Bezirksamt Pankow von Berlin | .2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Förderprogramm Stadtumbau Ost – Ortsteil Prenzlauer Berg – Vorschlagsliste für die Programmplanung 2017
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am .2016 folgenden Beschluss gefasst:
Die in der Anlage aufgelisteten Maßnahmen für die Programmplanung 2017 des Förderprogramms Stadtumbau Ost – Fördergebiet Prenzlauer Berg – sind an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Vorschlagsliste für das Programmjahr 2017 weiterzuleiten.
Begründung
Auf der Grundlage des § 164b des Baugesetzbuchs werden zwischen Bund und Ländern jährlich Verwaltungsvereinbarungen (VV Städtebauförderung) abgeschlossen. Grundlage für den Einsatz der Mittel sind das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuches, die Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den dazugehörenden Ausführungsvorschriften (AV LHO) und diese Verwaltungsvereinbarung. Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung werden im Bezirk Pankow Vorhaben im Programm "Stadtumbau Ost“ bereits seit dem Jahr 2002 gefördert.
Die Programmplanung erfolgt nach Programmjahren. Die Auflistung der Vorhaben für die Programmvormerkung 2017 erfolgte Anfang 2016 durch die jeweiligen Bedarfsträger. Die Vorschläge zur Programmplanung wurden mit den Fachämtern und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgestimmt und entsprechen den ISEK-Entwicklungszielen.
Für das Stadtumbaugebiet Prenzlauer Berg erfolgt die Programmplanung auf der Grundlage der Statusberichte 2012 und 2015 für das Stadtumbaugebiet Prenzlauer Berg, des Integrierten Entwicklungskonzeptes für das Gebiet Thälmannpark (ISEK, BA-Beschluss VII-1044/2014 vom 21.10.2014) und der Maßnahmeliste für das Schwerpunktgebiet „Thälmannpark und Grüne Stadt“ (BA-Beschluss VII-1213/2015 vom 14.04.2015). Die Maßnahmeliste enthält die bezirklichen Vorschläge für den Einsatz von Fördermitteln aus dem Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ und für den Einsatz von sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB.
Mit Schreiben vom 23.06.2015 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einen maximalen Förderbedarf für das Schwerpunktgebiet „Thälmannpark und Grüne Stadt“ von 30 Mio. € für die Förderung aus dem Förderprogramm „Stadtumbau Ost“ und aus Ausgleichsbeträgen anerkannt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die Vorlage abschließend beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Bezirksbürgermeister | Jens-Holger Kirchner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung |
Anlage
Vorschlagsliste Stadtumbau Ost – Ortsteil Prenzlauer Berg – für die Programmplanung 2017