Drucksache - VIII-0016  

 
 
Betreff: Nachweis der im 1.Halbjahr 2016 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
16.11.2016 
ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA, 2.BVV am 16.11.2016
Nachweis 1. HJ 2016 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und VE, Anlage 2
Nachweis 1. HJ 2016 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und VE, Anlage 1

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

20.09.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VIII-0016

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Nachweis der im 1. Halbjahr 2016 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Es wurden bis zum 30.06.2016 folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben zugelassen:

überplanmäßige Ausgaben in Höhe von:

1.247.041,00 €

außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von:

728.956,39 €

Verpflichtungsermächtigungen:

keine

Das Bezirksamt bittet die BVV, Einzelheiten der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Begründung

Zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben, insbesondere zur zügigen Umsetzung von Baumaßnahmen und zum titelkonkreten Nachweis von Ausgaben gemäß der Titelsystematik mussten die aus der Anlage ersichtlichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zugelassen werden.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

r die Umsetzung entstehen Ausgaben in Höhe von 1.975.997,39 € zur Finanzierung unvorhergesehener und unabweisbarer Ausgaben, die aus den Kapiteln/Titeln gemäß Anlage bzw. über zugesagte Basiskorrekturen finanziert werden.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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