Drucksache - VIII-0027  

 
 
Betreff: Geschäftsverteilung und Vertretungsregelung des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 2.BVV am 16.11.2016
Geschäftsverteilung und Vertretungsregelung des BA, Anlage

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

28.10.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0027

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Geschäftsverteilung und Vertretungsregelung des Bezirksamtes

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner konstituierenden Sitzung am  28.10.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

I.

Den Mitgliedern des Bezirksamtes werden folgende Geschäftsbereiche übertragen:

 

  1. BezirksbürgermeisterAbt. Kultur, Finanzen und Personal

ren Benn(KuFiPers)

 

  1. BezirksstadtratAbt. Stadtentwicklung und
    Jens-Holger Kirchnerrgerdienste

zugleich stellv. Bezirksbürgermeister (StadtBü)

 

  1. BezirksstadträtinAbt. Jugend, Wirtschaft und Soziales

Rona Tietje(JugWiSo)

 

4.BezirksstadtratAbt. Umwelt und öffentliche Ordnung

N.N(UmOrd))

 

5.BezirksstadtratAbt. Schule, Sport, Facility Manage
N.N.ment und Gesundheit

(SchulSportFMG)

 

Die Zuordnung der Ämter zu den Geschäftsbereichen ist dem als Anlage beiliegenden Organigramm zu entnehmen.


II.

Die Stellvertretung in den Geschäftsbereichen wird wie folgt wahrgenommen:

 

Vertreter/in

 

Bezirksbürgermeister Sören Bennstellv. Bezirksbürgermeister Jens-Holger Kirchner

 

Bezirksstadtrat Jens-Holger KirchnerBezirksbürgermeister Sören Benn

 

Bezirksstadträtin Rona TietjeBezirksstadtrat N.N. (SchulSportFMG)

 

Bezirksstadtrat N.N. (UmOrd)Bezirksstadträtin Rona Tietje

 

Bezirksstadtrat N.N. (SchulSportFMG)Bezirksstadtrat N.N. (UmOrd)

 

III.

 

Zusätzliche Vertretungsregelung bis zur Wahl der Bezirksstadträte UmOrd und SchulSportFMG

Vertreter/in

Bezirksstadtrat N.N. (UmOrd)Bezirksstadträtin Rona Tietje

 

Bezirksstadtrat N.N. (SchulSportFMG)Bezirksstadtrat Jens-Holger Kirchner

 

Begründung

Nach § 38 BezVG ist jedem Mitglied des Bezirksamtes die Leitung mindestens eines Geschäftsbereichs (LuV oder SE) zu übertragen. In ihrem Geschäftsbereich führen die Mitglieder des Bezirksamtes die Geschäfte im Namen des Bezirksamtes.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine Auswirkungen

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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