämter des Bezirksamts, deren Aufgabenbereich durch die Änderung der Zweckbestimmung berührt werden kann, wurden mit Schreiben vom 21.10.2014 gebeten, innerhalb eines Monats Stellung zu nehmen.

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergab sich nochmals Abstimmungs- bzw. Abwägungsbedarf zu der im Räumlichen Leitbild des INSEK-Humannplatz/Ostsee-straße beabsichtigten Einrichtung eines „Kieztreffs“ auf dem Lewaldplatz. Im Ergebnis der Abwägung zu den Stellungnahmen der erneuten Behördenbeteiligung sind keine Änderungen der geplanten Festsetzungen erforderlich. Die Funktion eines „Kieztreffs“ kann im Rahmen der Umsetzung des öffentlichen Spielplatzes durch die entsprechende Ausstattung erreicht werden. Eine Änderung der Festsetzung „Öffentlicher Spielplatz“ soll nicht erfolgen, um die geplante Erweiterung der Spielplatzflächen und einen größtmöglichen Gestaltungsspielraum zu gewährleisten.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 27.10. bis einschließlich 28.11.2014, Montag bis Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 15 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung im Bezirksamt Pankow von Berlin, in der damaligen Abteilung Stadtentwicklung im Stadtentwicklungsamt, Storkower Straße 97, Zimmer 308 statt. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für Berlin am 17.10.2014 (ABl. S. 1938). Zusätzlich erfolgte eine Bekanntmachung in der Berliner Zeitung. Während des Auslegungszeitraums erfolgte auch eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs 3-29 vom 7. August 2014 mit Begründung im Internet. Die Öffentlichkeit hatte somit die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem sie den Planentwurf und die Begründung einsehen und Stellungnahmen hierzu abgeben konnte.

Es wurde nur eine schriftliche Stellungnahme von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V. (BLN) abgegeben. Im Ergebnis der Abwägung zu den Anregungen, weitere zeichnerische und textliche Festsetzungen für Flächen mit Begrünung und zur Beschaffenheit von Aufbauten vorzunehmen, sind keine zusätzlichen Festsetzungen erforderlich. Eine naturnahe Gestaltung und der Erhalt der ökologischen Funktion der bestehenden Grünfläche entsprechen auch dem Maßnahmen- und Handlungskonzept des INSEK Humannplatz/Ostseestraße.

Das Bezirksamt Pankow hat der Auswertung und dem Abwägungsergebnis zu den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB zugestimmt und den sich daraus ergebenden Entwurf des Bebauungsplans 3-29 vom 7. August 2014 beschlossen. Die BVV hat dazu eine Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.

Damit ist das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan 3-29 in der Bezirksverwaltung abgeschlossen. Der Bebauungsplan 3-29 vom 7. August 2014 und die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB (siehe Anlage 1) liegen der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB i. V. m. § 12 Abs. 11 BezVG mit dieser Vorlage vor.

Nach dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 23.06.2015 ist die Anzeige eines Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung nicht mehr vorgesehen, wenn keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 AGBauGB berührt sind. Dies ist beim Bebauungsplan 3-29 gegeben. Nach Beschlussfassung wird das Bezirksamt daher den Bebauungsplan 3-29 vom 7. August 2014 als Rechtsverordnung festsetzen. Der Entwurf der Rechtsverordnung liegt der Beschlussvorlage als Anlage 2 zur Entscheidung gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG vor.

Die BVV wird über den Erlass der Rechtsverordnung zu gegebener Zeit in Kenntnis gesetzt.

4.             Rechtsgrundlagen

§ 6 Abs. 1 AGBauGB

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 und 11 BezVG

§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG

5.             Haushaltsmäßige Auswirkungen

Um das Planungsziel zu erreichen, der Öffentlichkeit den Lewaldplatz mit einem erweiterten Spielflächenangebot zur Verfügung zu stellen und langfristig zu erhalten, entstehen dem Land Berlin Kosten. Sowohl der Grunderwerb als auch die Umgestaltung und Aufwertung der Fläche sind Bestandteil der Prioritätenliste für das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“.

Das Grundstück des Lewaldplatzes wurde am 14.12.2015 vom Land Berlin erworben. Mit Schreiben SenStadtUm IV C 19 vom 14.07.2015 war dafür bereits eine Finanzierungszusage in Höhe von 50 T€r das Haushaltsjahr 2016 bei Kapitel 1240, Titel 89371, UK 366 erfolgt. Die Ausgaben wurden dem Bezirk im Januar 2016 gemäß Nr. 3.2 der AV zu § 9 LHO zur auftragsweisen Bewirtschaftung übertragen.

Mit der Finanzierungszusage vom 23.03.2016 von SenStadtUm ist die Neugestaltung des Lewaldplatzes Bestandteil der Programmplanung 2016.Für das Haushaltsjahr 2016 wurde bei Kapitel 1240, Titel 89380, UK 269 die 1. Rate in Höhe von 22 T€ zur auftragsweisen Bewirtschaftung an den Bezirk übertragen. Davon wurden die Beauftragung eines Ingenieurbüros zur Erstellung der Bauplanungsunterlagen und die Öffentlichkeitsarbeit finanziert. Die Mittel stehen für 2017 zur auftragsweisen Bewirtschaftung in Höhe von 298 T€ zur Verfügung.

Darüber hinaus fallen langfristig für den bezirklichen Haushalt Kosten für die Pflege und Unterhaltung des zukünftigen Spielplatzes an.

6.             Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.             Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage 3

8.             Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch die Festsetzung einer Grünfläche mit Zweckbestimmung „Öffentlicher Spielplatz“ soll dem Anspruch sozialverantwortlicher Wohngebietsversorgung mit Kinderspielplätzen im Ortsteil Prenzlauer Berg Rechnung getragen werden. Dies kommt

insbesondere Familien mit Kindern zugute, für die in Wohnortnähe zusätzlich Flächen mit einem differenzierten, unterschiedlichen Altersgruppen entsprechenden Spielplatzangebot geschaffen werden. Ergänzend zum erweiterten Spielplatzangebot sollen auch qualitative Verbesserungen für Kommunikation und Begegnung im öffentlichen Raum erfolgen.

Für die bestehenden Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, insbesondere für die Elterninitiativ-Kindertagesstätten, soll durch die Erneuerungsmaßnahmen ein zusätzliches attraktives Freiflächenangebot geschaffen werden, mit dem sich auch die Kindertagesbetreuung verbessert.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
und Bürgerdienste

 

Anlagen:
1. Begründung zum Bebauungsplan 3-29 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB
2. Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-29
3. Musterblatt „Lokale Agenda 21“

 


Anlage 3
Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

X

 

 

 

Wasser

-        Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

X

 

 

 

 

 

Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

X

 

 

 

 

 

Einschränkung von Fauna
und Flora

X

 

 

 

 

 

Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

X

 

 

 

 

Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

X

 

 

 

 

 


E n t w u r f

Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-29

im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

Vom2017

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283), wird verordnet:

§ 1

Der Bebauungsplan 3-29 vom 7. August 2014 für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, wird festgesetzt.

§ 2

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeichnungen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Fachbereiche Stadtplanung und Bauaufsicht, kostenfrei eingesehen werden.

§ 3

Auf die Vorschriften über

1.die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2.das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

§ 4

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

1.eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 und Abs. 2a Nr. 3 und 4 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

2.eine nach § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

4.eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

innerhalb eines Jahres seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Berlin, den 2017

Bezirksamt Pankow von Berlin

………………………………..…………………………………………..

Sören BennVollrad Kuhn

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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