Drucksache - VIII-0075  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB §16 BA, 4.BVV am 25.1.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

17.01.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0075

Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß (§ 16 BezVG)

1.             Gegenstand der Vorlage

Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten

2.             Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Als Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten werden auf die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung folgende Vertreter der Gewerkschaften, von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen und von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, gewählt:

 

Mitglieder

I. ein/e Vertreter/in der Gewerkschaften

 

II. drei Vertreter/innen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen

1.

 

2.

 

3.

III. zwei Vertreter/innen von Organisationen, die sich für Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen

1.

 

2.

3.             Begründung

Gemäß § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat gebildet. Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.

Gemäß § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten aus

         3 Bezirksverordneten

  • 1 Vertreter der Gewerkschaften
  • 3 Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen
  • 2 Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen, und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.

Aufgrund der Änderung des AZG im Juli 2016 werden die Vertreter nun auf die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Somit ist eine Neuwahl erforderlich.

Die Wahl der 3 Bezirksverordneten erfolgt in einem gesonderten Verfahren der BVV.

Es wurde der Deutsche Gewerkschaftsbund (Dachverband) sowie der DBB Beamtenbund und Tarifunion angeschrieben und gebeten, je eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Wahl zu benennen. Weiterhin wurden fünf Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege um Benennungen gebeten. Darüber hinaus wurden Organisationen angefragt, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen.

Die Gewerkschaftsverbände nominierten jeweils eine Kandidatin/ einen Kandidaten. Die Spitzenverbände, unterbreiteten ebenfalls jeweils einen Vorschlag.

Für den Vertreter der Gewerkschaften und die Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, stehen mehr Kandidaten zur Wahl, als Plätze im Beirat vorgesehen sind.

Organisationen, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, für eine Mitarbeit im Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten zu gewinnen, erwies sich auch zu dieser Wahl als schwierig.

Die OASE Berlin e.V. nominierte ihr bisheriges Mitglied im Beirat erneut zur Wahl. Die zweite Kandidatin ist Diplom Psychologin, interkulturelle Mediatorin und wurde vom Träger prenzlkomm Soziale Dienstleistungen gGmbH benannt. Aufgrund ihrer dortigen mehrjährigen Tätigkeit und ihres Engagements in der Flüchtlingshilfe ist sie mit den besonderen Bedarfslagen, in denen sich Menschen mit Migrationshintergrund befinden können, sehr gut vertraut.

Vor den letzten beiden Wahlen des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten wurden verschiedenste Organisationen, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, angeschrieben und für eine Mitarbeit im Beirat geworben. U.a. der Flüchtlingsrat Berlin e.V., die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. oder der Polnische Sozialrat e.V..

Alle verneinten eine Mitarbeit bzw. reagierten gar nicht. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde zur bevorstehenden Wahl auf eine erneute Nachfrage verzichtet.

Auch mit Unterstützung der Koordinatorin für Flüchtlingsfragen in der bisherigen Abteilung Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, konnten keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen werden.

Als Vorschläge stehen im Ergebnis zur Verfügung:

Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3b AZG)

Vorschläge

Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg

Herr
Dieter Lemke


Geburtsjahr 1946

dbb
beamtenbund und tarifunion Berlin

Frau
Dagmar Greger

Geburtsjahr 1966
Betriebsprüferin

 

Vereinigungen (§ 34 Abs. 3c AZG)

Vorschläge

AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.

Frau

Marina Pechardscheck

Geburtsjahr 1962
Krankenschwester

 

Caritasverband für das
Erzbistum Berlin e.V.

Frau
Renate Stark


Geburtsjahr 1958
Sozialarbeiterin

Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Frau
Simona Barack


Geburtsjahr 1968
Sozialarbeiterin

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Berlin-Nordost e.V.

Frau
Irina Radtke


Geburtsjahr 1976
Geschäftsführerin / Vorstand

DER PARITÄTISCHE BERLIN

Frau
Katharina Ehrenberg


Geburtsjahr 1959
Sozialarbeiterin

 

Organisationen (§ 34 Abs. 3d AZG)

Vorschläge

OASE Berlin e.V.

Frau
Valentina Nagel


Geburtsjahr 1952
Lehrerin / Sozialarbeiterin

prenzlkomm
Soziale Dienstleistungen gGmbH

Frau
Ellebi OLeary


Geburtsjahr 1975
Diplom Psychologin /
interkulturelle Mediatorin

4.             Rechtsgrundlage

§ 116 Abs. 2 SGB XII, § 34 AZG,

§ 16 Abs. 1 c BezVG

§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG

5.             Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 € 3 Abs. 1 Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen iVm. § 1 Abs. 1 VO zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen).

6.             Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.             Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8.             Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales
 


 

 
 

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