Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-1207
Siehe Anhang
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Verkehrschaos in Französisch-Buchholz verringern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung–Drucksache Nr.: VII-1207
“Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich schnellstmöglich mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Verbindung zu setzen und darauf zu drängen, dass die Schaltung der Baustellenampel an der Kreuzung Bucher Straße, Triftstraße, Schönerlinder Straße, Hauptstraße verändert, durch Grünpfeile ergänzt bzw. bei Nichtbedarf die LSA abgeschaltet wird und damit die Leistungsfähigkeit des genannten Knotens wiederhergestellt wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der zuständige Staatssekretär der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Jens- Holger Kirchner hat wie folgt geantwortet: „Die LZA Hauptstraße - Schönerlinder Straße/Bucher Straße wurde im Jahr 2007 wegen einer hohen Verkehrsbelastung sowie der hohen Anzahl von Verkehrsunfällen angeordnet. Eine zügige Umsetzung der Maßnahme scheiterte daran, dass durch den Bezirk alternativ die Anlage eines Kreisverkehrs gewünscht wurde und die in diesem Zusammenhang notwendige Variantenuntersuchung noch nicht abgeschlossen ist. Die Untersuchung ist komplex, da gleichzeitig der nördlich gelegene Knotenpunkt Schönerlinder Straße/Triftstraße hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit (Kreisverkehr oder LZA) geprüft wird. Zudem müssen beide Knotenpunktsregelungen aufgrund des geringen Abstandes zueinander kompatibel sein und dürfen auch unter Berücksichtigung der im Umfeld geplanten Neubebauungen und der daraus resultierenden zusätzlichen Verkehre keine Überstauungen verursachen. Die ursprüngliche Anordnung für die LZA war zunächst von einem Straßenausbau in Form der baulichen Anlage von jeweils zweistreifigen Stauräumen in der Hauptstraße und der Schönerlinder Straße ausgegangen, welche für einen leistungsfähigen signaltechnischen Ablauf von Vorteil wären. In Anbetracht der Ungewissheit der künftigen Knotenpunktsgestaltung war jedoch keine Bereitschaft existent, Finanzmittel bereits für einen Straßenausbau im Rahmen der provisorischen LZA-Signalisierung zur Verfügung zu stellen. Die provisorische Signalisierung des Knotens wurde im Interesse der Verkehrssicherheit als Interimslösung bereits realisiert. Die von der BVV angeregten Grünpfeile sind entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) an der provisorischen LZA nicht anordnungsfähig. In der südlichen Zufahrt (Hauptstraße) ist die Anordnung eines Grünpfeils nicht möglich, da dem entgegenkommenden Verkehr zeitweise ein konfliktfreies Abbiegen durch einen Räumpfeil signalisiert würde. In den übrigen Zufahrten ragen die Schleppkurven abbiegender LKW in den Fahrstreifen des Gegenverkehrs. Somit würde hierdurch der Gegenverkehr beeinträchtigt oder sogar gefährdet werden. Die provisorische LZA ist bereits mit einer verkehrsabhängigen Steuerung ausgestattet, um Freigabezeiten bedarfsgerecht zu verteilen. Mit dem derzeitigen Straßenquerschnitt ist die staufreie Abwicklung des Verkehrs in Zeiten hoher Belastung jedoch zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich. Eine Änderung der Freigabezeiten für die einzelnen Verkehrsrichtungen könnte folglich lediglich den Rückstau umverteilen. Dies würde jedoch zu einer Überstauung der Anschlussstelle zur A114 zu Lasten der Bucher Straße führen. Zu Ungunsten der Schönerlinder Straße würde der Knotenpunkt Triftstraße überstaut werden, wodurch es zu Beeinträchtigungen der Bus-Linie 259 kommen würde. Eine weitere Optimierung der LZA-Steuerung ist ohne bauliche Veränderungen folglich nicht zielführend. Die durch das Provisorium geschaffene Erhöhung der Verkehrssicherheit genießt Priorität gegenüber der durch den fehlenden Straßenausbau entstandenen Einschränkungen der Leistungsfähigkeit. Eine Änderung der Situation kann sich erst nach abschließender Entscheidung ergeben, ob dieser Knoten künftig durch einen Kreisverkehr oder durch angeordnete LZA geregelt werden soll.“ Wir bitten die Drucksache als erledigt zu betrachten
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Für den Leiter der Abteilung Umwelt und öffentliche Ordnung Rona Tietje |
Legende
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