Drucksache - VII-1219  

 
 
Betreff: Förderprogramm Stadtumbau Ost - Ortsteil Prenzlauer Berg - Vorschlagsliste für die Programmplanung 2017
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BA 42.BVV am 14.09.2016

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Förderprogramm Stadtumbau Ost – Ortsteil Prenzlauer Berg – Vorschlagsliste für die Programmplanung 2017

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am       .2016 folgenden Beschluss gefasst:

Die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen für die Programmplanung 2017 des Förderprogramms Stadtumbau Ost rdergebiet Prenzlauer Berg sind an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Vorschlagsliste für das Programmjahr 2017 weiterzuleiten.

Begründung

Auf der Grundlage des § 164b des Baugesetzbuchs werden zwischen Bund und Ländern jährlich Verwaltungsvereinbarungen (VV Städtebauförderung) abgeschlossen. Grundlage für den Einsatz der Mittel sind das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuches, die Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den dazugehörenden Ausführungsvorschriften (AV LHO) und diese Verwaltungsvereinbarung. Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung werden im Bezirk Pankow Vorhaben im Programm "Stadtumbau Ost“ bereits seit dem Jahr 2002 gefördert.

Die Programmplanung erfolgt nach Programmjahren. Die Auflistung der Vorhaben für die Programmvormerkung 2017 erfolgte Anfang 2016 durch die jeweiligen Bedarfsträger. Die Vorschläge zur Programmplanung wurden mit den Fachämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt und entsprechen den ISEK-Entwicklungszielen.

r das Stadtumbaugebiet Prenzlauer Berg erfolgt die Programmplanung auf der Grundlage der Statusberichte 2012 und 2015 für das Stadtumbaugebiet Prenzlauer Berg, des Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Gebiet Thälmannpark (ISEK, BA-Beschluss VII-1044/2014 vom 21.10.2014) und der Maßnahmeliste für das Schwerpunktgebiet „Thälmannpark und Grüne Stadt“ (BA-Beschluss VII-1213/2015 vom 14.04.2015). Die Maßnahmeliste enthält die bezirklichen Vorschläge für den Einsatz von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ und für den Einsatz von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB.

Mit Schreiben vom 23.06.2015 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einen maximalen Förderbedarf für das Schwerpunktgebiet „Thälmannpark und Grüne Stadt“ von 30 Mio. €r die Förderung aus demrderprogramm „Stadtumbau Ost“ und aus Ausgleichsbeträgen anerkannt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die Vorlage abschließend beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

Anlage
Vorschlagsliste Stadtumbau Ost Ortsteil Prenzlauer Berg r die Programmplanung 2017

 


 

Vorschlagsliste Stadtumbau Ost für die Programmplanung 2017Stand: 21.04.2016

Projektliste Prenzlauer Berg

Fachamt/ Fach-bereich

Priorität ISEK Nr./lfd. Nr. der Maßnahmeliste vom 23.06.2015

Lage/ Gebiet

Adresse

Maßnahme-beschreibung

Gesamtkosten in €

rdermittel in €

Bemerkungen

Programmjahr 2017 gesamt

davon in Jahresrate 2017

davon in Jahresrate 2018

davon in Jahresrate 2019

SGA

9.1.

Thälmannpark

Fröbelplatz

Neugestaltung und Aufwertung

616.000

616.000

100.000

300.000

216.000

 

SGA

14.2.

Grüne Stadt

Anton-Saefkow-Park

Umsetzung von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept Anton-Saefkow-Park

Die Benennung der Maßnahmen, einschließlich der Kosten, erfolgt in dem in Erarbeitung befindlichen Entwicklungskonzept für den Anton-Saefkow-Park spätestens im Sommer 2016.

Vorläufige Gesamtsumme
(ohne Maßnahmen Anton-Saefkow-Park)

616.000

616.000

100.000

300.000

216.000

 

 

 

 
 

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