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Drucksache - VIII-0075
Siehe Anlage
Vorlage zur Beschlussfassung |
1. Gegenstand der Vorlage |
Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten 2. Beschlussentwurf |
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Als Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten werden auf die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung folgende Vertreter der Gewerkschaften, von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen und von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, gewählt:
| Mitglieder |
I. ein/e Vertreter/in der Gewerkschaften |
|
II. drei Vertreter/innen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen | 1. |
| 2. |
| 3. |
III. zwei Vertreter/innen von Organisationen, die sich für Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen | 1. |
| 2. |
3. Begründung
Gemäß § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten ein Beirat gebildet. Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.
Gemäß § 34 Abs. 3 AZG besteht der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten aus
3 Bezirksverordneten
- 1 Vertreter der Gewerkschaften
- 3 Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen
- 2 Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes einsetzen, und zwar vorrangig von Migrantenverbänden.
Aufgrund der Änderung des AZG im Juli 2016 werden die Vertreter nun auf die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Somit ist eine Neuwahl erforderlich.
Die Wahl der 3 Bezirksverordneten erfolgt in einem gesonderten Verfahren der BVV.
Es wurde der Deutsche Gewerkschaftsbund (Dachverband) sowie der DBB Beamtenbund und Tarifunion angeschrieben und gebeten, je eine Kandidatin oder einen Kandidaten für die Wahl zu benennen. Weiterhin wurden fünf Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege um Benennungen gebeten. Darüber hinaus wurden Organisationen angefragt, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen.
Die Gewerkschaftsverbände nominierten jeweils eine Kandidatin/ einen Kandidaten. Die Spitzenverbände, unterbreiteten ebenfalls jeweils einen Vorschlag.
Für den Vertreter der Gewerkschaften und die Vertreter von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, stehen mehr Kandidaten zur Wahl, als Plätze im Beirat vorgesehen sind.
Organisationen, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, für eine Mitarbeit im Beirat für Sozialhilfeangelegenheiten zu gewinnen, erwies sich auch zu dieser Wahl als schwierig.
Die OASE Berlin e.V. nominierte ihr bisheriges Mitglied im Beirat erneut zur Wahl. Die zweite Kandidatin ist Diplom Psychologin, interkulturelle Mediatorin und wurde vom Träger prenzlkomm – Soziale Dienstleistungen gGmbH benannt. Aufgrund ihrer dortigen mehrjährigen Tätigkeit und ihres Engagements in der Flüchtlingshilfe ist sie mit den besonderen Bedarfslagen, in denen sich Menschen mit Migrationshintergrund befinden können, sehr gut vertraut.
Vor den letzten beiden Wahlen des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten wurden verschiedenste Organisationen, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, angeschrieben und für eine Mitarbeit im Beirat geworben. U.a. der Flüchtlingsrat Berlin e.V., die Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V. oder der Polnische Sozialrat e.V..
Alle verneinten eine Mitarbeit bzw. reagierten gar nicht. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde zur bevorstehenden Wahl auf eine erneute Nachfrage verzichtet.
Auch mit Unterstützung der Koordinatorin für Flüchtlingsfragen in der bisherigen Abteilung Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, konnten keine weiteren Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen werden.
Als Vorschläge stehen im Ergebnis zur Verfügung:
Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3b AZG) | Vorschläge |
Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg | Herr
|
dbb | Frau |
Vereinigungen (§ 34 Abs. 3c AZG) | Vorschläge |
AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. | Frau Marina Pechardscheck
|
Caritasverband für das | Frau |
Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Frau |
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Berlin-Nordost e.V. | Frau |
DER PARITÄTISCHE BERLIN | Frau |
Organisationen (§ 34 Abs. 3d AZG) | Vorschläge |
OASE Berlin e.V. | Frau |
prenzlkomm | Frau |
4. Rechtsgrundlage
§ 116 Abs. 2 SGB XII, § 34 AZG,
§ 16 Abs. 1 c BezVG
§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 € (§ 3 Abs. 1 Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen iVm. § 1 Abs. 1 VO zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen).
6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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