Drucksache - VIII-0060  

 
 
Betreff: Beleuchtungssituation an der und um die Königsteinbrücke verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2016 
3. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
12.01.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2017 
8. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU-Fraktion, 3 BVV am 14.12.16
Beschlussempfehlung Ausschus VerkOrd, 4 BVV am 25.1.17
VzK§13 BA, SB, 8. BVV am 28.06.2017

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0060

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Beleuchtungssituation an der und um die Königsteinbrücke verbessern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 4. Sitzung am 25.01.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0060

Dem Bezirksamt wird empfohlen und gebeten sich bei den zuständigen Stellen im Zuge des Brückenneubaus im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen der BAB A114 dafür einzusetzen, dass eine durchgehende Beleuchtung der Königsteinbrücke und der angrenzenden Wege sichergestellt wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Laut Auskunft der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird mit dem Neubau der Königsteinbrücke, einschließlich der Rampen, auch die Beleuchtung erneuert. Im Rampenbereich sind 7 Leuchten, auf geraden Stahlmasten mit Lichtpunkthöhe 5 m und im Brückenbereich 3 Leuchten mit Lichtpunkthöhe 5,20 m, geplant. Ausführungszeitraum ist nach derzeitigem Stand laut Ausführungsplanung 2018-2019.

Weitere Veränderungen an der Beleuchtung benachbarter öffentlicher Straßen sind im Rahmen der Brückenbaumaßnahme nicht geplant.

Die Wege der angrenzenden Erholungsanlage sind Privatstraßen und somit kein gewidmetes öffentliches Straßenland. Hier haben die Bestimmungen des § 7 Abs. 5 des Berliner Straßengesetzes zur Beleuchtung keine Gültigkeit. Falls für diese Erholungsanlage eine Beleuchtung der Wege gewünscht werden sollte, müsste diese über den jeweiligen Eigentümer/Verwalter errichtet und betrieben werden. Der Träger der Strenbaulast hat hierfür keinerlei Zuständigkeit.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 




Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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