Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-1195
Der Ausschuss hat den überwiesenen Antrag beraten und empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrags: Abstimmung im Ausschuss: Ja 11, Nein 0, Enthaltung 2
Die BVV Pankow von Berlin unterstützt die Forderungen des Verbandes der Berliner Flüchtlingsheimbetreiber vom 10.05.2016 und beauftragt den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin: den Regierenden Bürgermeister der Stadt Berlin, die zuständigen Senatsverwaltungen, den Rat der Bürgermeister, das Abgeordnetenhaus von Berlin, die Bezirksverordnetenversammlungen der anderen 11 Berliner Bezirke, den Berliner Flüchtlingsrat, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Beauftragte des Bundes für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie die Medien der Stadt darüber zu informieren, dass die BVV Pankow von Berlin:
Darüber hinaus soll der Verband der Berliner Flüchtlingsheimbetreiber vom Vorsteher der BVV Pankow von Berlin über den vorliegenden Beschluss und die Haltung der BVV Pankow zum Offenen Brief vom 10.05.2016 informiert werden. Begründung des Ausschusses: In der längeren Diskussion im Ausschuss wurde der aktuelle Stand von Vertretern des Vorstandes des Verbandes der Berliner Flüchtlingsheim-Betreiber dargestellt. Es stellte sich heraus, dass der Beschlusstext nicht an Aktualität eingebüßt hat, obwohl es positive Veränderungen bei den Ausschreibungstexten gegeben hat. Die Qualitätsrichtlinien sind noch nicht angepasst und in dieser Hinsicht sollte die Diskussion von Senat und Betreiber fortgeführt werden. Begründung des Ursprungsantrages Der offene Brief des Verbandes der Berliner Flüchtlingsheimbetreiber vom 10.05.2016 ging allen Fraktionen der BVV Pankow von Berlin zu. Er beschreibt einige elementare Probleme in der Kooperation der auf Landesebene für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten Zuständigen und den Betreibern der Einrichtungen, die nicht vordergründig auf Profit, sondern auf eine Menschenrecht akzeptierende, Integration fördernde und den sozialen Frieden der Stadt sichernde Arbeit bedacht sind. Die letztgenannte Haltung entspricht der bisher auch von der BVV Pankow vertretenen Haltung in der gesellschaftlichen Debatte, in die wir uns mehrfach in diesem Sinne einbrachten. Der offene Brief ist ein ernst zu nehmendes Signal aus der Zivilgesellschaft. Er weist darauf hin, dass die notwendige Qualitätsentwicklung im Bereich der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Berlin, die mehrfach auch von der BVV Pankow angemahnt und eingefordert wurde, offenbar nicht verlässlich zu erwarten ist. Diese Situation ist nicht akzeptabel. Zudem läuft die Stadt Gefahr, für das Gemeinwohl engagierte Betreiber von Einrichtungen für Geflüchtete zu verlieren. Das kann, darf und sollte sich das Land nicht leisten. Der Brief weist darauf hin, dass die Debatte nicht ausgestanden ist und es deshalb weiterhin entsprechender Wortmeldungen aus der Bevölkerung, der Zivilgesellschaft und der Politik bedarf, um die Geflüchteten in dieser Stadt schnellstmöglich und verlässlich auf der Basis menschenrechts- und lebensweltorientierter sozialer Arbeit zu betreuen. Deshalb brauchen die Forderungen des Verbandes der Berliner Flüchtlingsheimbetreiber unsere Unterstützung, die wir offensiv formulieren und öffentlich vertreten müssen. Die Einbindung des Berliner Flüchtlingsrates in die Verhandlungen soll den Einfluss eines unabhängigen Akteurs in den Verhandlungen sicherstellen. |
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