Drucksache - VII-1242  

 
 
Betreff: Gesundheitsversorgung für obdach- bzw. wohnungslose Menschen sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und SeniorenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Ausschuss ArSoGeSe, 42 BVV am 14.09.2016
VzK §13 BA Schlussbericht, 4.BVV am 25.1.17

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

17.01.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1242

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Gesundheitsversorgung für obdach- bzw. wohnungslose Menschen sicherstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 42. Tagung am 14.09.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:VII-1218.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber der Senatsverwaltung für ein landesfinanziertes, citynahes und an ein örtliches Krankenhaus angebundenes Gesundheitsversorgungszentrum für obdachlose und wohnungslose Menschen einzusetzen und nicht nur auf ehrenamtliche Strukturen zu setzen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Es ist entbehrlich, sich bei der zuständigen Senatsfachverwaltung für ein landesfinanziertes, citynahes und an ein örtliches Krankenhaus angebundenes Gesundheitsversorgungszentrum für obdachlose und wohnungslose Menschen einzusetzen, weil bereits landesfinanziertes Versorgungssystem für wohnungslose und obdachlose Menschen besteht. Das bestehende Versorgungssystem unterscheidet sich von dem empfohlenen Versorgungssystem nur dadurch, dass das bestehende Angebot nicht in Form eines Gesundheitszentrums an einem örtlichen Krankenhaus angebunden ist.

r wohnungslose Menschen, die der ambulanten ärztlichen Behandlung bedürfen, gibt es ein "vereinfachtes" Verfahren zur Erlangung der ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlung als Leistung der Sozialhilfe. Hierzu gibt es Vereinbarungen mit gemeinnützigen Organisationen, bei denen behandlungsbedürftige Menschen, die auf der Straße leben, vorsprechen können. Die gemeinnützigen Träger prüfen dann im Auftrag des Sozialhilfeträgers Land Berlin sofort, ob ein Anspruch auf Krankenbehandlung nach den sozialhilferechtlichen Bestimmungen besteht. Sollten keine Ansprüche gegenüber anderen Kostenträger bekannt sein, erfolgt eine entsprechende ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung durch Ärzte bzw. Zahnärzte, die zur Abrechnung entsprechender Leistungen auch berechtigt sind. Die für diese Behandlungen anfallenden Kosten werden dann mit dem Sozialamt Pankow abgerechnet. Das Sozialamt Pankow übernimmt die Abrechnung der entsprechenden Behandlungskosten zentral für alle Sozialämter in Berlin.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 
 

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