Drucksache - VIII-0093  

 
 
Betreff: Unverzügliche Maßnahmen zur Herstellung des Brandschutzes an der Elisabeth-Christinen-Schule
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Dr. Yasser Sabek (Fraktion der SPD)BV Dr. Yasser Sabek (Fraktion der SPD)
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage VIII-0093 BV Kijora (Fraktion der SPD) 4 BVV am 25.1.17
Mündliche Anfrage VIII-0093 BV Dr. Sabek (Fraktion der SPD) 2 Ausfertigung 4 BVV am 25.1.17
Mündliche Anfrage VIII-0093 Antwort

Am 30.11.2016 fand an der Elisabeth-Christinen-Schule eine Brandsicherheitsschau durch die Abteilung Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht statt.

Ergebnis der Brandsicherheitsschau war: „Im Brandfall kann die rechtzeitige Evakuierung der Schüler, Lehrer und Besucher, vor allem aus den Obergeschossen des Gebäudes, u.U. nicht sichergestellt werden.“ (Protokoll der Begehung vom 11.01.2017)

Weiter wird in dem Ergebnis verfügt: „Es wird für unbedingt notwendig angesehen, unverzüglich Kompensationsmaßnahmen für die baulichen Mängel an den Rettungswegen im Hauptschulgebäude durchzuführen, bis die Mängel regulär beseitigt sind.“ (Protokoll der Begehung vom 11.01.2017)

Durch das Ergebnis der Brandsicherheitsschau sind durch das Bezirksamt unverzügliche Maßnahmen zur Wiederherstellung des Brandschutzes anzuordnen.

Aus dem oben genannten Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:

  1. Das Protokoll, inklusive des Ergebnisses, liegt dem Bezirksamt seit dem 11.01.2017 vor. Am 18.01.2017 tagte der zuständige Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit. Aus welchem Grund wurde der Ausschuss nicht über das Ergebnis der Brandsicherheitsschau und eine dadurch drohende vorübergehende Schließung der Schule informiert?
  2. Brandsicherheitsschauen sind nach der Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO)  mindestens alle 5 Jahre durchzuführen. Die letzte Brandsicherheitsschau an der Elisabeth-Christinen-Schule war zum Zeitpunkt der Begehung 10 Jahre her. Aus welchem Grund wurde dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestintervall von 5 Jahren an der Elisabeth-Christinen-Schule nicht entsprochen?
  3. Wie genau ist das Vorgehen zur Wiederherstellung des Brandschutzes an der Elisabeth-Christinen-Schule durch das Bezirksamt? Wann ist Baubeginn und bis wann werden die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein? Gibt es Planungen für den Zeitraum der umfänglichen Baumaßnahmen einen Ausweichstandort für die Schule zu nutzen?
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen