Drucksache - VIII-0058  

 
 
Betreff: Sicherheit auf dem und Nutzbarkeit des Spielplatz(es) an der Schäferstege erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.12.2016 
3. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
10.01.2017 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
24.01.2017 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
14.02.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 3 BVV am 14.12.2016
Beschlussempfehlung Ausschuss StadtGrü 5 BVV am 01 03 2017
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0058

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Sicherheit auf dem und Nutzbarkeit des Spielplatz(es) an der Schäferstege erhöhen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0058

Das Bezirksamt wird ersucht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzbarkeit und Sicherheit auf dem Spielplatz an der Schäferstege in Blankenburg, den Grünanlagen und den angrenzenden Wegen, im Rahmen der Spielplatzentwicklungsplanung zu verbessern.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Straßen- und Grünflächenamt hat das Anliegen geprüft. Wie bereits in der Debatte im Fachausschuss festgestellt, besteht laut Grünanlagengesetz, § 5 Abs. 2 keine Beleuchtungspflicht von Grünanlagen. 

Durch eine Beleuchtung würden sich zudem die Jugendlichen wesentlich länger auf dem Platz aufhalten. An dieser Stelle verweisen wir auf die Drucksache VII-1057 Jugendflächen Sicherung und Sanierung ausgewählter Standorte. Die im Punkt 2 angegebenen und vom BA beschlossenen Kriterien für jugendgerechte Spielplätze und Freiräume sind bindend und werden auch bei der weiteren Entwicklung des Spielplatzes abgeklärt, weil Flächen zur Nutzung durch Jugendliche im ganzen Bezirk fehlen. Verbote oder Verdrängung führen auf Dauer nicht zum gewünschten Ergebnis.

 

 

Folgende konkrete Maßnahmen wurden veranlasst:
Um die Sicherheit zu erhöhen, erfolgte die Vervollständigung der äeren Einfriedung entlang der beiden Straßen und der Einbau einer Barriere, um das Durchfahren mit Zweirädern aller Art vom bzw. zum Fitnessbereich zu erschweren. Die Öffnungszeiten werden noch angebracht. Damit besteht auch Handlungsmöglichkeit durch das Ordnungsamt. Ein Durchfahren mit Fahrrädern, Mopeds und sogar Motorrädern wird erschwert bzw. unterbunden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

entfällt

Kinder- und Familienverträglichkeit

Betroffen, da Spiel- und Aufenthaltsplätze gerade für die Altersgruppe 12 (14) bis 18 sonst so kaum berücksichtigt werden bzw. der Platz auf den öffentlichen Spielplätzen meist sehr beschränkt ist, um Aktivitäten oder Aufenthaltsmöglichkeiten für die Jugendlichen anzubieten.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 




Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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