Drucksache - VIII-0026  

 
 
Betreff: Festlegung der Beauftragten für den Haushalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 2.BVV am 16.11.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

28.10.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0026

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Festlegung der Beauftragten für den Haushalt

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.10.2016 Folgendes beschlossen:

1.Die Aufgaben der Beauftragten für den Haushalt gemäß § 9 LHO werden zur einheitlichen Auslegung in der gesamten Bezirksverwaltung entsprechend der Geschäftsverteilung für das Bezirksamt Pankow gemäß Bezirksamtsbeschluss Nr. III-0002 vom 28.10.2016 von den Bezirksamtsmitgliedern jeweils r ihren Verwaltungszweig wahr genommen.

 

r die Vertretung der Beauftragten für den Haushalt gilt die Vertretungsregelung der Bezirksamtsmitglieder untereinander.

 

 

Geschäftsbereich

Beauftragte/r für den Haushalt

Vertreter/in

Kapitel

0

BVV
Bezirksverordneten-versammlung

 

Bezirksverordnetenvorsteher
Hr. Michael van der Meer

(Der Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung ist kraft Amtes Beauftragter für den Haushalt für den Epl. 31).

 

Stellv. Vorsteherin
Fr. Ute Schnur

 

31 00

1

KuFiPers
Kultur, Finanzen und
Personal

 

Bezirksbürgermeister
Hr. Sören Benn

 

Stellv. BzBm
Hr. Jens-Holger Kirchner

 

33 00
33 02
33 04
33 05
33 10
33 81
33 90
36 00
36 10
36 20
36 30
36 40
45 00

2

StadtBü
Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 

 

Bezirksstadtrat
Hr. Jens-Holger Kirchner

 

BzBm
Hr. Sören Benn

 

33 20
35 00
35 01
35 02
38 00
38 10
38 20
42 00
42 01
42 02

 

3

JugWiSo
Jugend, Wirtschaft und
Soziales

 

 

Bezirksstadträtin
Fr. Rona Tietje

 

BzStR SchulSportFMG
N.N.

 

33 09
33 30
39 10
39 11
39 12
39 30
39 60
39 81
39 82
39 95
40 00
40 10
40 11
40 21
40 40
40 42
40 43
40 44
40 45

4

UmOrd
Umwelt und öffentliche
Ordnung

 

Bezirksstadtrat
N.N.

 

BzStR´in JugWiSo
Fr. Rona Tietje

 

33 40
34 00
43 00

5

SchulSportFMG
Schule, Sport, Facility
Management und
Gesundheit

 

Bezirksstadtrat
N.N.

 

BzStR UmOrd
N.N.

 

33 06
33 50
37 00
37 01
37 02
37 03
37 04
37 05
37 15
41 00
45 10

 

 

2.Den Beauftragten für den Haushalt steht es frei, die ihnen nach § 9 LHO und den dazu anzuwendenden Ausführungsvorschriften zustehenden Rechte oder obliegenden Pflichten anderen Dienstkräften zu übertragen.

 

3.Die Bestellung der Beauftragten für den Haushalt ist der SE Steuerungsdienst / Finanzen / Personal mit einer Unterschriftsprobe zweifach (davon einmal für die Bezirkskasse) mitzuteilen.

 

4.Die SE Steuerungsdienst / Finanzen / Personal wird als diejenige Organisationseinheit bestimmt, die das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt.

 

Begründung

Die Haushalts- und Wirtschaftsführung gehört zu den Leitungsbefugnissen der Mitglieder des Bezirksamtes nach deren Geschäftsverteilung und der Bezirksverordnetenvorsteherin/des Bezirksverordnetenvorstehers (Leiter/innen der Verwaltungszweige).

Das Bezirksamt hat nach § 9 LHO festzulegen, welche Organisationseinheit das Bezirksamt in der Wahrnehmung seiner Leitungsbefugnisse bei der Aufstellung und der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes unterstützt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

keine Auswirkungen

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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