Drucksache - VIII-0036  

 
 
Betreff: Keine Sondernutzungsgebühren und keine Gebühren für Verwaltungsakte im Zusammenhang mit von gemeinnützigen Organisationen durchgeführten Festen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen, Personal und Immobilien
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien federführender Ausschuss
08.12.2016 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
19.01.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
23.02.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
16.03.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien vertagt   
27.04.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Immobilien im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 2. BVV
Beschlussempfehlung FinPersIm, 7.BVV am 17.5.17

Das Bezirksamt wird ersucht, Veranstaltern von Dorf-, Stadtteil- und Feuerwehrfesten o.ä., die anerkannt gemeinnützig sind, von Sondernutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren zu befreien.

 


Begründung des beratenden Ausschusses:

Der Antrag suggeriert, das Bezirksamt könne die rechtlichen Grundlagen des Landes Berlin ignorieren und Gebühren für Feste nach Lust und Laune erheben. Der Ausschuss hält eine solche Handlungsweise für rechtswidrig und empfiehlt daher der BVV, den Antrag abzulehnen.

Begründung Ursprungsantrag:

Gemäß §6 Abs. 5 des GrünanlG vom 24. November 1997 (GVBl. S. 612) geändert durch Art. XLVIII des Gesetzes vom 16. Juli 2001 (GVBl. S. 260), § 27 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. September 2004 (GVbl. S. 391) und § 15 Abs. 1 des Gesetzes vom 29. September 2004 (GVBl. S. 424), können für die Benutzung öffentlicher Flächen Entgelte durch das Bezirksamt erhoben werden.

Die Berechnung und Vereinbarung des Sondernutzungsentgelts obliegt hierbei dem Ermessenspielraum des Bezirksamtes. Das jeweilige Entgelt wird im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung gem. §315 BGB festgesetzt. Der Ermessensspielraum bei den Gebühren wurde vom Bezirk Pankow in der Vergangenheit zu Lasten der ehrenamtlichen Veranstalter genutzt. Das bedeutet beispielsweise, dass ehrenamtlich Tätige und anerkannt gemeinnützige Vereine Sondernutzungsgebühren für eine Veranstaltung von über 17.000 Euro haben zahlen müssen.

Diese Verwaltungs- und Nutzungsgebühren erschweren die gemeinnützige Arbeit enorm. Feuerwehr- Stadtteil- und Dorffeste tragen zum kulturellen und gesellschaftlichen Austausch bei, haben identitätsstiftenden Charakter und in ihren verschiedenen Formen eine lange Tradition in Pankow.

Gerade in einer so schnell expandierenden Stadt wie Berlin und insbesondere im größten und am stärksten wachsenden Bezirk Pankow gehen regionale Bezugspunkte leicht verloren; deshalb ist es umso wichtiger, das identitätsstiftende Potential dieser Feste zu nutzen und zu auszubauen. Insbesondere im Hinblick auf den jährlichen Zustrom von 40.000 Neuberlinern, unter denen sich auch viele Immigranten befinden, nnen diese gemeinnützigen Veranstaltungen integrationsfördernd sein und fungieren als Brückenbauer innerhalb einer pluralistischen Gesellschaft.

Bezirksamt und BVV sollten alles dafür tun, ehrenamtliches Engagement zu unterstützen und nicht zu behindern. Der Bezirk Pankow muss nicht an der ehrenamtlichen Arbeit Freiwilliger verdienen. Die reine Miete für eine öffentliche Fläche (nicht die Reinigung, Instandsetzung etc.) ist jedoch eine unnötige Belastung der Ehrenamtlichen und ihres Engagements.

 
 

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