Drucksache - VIII-0071  

 
 
Betreff: Planverfahren Grünzug
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Volker Herold, Angelika Hornig, Wolfram LangguthAusschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen
   
Drucksache-Art:EinwohnerantragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
28.02.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
21.03.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
16.05.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
13.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerantrag Herold, Hornig, Langguth, 4 BVV am 25.1.17
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrü, 8 BVV am 28.06.2017

Abstimmungsergebnis im Ausschuss

0 Ja-Stimmen / 12 Nein-Stimmen / 1 Enthaltungen

 

Das Areal entlang der Ringbahn zwischen Planetarium und Anton-Saefkow-Park bietet die historische Chance, um für den Prenzlauer Berg einen zentralen großflächigen Grün- und Erholungsraum zu schaffen und damit die massiven Defizite in diesem hochverdichteten Stadtteil zu mindern. Je Einwohner fehlen zurzeit mehr als 3 m² Grünfläche. Wir fordern deshalb mit unserer Unterschrift unter diesen Einwohnerantrag gemäß § 44 des Berliner Bezirksverwaltungsgesetzes:

  1. Die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit dem Ziel der Sicherung eines öffentlichen grünen Sozial - und Erholungsraums vom S - Bahnhof Prenzlauer Allee bis einschließlich Anton-Saefkow-Park
  2. Die verbindliche Flächensicherung  für dringend benötigte öffentliche Infrastruktur (Spiel-, Sport-, Kultur-, Kinder-, Jugend, Seniorenfreizeitmöglichkeiten) mit intensiver Bürgerbeteiligung
  3. Den Rückerwerb der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Str. inkl. der Brücke Greifswalder Straße durch das Land Berlin

 


Begndung der Beschlussempfehlung

Der Einwohnerantrag wurde unter Beteiligung der Einreicher im Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen wiederholt beraten und abschließend in der Sitzung vom 13. Juni 2017 behandelt. Der Abstimmung vorangegangen waren u. a. Gespräche der Einreicher mit den Fraktionen/der Gruppe in der BVV.

Hierbei stellte sich heraus, dass die Einreicher sich mit Blick auf das von den rund 1.500 Einwohnern mittels Unterschrift erteilte Mandat grundsätzlich außerstande sahen, Änderungen des Antrages zuzulassen. Eine tragfähige, alle Belange des Allgemeinwohls berücksichtigende Anpassung des Antrages war somit von vornherein ausgeschlossen und eine positive Beschlussempfehlung des Ausschusses somit bedauerlicherweise unmöglich. Denn in der Ausschussdebatte wurde deutlich, dass in dem Einwohnerantrag durchaus konsensuale Aspekte enthalten sind, die bei der weiteren Entwicklungsplanung zur Gestaltung des Geländes des ehemaligen Güterbahnhofes Greifswalder Straße Berücksichtigung finden sollten.

So werden die Feststellungen beglich der bestehenden Defizite an sozialer Infrastruktur, die Schaffung eines durchgehenden Grünzuges bis zum Anton-Saefkow-Park nebst sinnvoller Durchwegung des geplanten Schulcampus, vom Ausschuss ausdrücklich geteilt. Desgleichen der, Großstädten insoweit immanente, Mangel an Grünflächen und Erholungsanlagen. Die angesichts der wachsenden Stadt ebenfalls bestehende Notwendigkeit der Errichtung von Wohnraum, insbesondere auch angesichts der mit Tram und S-Bahn bereits vorhanden Verkehrserschließung, hingegen vermochten die Antragsteller nicht anzuerkennen. 

Aber auch die Forderung des Rückerwerbs der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs Greifswalder Str. inkl. der Brücke Greifswalder Str. machte eine Zustimmung des Ausschusses zunichte. Ungeachtet der Tatsache, dass das Land Berlin nie Eigentümer der in Rede stehenden Fläche war und somit bereits die Bezeichnung „ckerwerb“ irreführend ist, stellt diese auch keine realistische Option dar. Zum einen mangelt es bereits an jeglicher Bereitschaft seitens des Eigentümers, die Fläche zu veräern. Zum anderen ist die Vorstellung illusorisch, ein Erwerb   eine Verkaufsbereitschaft des Eigentümers vorausgesetzt - würde sich zu dem seinerzeit an die Grundstücksverwertungsgesellschaft der Deutsche Bahn AG entrichteten Verkaufspreis realisieren lassen. Wenig zielführend in der Ausschussdebatte war denn auch der wiederholte Hinweis auf tatsächliche Versäumnisse bei einem in 2011 noch möglichen Grundstückserwerb. Geäerte Vorstellungen der Einreicher hinsichtlich einer Enteignung zum Zwecke des Allgemeinwohls waren angesichts der gefestigten Rechtsprechung des BVerwG und des BVerfG zu Art. 14 Abs. 3 GG (Enteignung) waren als realiter nicht umsetzbar zu betrachten.

Ein Erwerb der Brücke über die Greifswalder Straße musste vom Ausschuss ebenfalls zurückgewiesen werden, befindet sich diese doch in einem äerst maroden Zustand und wäre nach einem Ankauf zunächst aufwendig aus Steuermitteln zu sanieren.   

Daher muss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen eintig mit 0 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung die Ablehnung der Drucksache empfehlen. 

Begründung des Ursprungsantrages

  • Bereits 2011 hatten Bezirksverordnete den Erwerb der ehemaligen Bahnflächen des Güterbahnhofs Greifswalder Straße zur Sicherung wichtiger Infrastrukturbedarfe gefordert. Seitdem hat dieser Bedarf infolge der Bevölkerungszunahme weiter zugenommen.
  • Im Ergebnis der durch das Bezirksamt seit 2012 beauftragten Untersuchungen zur künftigen Gebietsentwicklung erfolgte bisher keine stichhaltige und nachvollziehbare Abwägung zwischen unterschiedlichen Nutzungszielen auf den verfügbaren Bahnflächen. Das im Abschlussbericht ausführlich belegte Grün- und Infrastrukturdefizit im Umfeld des Ernst-Thälmann-Parks steht weiterer Nachverdichtung mit Wohnungen entgegen. Zwischen 2011 und 2016 wurden bereits ca. 360 Neubauwohnungen zusätzlich zu den bestehenden ca. 1 400 Wohneinheiten im Ernst-Thälmann-Park Areal errichtet.
  • Ein Hauptziel bei der Errichtung des Ernst-Thälmann-Parks 1986 war die Schaffung eines zentralen Kultur- und Erholungsparks für die Bewohner des Prenzlauer Berg. Ernst-Thälmann-Park und Anton-Saefkow-Park bilden schon jetzt Teilsegmente eines potentiell großflächigen Erholungsraumes. Diese können unter Einbeziehung der ehemaligen Bahnflächen zu einem zusammenhängenden Erholungspark verbunden werden. Die zentrale Lage im Prenzlauer Berg ist ideal geeignet und bietet die letzte Möglichkeit, die massiven Grünflächendefizite und den Mangel an sozialer Infrastruktur in den umliegenden Kiezen zu mindern.
  • Der Klimawandel wird zukünftig noch häufiger und stärker eine Aufheizung der dicht bebauten Berliner Innenstadt bewirken. Die betreffenden Flächen an der Ringbahn sind Teil einer wichtigen Kaltluftschneise zur Belüftung der Innenstadt. Der Umweltatlas Berlin und der Stadtentwicklungsplan Klima weisen diesen Flächen eine „sehr hohe stadtklimatische Bedeutung“ sowie eine „hohe Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierung“ zu. Deshalb sind "keine weitere Verdichtung, Verbesserung der Durchlüftung, Erhöhung der Vegetation, Erhalt der Freiflächen" vorzunehmen und zu sichern, so dass „die Funktion der Fläche für den Kaltluftaustausch sichergestellt bleibt ".
  • Im Landschaftsprogramm des Landes Berlin ist der sog. „Innere Parkring“ entlang des S-Bahn-Ringes als grüne Verbindung erholungswirksamer großer Grünanlagen vorgesehen, unter schrittweiser Einbeziehung bisher noch für andere Zwecke (Gewerbe, Bahnflächen) genutzter Flächen. Das Gebiet Ernst-Thälmann-Park/Anton-Saefkow-Park ist im Landschaftsprogramm als „Gebiet zur Umwandlung, Neuschaffung, Renaturierung von Prioritätsflächen für Biotopschutz und Biotopverbund“ ausgewiesen. Es soll gesamtstädtisch eine wichtige Erholungsfunktion für die Bewohner erfüllen und wegen seiner Biotopfunktion vor Versiegelung und zusätzlicher Verdichtung geschützt werden.
  • Eine Tiefenbebauung des ehemaligen nördlichen Gaswerkareals würde aufgrund der gravierenden Altlastensituation (Benzol, PAK, Cyanide etc. - gefährlicher Abfall - Schadstoffklasse größer Z2) massive Zusatzkosten (Entsorgungskosten in Millionenhöhe) für die öffentliche Hand verursachen.
 
 

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