Drucksache - VIII-0032  

 
 
Betreff: Änderung der Aufstellordnung der Stellplätze in der Anton-Saefkow-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
01.12.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
26.01.2017 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung vertagt   
16.02.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 2. BVV
Antrag SPD 2.BVV 2.Ausfertigung
BSE Ausschuss Verkehr und Öffentliche Ordnung 5. BVV
Vzk§13 BA, SB 9. BVV am 13.09.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0032

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Änderung der Aufstellordnung der Stellplätze in der Anton-Saefkow-Straße

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 5. Sitzung am 01.03.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0032

1. Die Freigabe zum Befahren der Anton-Saefkow-Straße entgegen der Richtung der
Einbahnstraße für Fahrräder wird aufgehoben. Der Ruhende Verkehr von Pkw wird in Form von Schrägparkplätzen mit Richtung Kniprodestraße angeordnet.“

2. In den Maßnahmekatalog im Rahmen des Programms Stadtumbau Ost (ISEK Prenzlauer Berg) wird die Anlage eines Radweges auf der Nordseite der Anton-Saefkow-Straße von der Kniprodestraße bis zur Greifswalder Straße aufgenommen. Seine Planungen werden zunächst dem Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung vorgestellt, und nach Zustimmung, möglichst  im Rahmen der Aufwertung des Anton-Saefkow-Parkes umgesetzt.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu 1)
Die Straßenverkehrsbehörde hat mit verkehrsbehördlicher Anordnung vom 27.03.2017 die Voraussetzungen geschaffen, dass nach Ablauf der Anhörungsfrist am 16.04.2017 die Freigabe für den Rad fahrenden Verkehrsteilnehmer, entgegen der Einbahnstraße, wieder aufgehoben und die ehemals zugelassene Parkordnung auf den unbefestigten Seitenstreifen in Schrägaufstellung wieder hergestellt werden kann.
Das Straßen- und Grünflächenamt hat am 19.04.2017 die verkehrsbehördliche Anordnung umgesetzt.

 


Zu 2)
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat am 12.04.2017 erklärt, dass „Die Anlage eines Radweges in der Anton-Saefkow-Straße gem. DRS der BVV VIII-32 nicht aus dem ISEK Thälmannpark abzuleiten ist. Für das Vorhaben können somit keine Städtebaufördermittel in Aussicht gestellt werden.

Darüber hinaus wäre ein Radweg, der nördlich der Anton-Saefkow-Straße auf den Flächen des Anton-Saefkow-Parks verläuft, konzeptionell nicht plausibel und steht dem laufenden Fördervorhaben „Aufwertung des Anton-Saefkow-Parks und Anlage eines Skateparks“ entgegen.

Der Einsatz von Städtebaufördermitteln erfolgt auf der Grundlage eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) hier: Endbericht zur Voruntersuchung des Thälmannparks, 2014. Das ISEK Thälmannpark sieht einen Grünzug mit Radwegeverbindung, entlang der S-Bahn, zwischen den Bahnhöfen Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße und langfristig eine Verlängerung entlang der S-Bahntrasse bis zur Kniprodestraße, vor. Die Anlage eines Radweges in der Anton-Saefkow-Straße ist nicht Bestandteil des ISEK: Im Gegenteil, [würde] die Anlage eines Radweges lt. DRS der BVV VIII-32 aufgrund von Umplanungserfordernissen einem der Schlüsselprojekte des ISEK, der Aufwertung des Anton-Saefkow-Parks mit Anlage eines Skateparks entgegenstehen, da keine konzeptionelle Vereinbarkeit hergestellt werden kann. Für das v. g. Förderprojekt wurde dem Bezirk Pankow mit Datum vom 20.02.2017 eine Finanzierungszusage i.H. von 2,622 Mio. €, mit verbindlich einzuhaltendem Zeitplan zur Mittelverausgabung, zugesagt. Die Fördermittelzusage ist zweckgebunden, im Falle der Änderung des abgestimmten Förderzwecks oder bei Gefährdung der verbindlichen Zeit- und Finanzplanung würde sie gegebenenfalls zurückgezogen werden. 

Das Bezirksamt erklärt Folgendes zur DRS:

Eine derartige verkehrstechnische, ergänzende Variante des bereits abgestimmten Freiraum- und Entwicklungskonzeptes stellt dieses infrage und müsste grundlegend überarbeitet werden. Außerdem müsste für das Vorhaben geschützter Baumbestand (ca. 50 Bäume) sowie nicht geschützter Gehölzbestand beseitigt werden.

In Kenntnis, dass es sich beim Anton-Saefkow-Park um einen Trümmerberg handelt, der im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen wird, würden nicht unbeachtliche Kosten bei der Bodensanierung, sowie aufgrund der Topographie des Geländes, hohe Kosten für die Böschungsstabilisierung anfallen.

Eine solche Maßnahme (Radwegbau nördlich der Anton-Saefkow-Str.) steht nicht im Einklang mit dem bislang zwischen den Ämtern und der Senatsverwaltung abgestimmten Konzept und ist abzulehnen.

Das Bezirksamt Pankow hat am 11.10.2016 das Vertiefungskonzept Grüne Stadt im Rahmen des ISEKs Prenzlauer Berg beschlossen.








Zu einer grundsätzlich wünschenswerten übergeordneten Fahrradverbindung zwischen Ernst-Thälmann-Park und Anton-Saefkow-Park, entlang der S-Bahntrasse, wird in diesem Konzept ausgeführt, dass „zu prüfen [ist], wie der Verlauf ausgehend vom Thälmannpark durch das Gebiet geführt werden könnte. „Vorzugsweise ist eine Trassenführung  entlang der Bahngleise  zu prüfen, die jedoch aufgrund der Nutzung der Flächen durch das Zementwerk und der Absicht, diese Fläche als Güterumschlag- und Logistikanlage zur Verknüpfung von Eisenbahn und Straße zu sichern, auch langfristig nicht umsetzbar scheint.“

2016 wurde mit engagierter Beteiligung von Bürgern und Anwohnern ein Freiraum- und Entwicklungskonzept für den Anton-Saefkow-Park erarbeitet. Auch hier wurde im Rahmen der Konzepterarbeitung die Einordnung einer Ost-West-Radwegverbindung diskutiert. Von den beteiligten Fachämtern und dem beauftragten Planungsbüro wurde diese Maßnahme aufgrund der Topographie des Anton-Saefkow-Parks als nur mit erheblichem finanziellen Aufwand realisierbar eingestuft.

Die im Rahmen des Entwicklungskonzeptes erarbeiteten Maßnahmen wurden mit den bezirklichen Fachämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) abgestimmt und zur Förderung im Förderprogramm Stadtumbau beantragt.

Die genaue Führung des Radweges wird im o. g. BVV-Beschluss nicht näher spezifiziert. Den Ausführungen ist jedoch zu entnehmen, dass er nicht im Bereich der Stellplätze geführt werden soll, sondern nördlich davon im Bereich der Grünverbindung zwischen Greifswalder Straße und dem Eingang in den Anton-Saefkow-Park.

r diesen Bereich wurden im Entwicklungskonzept auf der Basis der Analyse und der Anwohnerbeteiligung als Ziele die funktionale und gestalterische Überarbeitung der Eingangsbereiche in den Park, die Verbesserung der Parkausstattung entlang der Wege   (z. B. Einbau von Sitznischen, Parkbänken oder Hängematten), eine Aufwertung der wegebegleitenden Vegetation und eine Aufweitung des Parkweges im Bereich des Revierstützpunktes formuliert. Um die geplante bauliche Umsetzung der Aufwertungsmaßnahmen im Anton-Saefkow-Park in den Jahren 2018/2019 zu gewährleisten, wie es der Bürgerschaft avisiert wurde, soll die Erstellung der Ausführungsplanung im Sommer 2017 erfolgen. 

Diese Zeitschiene wäre durch die Einordnung eines Radweges nicht zu halten.

Es ist anzunehmen, dass angesichts der Altlasten- und Baugrundproblematik im Bereich des Trümmerberges eine belastbare Kostenschätzung, einschließlich technischer Voruntersuchungen als Voraussetzung, für die konzeptionelle Planung erarbeitet werden müsste. Parallel müsste die Vereinbarkeit mit dem Entwicklungskonzept geprüft und eine konzeptionelle Neuplanung vorgenommen werden.

Hierzu hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bereits ablehnend geäert.

 





Inzwischen ist bereits ein Landschaftsarchitekturbüro mit der Erarbeitung der Ausführungsplanung zur Umsetzung des Entwicklungskonzeptes mit den dort ämterübergreifend abgestimmten Maßnahmen beauftragt. Eine Änderung der Aufgabenstellung würde zur Aufhebung des Verfahrens führen und die diesjährige Verausgabung von zugesagter 1. Rate i.H. von 500.000,- €r Planung und ersten Baumaßnahmen unmöglich machen.

Ungeachtet der v. g. Gründe wird das Straßen- und Grünflächenamt das Thema Radwegführung in der „Grünen Stadt“ bei den nächsten Steuerungsrunden zum Stadtumbau Ost aufrufen. Möglicherweise ergeben sich andere Radverbindungsmöglichkeiten, über die dann das Bezirksamt in den Sitzungen des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung informieren wird.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 




Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 
 

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