Bezirksamt Pankow von Berlin | 2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Öffnung von geschlossenen Teilflächen im Bezirk Pankow auf den Friedhöfen III (Am Bürgerpark 24) und XII (Schwanebecker Chaussee 14)
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ……… folgenden Beschluss gefasst:
Der Öffnung von geschlossenen Teilflächen im Bezirk Pankow:
Friedhof III (Am Bürgerpark 24)1,10 ha
Friedhof XII (Schwanebecker Chaussee 14)0,47 ha
wird zugestimmt.
Begründung
Der Beschluss des Bezirksamtes Pankow (VI-0349 vom 15.04.2008) zum Friedhofsentwicklungsplan sah die Schließung von Teilflächen gemäß § 7 Abs. 1 Friedhofsgesetz für weitere Bestattungen vor und stellte auf das damalige Bestattungsverhalten und den Rückgang der Sterberaten ab.
Der Bezirksamtsbeschluss wurde umgesetzt und Teilflächen auf den Friedhöfen III (Am Bürgerpark 24) und XII (Schwanebecker Chaussee 14) wurden geschlossen.
Die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung und vor allem das zunehmende Bevölkerungswachstum im Bezirk Pankow machen es zwingend notwendig, bisher geschlossene Friedhofsflächen wieder zu öffnen und für neue Bestattungsformen umzugestalten.
Da es sich weiterhin um pietätsbefangene Flächen handelt, ist keine Nutzungsänderung erforderlich. Auf dem Friedhof III (Am Bürgerpark 24) soll eine Grabanlage entwickelt werden, in der, entsprechend dem öffentlichen Interesse, Grabstätten für interkulturelle Bestattungskulturen wie islamische, buddhistische oder hinduistische angeboten werden können. Der Friedhof XII (Schwanebecker Chaussee 14) hat einen waldähnlichen Charakter. Durch diese Atmosphäre begünstigt, ist heute ein stark gestiegener Bedarf für Baumgrabstätten zu verzeichnen. Der vorhandene adäquate Baumbestand bietet qualitativ hochwertige Voraussetzungen, um dort weitere Baumgrabstätten anzubieten.
Die Öffnung geschlossener Teilflächen entspricht den geltenden Rechtsvorschriften. Im Gesetz über die landeseigenen und nichtlandeseigenen Friedhöfe Berlins (Friedhofsgesetz) heißt es in § 6: „Er (der Friedhofsentwicklungsplan) ist nach Bedarf zu aktualisieren.“
Die Vereinbarkeit mit dem Friedhofsentwicklungsplan ist damit gegeben, denn bisher geschlossene Flächen werden, entsprechend dem aktuellen Bedarf, wieder geöffnet.
Die Aktualisierung des Friedhofsentwicklungsplanes ist die Reaktion des Bezirks Pankow auf den gesellschaftlichen Wandel. Mit Sanierungs- und Erweiterungsplanungen für zeitgemäße Bestattungsangebote kann auf die veränderten Bedarfe im Bestattungsverhalten eingegangen werden.
Die Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung I, Referat I C ist erfolgt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Bereitstellung von neuen bzw. zusätzlichen Bestattungsformen führt zur Erhöhung der Bestattungsanmeldungen und damit zu einer Erhöhung der Einnahmen. Die Höhe der Einnahmen lässt sich nicht beziffern.
Die Zuweisung von Friedhofsmitteln für den Bezirk erfolgt auf Flächenbasis.
Ein Flächenzuwachs ist nicht zu verzeichnen, da geschlossene Friedhofsflächen kontinuierlich bis zur Entwidmung bewirtschaftet werden müssen.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine