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Drucksache - VIII-0071
Abstimmungsergebnis im Ausschuss 0 Ja-Stimmen / 12 Nein-Stimmen / 1 Enthaltungen
Das Areal entlang der Ringbahn zwischen Planetarium und Anton-Saefkow-Park bietet die historische Chance, um für den Prenzlauer Berg einen zentralen großflächigen Grün- und Erholungsraum zu schaffen und damit die massiven Defizite in diesem hochverdichteten Stadtteil zu mindern. Je Einwohner fehlen zurzeit mehr als 3 m² Grünfläche. Wir fordern deshalb mit unserer Unterschrift unter diesen Einwohnerantrag gemäß § 44 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes:
Begründung der Beschlussempfehlung Der Einwohnerantrag wurde unter Beteiligung der Einreicher im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen wiederholt beraten und abschließend in der Sitzung vom 13. Juni 2017 behandelt. Der Abstimmung vorangegangen waren u. a. Gespräche der Einreicher mit den Fraktionen/der Gruppe in der BVV. Hierbei stellte sich heraus, dass die Einreicher sich mit Blick auf das von den rund 1.500 Einwohnern mittels Unterschrift erteilte Mandat grundsätzlich außerstande sahen, Änderungen des Antrages zuzulassen. Eine tragfähige, alle Belange des Allgemeinwohls berücksichtigende Anpassung des Antrages war somit von vornherein ausgeschlossen und eine positive Beschlussempfehlung des Ausschusses somit bedauerlicherweise unmöglich. Denn in der Ausschussdebatte wurde deutlich, dass in dem Einwohnerantrag durchaus konsensuale Aspekte enthalten sind, die bei der weiteren Entwicklungsplanung zur Gestaltung des Geländes des ehemaligen Güterbahnhofes Greifswalder Straße Berücksichtigung finden sollten. So werden die Feststellungen bezüglich der bestehenden Defizite an sozialer Infrastruktur, die Schaffung eines durchgehenden Grünzuges bis zum Anton-Saefkow-Park nebst sinnvoller Durchwegung des geplanten Schulcampus, vom Ausschuss ausdrücklich geteilt. Desgleichen der, Großstädten insoweit immanente, Mangel an Grünflächen und Erholungsanlagen. Die angesichts der wachsenden Stadt ebenfalls bestehende Notwendigkeit der Errichtung von Wohnraum, insbesondere auch angesichts der mit Tram und S-Bahn bereits vorhanden Verkehrserschließung, hingegen vermochten die Antragsteller nicht anzuerkennen. Aber auch die Forderung des Rückerwerbs der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Str. inkl. der Brücke Greifswalder Str. machte eine Zustimmung des Ausschusses zunichte. Ungeachtet der Tatsache, dass das Land Berlin nie Eigentümer der in Rede stehenden Fläche war und somit bereits die Bezeichnung „Rückerwerb“ irreführend ist, stellt diese auch keine realistische Option dar. Zum einen mangelt es bereits an jeglicher Bereitschaft seitens des Eigentümers, die Fläche zu veräußern. Zum anderen ist die Vorstellung illusorisch, ein Erwerb – eine Verkaufsbereitschaft des Eigentümers vorausgesetzt - würde sich zu dem seinerzeit an die Grundstücksverwertungsgesellschaft der Deutsche Bahn AG entrichteten Verkaufspreis realisieren lassen. Wenig zielführend in der Ausschussdebatte war denn auch der wiederholte Hinweis auf tatsächliche Versäumnisse bei einem in 2011 noch möglichen Grundstückserwerb. Geäußerte Vorstellungen der Einreicher hinsichtlich einer Enteignung zum Zwecke des Allgemeinwohls waren angesichts der gefestigten Rechtsprechung des BVerwG und des BVerfG zu Art. 14 Abs. 3 GG (Enteignung) waren als realiter nicht umsetzbar zu betrachten. Ein Erwerb der Brücke über die Greifswalder Straße musste vom Ausschuss ebenfalls zurückgewiesen werden, befindet sich diese doch in einem äußerst maroden Zustand und wäre nach einem Ankauf zunächst aufwendig aus Steuermitteln zu sanieren. Daher muss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen einmütig mit 0 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Ablehnung der Drucksache empfehlen. Begründung des Ursprungsantrages
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