Drucksache - VIII-0017  

 
 
Betreff: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 2.BVV am 16.11.2016

Siehe Anlage

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

13.09.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0017

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2017

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.09.2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgen der Stiftung Kreuzberg bereitgestellten Mittel in Höhe von 10.100 € werden für das Haushaltsjahr 2017 satzungsgemäß und in Anlehnung an die Verteilquote der Vorjahre wie folgt aufgeteilt:

 

Beauftragte beim BzBm1.700 €

(insb. Behindertenbeauftragter)

Schul- und Sportamt2.500 €

Amt für Weiterbildung und Kultur1.700 €

Jugendamt2.500 €

Amt für Soziales1.700 €

Begründung

Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und zu 80 % an die Bezirke verteilt. Für den Bezirk Pankow ergibt sich eine Erhöhung des zur Verfügung stehenden Ertrags von 600 € gegenüber dem Vorjahr (9.500 €).

Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträge für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:

-                 rsorge für Körperbehinderte

-                 rderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)

-                 Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Jugendpflegestätten u.ä.)

-                 Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime u.ä.)

-                 Altenhilfe (Seniorenarbeit)

-                 Erwachsenenbildung (Volkshochschule)

 

Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, weil vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.

 

Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Der in der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg vorgesehene Verwendungszweck „rsorge für Körperbehinderte“ dient der Gleichbehandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Verbesserung der sozialen Struktur

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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