Drucksache - VII-1189  

 
 
Betreff: Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
13.07.2016 
Fortsetzung der 41. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage des Bezirksamtes § 15 BezVG 41. BVV
Anlage: Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow, Anlage VzK § 15

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 21.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Schlussbericht zum Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow wird als Grundlage und den Rahmen für die Betrachtung der Infrastrukturentwicklung im Bezirk zur Kenntnis genommen (Anlage).
  2. Die weiterhin zu erarbeitenden Fachplanungen der Abteilungen werden die jeweils sektoralen Planungsthemen vertiefen, präzisieren und ergänzen.
  3. Die Abt. Stadtentwicklung wird beauftragt, in einer Bezirksamtsvorlage einen Maßnahmeplan und eine Prioritätenliste für die Umsetzung des Entwicklungskonzepts vorzulegen.
  4. Das Entwicklungskonzept für die soziale und grüne Infrastruktur für den Bezirk Pankow ist entsprechend seinem Aktualisierungsbedarf, spätestens jedoch nach 5 Jahren, fortzuschreiben.

Begründung

Die Planung und Anpassung der sozialen und grünen Infrastruktur steht angesichts der demografischen Entwicklung und einer forcierten Wohnungsbauentwicklung vor erheblichen Herausforderungen, die sich nachhaltig nur mit einer ganzheitlichen städtebaulichen Betrachtung bewältigen lassen.

Die Beauftragung des Entwicklungskonzeptes für die soziale und grüne Infrastruktur (Infrastrukturkonzept) erfolgte im Herbst 2014. Im Zuge der Erarbeitung des Stadtentwicklungsplans Wohnen 2025 wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Mittel für die Erarbeitung eines Infrastrukturkonzeptes zur Verfügung gestellt, die durch bezirkliche Finanzierung 2015 und durch die Verwendung von Finanzmitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA) 2016 ergänzt wurden. Das Planungsbüro „Werkstadt“ wurde mit der Erarbeitung des Infrastrukturkonzeptes beauftragt.

Das Infrastrukturkonzept des Bezirkes Pankow wurde im Januar 2016 fertig gestellt und mit den bezirklichen Fachämtern und den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Umwelt sowie Bildung, Jugend und Wissenschaft beraten.

Parallel dazu wurde bis zum April 2016 das bezirkliche Wohnbaukonzept zum Abschluss gebracht. Beide Konzepte sind grundlegende planerische Instrumente, die für die Ausrichtung der Stadtentwicklungspolitik des Bezirkes in den nächsten Jahren entscheidend sind.

Die neue Bevölkerungsprognose 2015 bis 2030 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde im Februar 2016 veröffentlicht.

Somit wurde eine Anpassung und Aktualisierung des bezirklichen Infrastrukturkonzeptes unter Einbeziehung der aktuellen Bevölkerungsprognose und des bezirklichen Wohnbaukonzeptes für den Bezirk Pankow erforderlich. Diese liegt mit dem Stand Mai 2016 vor und ist Gegenstand dieser Bezirksamtsvorlage.

Zur Harmonisierung der sozialen und grünen Infrastruktur mit den zu erwartenden Erweiterungen des Wohnungsbestandes ist der Abgleich der einzelnen Einrichtungen, Planungsebenen und Erweiterungspotentiale der Versorgungsstruktur erforderlich geworden.

Im Bezirk Pankow leben rd. 390.000 Einwohner (Stand 31.12.2015). Der Bezirk ist der bevölkerungsreichste und flächenmäßig der zweitgrößte Berliner Bezirk. Ablesbar ist die Entwicklung an dem Zuwachs der Bevölkerungszahlen seit 2010, der jährliche Zuwachsraten zwischen 1,5 und 1,8 % pro Jahr verzeichnete. In 2015 lag der Zuwachs bei 5.609 Einwohnern im gesamten Bezirk. Die Ortsteile Weißensee, Buch und Pankow haben die höchsten Steigerungsraten aufzuweisen.

Im Wohnbaukonzept wurden die potentiellen Wohnbauflächen des StEP Wohnen und die Erkenntnisse aus dem Wohnflächeninformationssystem konkretisiert. Außerdem wurden die bisher im Bezirk identifizierten möglichen Wohnbaustandorte in die Untersuchung eingestellt. Hinzu kamen Prüfungen des Bestandes auf Verdichtungspotentiale durch die Baulücken, Erweiterungen/Aufstockungen und Dachgeschossausbauten sowie Nachverdichtungen in Einfamilienhausgebieten und Siedlungen der 1950  80er Jahre.

Gegliedert in zeitliche Realisierungsmöglichkeiten hat sich ein Gesamtpotential von ca. 39.000 Wohnungen bis 2030 ergeben. Dies entspricht einem Bevölkerungszuwachs von fast 84.000 Einwohnern bis 2030.

 

In den kommenden Jahren bis zum Jahr 2030 ist gemäß der Bevölkerungsprognose (mittlere Variante) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 2015 bis 2030 mit einem weiteren erheblichen Zuwachs an Bevölkerung zu rechnen, im gesamten Zeitraum um 62.000 Einwohner, das entspricht 16 %.

Der Vergleich zeigt, dass die prognostizierten Wohnbaupotentiale des Bezirkes deutlich über der Vorausschau des Senats liegen. Einschränkend muss natürlich bemerkt werden, dass die bezirkliche Prognose eventuelle Wanderungsverluste sowie Sterbe- und Geburtenraten unberücksichtigt lässt. Gleichwohl handelt es sich bei beiden Perspektiven um einen erheblichen Zuwachs innerhalb eines kurzen Zeitraumes.

Die vorhandene soziale und grüne Infrastruktur im Bezirk ist aktuell (Stand 31.12.2015) aufgrund des Bevölkerungszuwachses der letzten Jahre nicht mehr belastbar und bedarf bereits jetzt in vielen Fällen der Erweiterung. Dabei ist bei vielen Kategorien bzw. Einrichtungen der Infrastruktur eine parallele Vorbereitung und Realisierung von Einrichtungen mit Wohnbaustandorten eine Pflichtaufgabe. Das betrifft insbesondere die Schul- und Kindertagesstättenversorgung. Aber auch alle anderen notwendigen Einrichtungen und Anlagen sind frühzeitig planerisch vorzubereiten.

Die Präzisierung des Infrastrukturkonzeptes hat die einzelnen Zeiträume und Größenordnungen berücksichtigt und mit den bisherigen Erkenntnissen und Maßnahmen abgeglichen.

Die umfangreichen erforderlichen Maßnahmen zur Versorgung mit sozialer und grüner Infrastruktur sind planerisch und investiv im Zusammenhang mit der Erweiterung des Wohnungsbestandes zu entwickeln. Der erforderliche Wohnungsbau zur Versorgung der wachsenden Bevölkerung mit Wohnraum lässt sich nur in Abhängigkeit von der Infrastrukturausstattung umsetzen.

Die vorhandenen Einrichtungen und Anlagen sind den Anforderungen einer bedarfs- und qualitätsgerechten Versorgung anzupassen, um ausgeglichene soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben. Die Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen, insbesondere die Erreichbarkeit von Einrichtungen und die Ausstattung mit Angeboten der Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen, sind zur Sicherung von Chancengerechtigkeit in den einzelnen Teilräumen in angemessener Weise zu gewährleisten. Strukturelle Ungleichgewichte zwischen den Regionen sind im Zuge einer kontinuierlichen planerischen Entwicklung abzubauen.

Im Infrastrukturkonzept sind Maßnahmen vorgeschlagen, die entsprechend der Prioritäten, zu einer bedarfsgerechten Bewältigung führen sollen. Im Falle der Schulstandorte sind in der Folge weitere Untersuchungen einzelner Standorte erforderlich. Dies ist bereits auch schon beauftragt und z. T. erarbeitet worden.

Die Ermittlung des Infrastrukturbedarfs in den einzelnen Kategorien basiert auf gesetzlichen Grundlagen des Landes Berlin, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der einzelnen Senatsverwaltungen sowie den bezirklichen Bemessungsgrundlagen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den rechtlich gesicherten Berechnungsgrundlagen und den durch Erkenntnisse gewonnenen Versorgungswerten. Die darin enthaltenen Richt- und Orientierungswerte bilden die Grundlage für die Bemessung der Bedarfe.

Grundschulen

Die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und die Erweiterung des Wohnungsbestandes erfordert in allen Schulregionen des Bezirks die Erweiterung vorhandener Schulstandorte. In mindestens 5 Schulregionen wird die Neugründung von Grundschulstandorten erforderlich. Dies betrifft vorrangig jene Schulregionen, in denen große Wohnungsbaustandorte mit mehr als 1.500 WE geplant werden. Die Planung neuer Grundschulstandorte muss grundsätzlich im Zusammenhang und zeitgleich mit der Entwicklung der Wohnungsbaustandorte vorgenommen werden.

Hier zeigt sich deutlich ein Nord-Süd-Gefälle. In den großen nördlichen Schulregionen, Schulregionen 9, 10, befinden sich die größten Wohnbaupotenziale bzw. der höchste prognostizierte Zuwachs an Einwohnern. Insgesamt werden 55 Züge bzw. ca. 18 Grundschulen (bei jeweils drei Zügen) für den Grundschulbereich bis 2030 benötigt.

Im Zeitraum bis 2020 sind es 36,3 Züge. Bei einer optimalen Grundschulgröße mit 3 Zügen resultiert daraus ein Umfang von ca. 12 Grundschulen bis 2020. Davon sind allein aus der Entwicklung der bestehenden Schülerzahlen, ohne neue Wohngebiete, 27 Züge bis zum Schuljahr 2020/21 erforderlich; d. h. ca. 9 Grundschulen. Diese Ergebnisse verdeutlichen den dringend notwendigen kurz- bzw. mittelfristigen Handlungsbedarf.

Mit den geplanten Schulerweiterungen, die bereits durch die Investitionsplanung, den bewilligten MEB`s, den laufenden Standortplanungen vorbereitet sind und mit weiteren Standortvorschlägen, könnten ca. 54 Züge umgesetzt werden.

Die überwiegende Zahl der Neugründungen von Grundschulstandorten ist im Zusammenhang mit der Entwicklung größerer Wohnungsbaustandorte vorzusehen, wie Elisabethaue, Blankenburger Pflasterweg, Michelangelostraße u. a.

Die steigende Zahl der Flüchtlingskinder in den Willkommensklassen wurde in der Prognose bisher nicht berücksichtigt, da diese noch nicht den Schulregionen zugeordnet werden konnten.

Oberschulen – Sekundarschulen – Gymnasien

Die Bevölkerungsprognose zeigt, dass der Scheitelpunkt des Aufwachsens der Schülerzahlen auch mit dem Schuljahr 2023/24 noch nicht erreicht sein wird.

Die starken Jahrgänge, die bereits jetzt die Pankower Grundschulen besuchen, werden zum größten Teil auch die Pankower Oberschulen besuchen. Da im Bezirk Pankow mit der prognostizierten Einwohnerentwicklung die Zahlen der Grundschüler bis nach 2025 steigen werden, wird auch entsprechend ein starker Zuwachs in der Altersgruppe, die die Oberstufen besuchen, erwartet.

 

ISS

Für die Integrierten Sekundarschulen beträgt der Anstieg ca. 1.700 Schülerinnen und Schüler bis zum Schuljahr 2023/24 (+ 37 %). Dieser Zuwachs löst einen Mehrbedarf von 17 Zügen in dieser Schulart aus. Hinzu kommen 2,7 Züge, die derzeit im Bestand fehlen, so dass insgesamt knapp 20 Züge neu geschaffen werden müssen. Bei einer angenommenen 5-Zügigkeit sind 4 neue Sekundarschulen erforderlich, die jeweils eine Fläche von mindestens 1,6 ha benötigen.

Gymnasien SEK I

Der Anstieg um 1.766 Schüler im Gymnasialbereich (36,5 %) verursacht einen Mehrbedarf von etwas über 15 Zügen bis 2023/24.

Gymnasium SEK II

Nach Angaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wird ein weiterer Anstieg von jetzt 2.990 Schülern auf 3.700 Schüler im Schuljahr 2023/24 prognostiziert.

Zur Deckung dieses Bedarfes sind im Bezirk bereits zwei Neugründungen in der Planung: Für das Schuljahr 2016/17 ist eine Neugründung in der Conrad-Blenkle-Straße (ehem. Coubertin-Gymnasium, 5 Züge) geplant und bis zum Schuljahr 2020/21 soll die zweite Neugründung an der Pasteurstraße übergeben werden.

Kindertagesstätten

Bei der Erarbeitung des Infrastrukturkonzeptes (Stand Februar 2016) wurde entsprechend des Kitaentwicklungsplans 2015 von einer Bedarfsermittlung für die Altersgruppe 1 bis unter 6 Jahren ausgegangen.

Lediglich in der Bezirksregion XIV ist aktuell ein hinreichendes Angebot an Kita-Plätzen vorhanden, das durch benachbarte Bezirksregionen (XII und XVI) in Anspruch genommen werden kann. Große Nachholbedarfe existieren in den Bezirksregionen VII, XIII, XV und XVI.

Das Jugendamt bearbeitet derzeit den Kita-Entwicklungsplan 2016 und prüft in diesem Zusammenhang Platzerweiterungen bei den Trägern der Kita-Versorgung. Dies wird voraussichtlich nicht den umfangreichen Bedarf zur Versorgung decken, so dass dringend Neugründungen von Kitas in den einzelnen Bezirksregionen untersucht werden müssen. Dafür sind die bereits gesicherten Flächen vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Jugendfreizeiteinrichtungen

Die Versorgung mit Jugendfreizeitstätten ist aktuell nur in den Bezirksregionen I, III, VI und X hinreichend. Die Bezirksregionen II, VII, VIII, XI und XIV sind extrem unterversorgt. Aufgrund des fehlenden gesetzlichen Versorgungsauftrags ist die Einrichtung von Jugendfreizeitstätten abhängig von der finanziellen Ausstattung der Bezirksverwaltung und von dem Engagement freier Träger.

Mit der Erschließung neuer Wohnbauflächen sollte daher umfangreiche Vorsorge für

Standorte von neuen Jugendfreizeitstätten getroffen werden.

 

 

Öffentliche Grünflächen

Spielplätze

Die Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen nimmt einen vergleichbaren Stellenwert wie die Jugendfreizeitstätten ein, da auch hier zwar Richtwerte zur Bemessung vorhanden sind, aber keine hinreichenden Regelungen zur Umsetzung.

Lediglich die Bezirksregionen IV, VI und XIV verfügen über genügend Freiflächen mit Spielangeboten. Die Flächengrößen für Spielplätze richten sich nach den zu versorgenden Altersgruppen und der Entfernung zum Wohnort. Die damit verbundene kleinteilige Betrachtung lässt sich nur in gesonderten detaillierten städtebaulichen Planungen erfüllen. Das Amt für Umwelt und Natur bereitet die Erarbeitung eines aktuellen Spielplatzentwicklungsplanes vor.

Wohnungsnahe Grünflächen

Die einzelnen Bezirksregionen weisen sehr unterschiedliche Versorgungswerte bei der Ausstattung mit Grünflächen, in Abhängigkeit von der Bebauungsdichte, auf. Die innenstadtnahen Bezirksregionen sind überwiegend relativ schlecht ausgestattet, lediglich die Bezirksregion XIV weist mit dem Anton-Saefkow-Park, dem Blankensteinpark und dem Einsteinpark eine deutliche Überversorgung auf.

Für die Kategorie wohnungsnahe Grünflächen wird, vergleichbar mit der Spielplatzentwicklung, ein Grünflächenentwicklungsplan empfohlen, in dem neben städtebaulichen Aspekten auch die Flächensicherung behandelt wird.

Weitere Bedarfe der sozialen und grünen Infrastruktur

r die ausgewogene Ausstattung des Bezirkes mit Infrastruktureinrichtungen sind weitere Einrichtungen und Anlagen erforderlich, die der Bildung, Freizeitbetätigung und Erholung dienen und in unterschiedlichen Bezugsräumen bzw. innerhalb des gesamten Bezirkes vorhanden sein müssen.

In der Übersicht sind die erforderlichen Größenordnungen in den nächsten Jahren, in Abhängigkeit vom Bevölkerungszuwachs, dargestellt. Die Betrachtung und Planung von Seniorenfreizeitstätten ist aufgrund fehlender Bemessungs- und Orientierungswerte völlig unzureichend. Hier besteht dringender Nachholebedarf, der sich an der Altersstruktur in den einzelnen Bezirksregionen ausrichten muss.

Maßnahmen und Strategien zur Infrastrukturversorgung des Bezirkes Pankow

Das Ergebnis des Infrastrukturkonzeptes stellt die erforderliche Größenordnung an Einrichtungen und Anlagen bei einer wachsenden Bevölkerung um ca. 21 % in 15 Jahren dar. Im Abgleich mit den vorhandenen Einrichtungen und Anlagen ergibt sich in den einzelnen Bezirksregionen ein differenzierter Handlungsbedarf. Für alle notwendigen Maßnahmen sind die Flächensicherung für die Errichtung neuer bzw. für die Erweiterung bestehender Standorte und die Finanzplanung eine grundlegende Voraussetzung.

Der Schwerpunkt liegt dabei in Abhängigkeit von der Umsetzung des Wohnungsbaukonzeptes. Innerhalb von 5 bis 10 Jahren müssen somit der überwiegende Teil neuer Einrichtungen realisiert und für weitere Entwicklungen bis 2025 bzw. 2030 Vorsorge getroffen werden.

Die aktuell in Anspruch genommenen Zeiträume für die Realisierung von Vorhaben stellen ein enormes Hindernis für die Erfüllung der Bedarfsanpassung dar. Bei einer praktizierten Projektentwicklung von ca. 7  8 Jahren (insbesondere im Bereich der Schulplanung bei Neugründungen) würden sowohl die pflichtgemäße Versorgung mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur als auch die geplante Umsetzung zahlreicher Wohnungsbauvorhaben in Frage gestellt werden. Daher ist es zwingend erforderlich, einen ämterübergreifenden und politischen Konsens für die Entwicklung von öffentlichen Bauvorhaben zu initiieren, bei dem die Planung und Realisierung von Infrastrukturvorhaben innerhalb von 3  4 Jahren geleistet werden können.

Eine weitere, entscheidende Voraussetzung für die Realisierung der notwendigen Vorhaben ist die Finanzierung. Die Auflage eines landes- bzw. bundesweiten Förderprogramms, beispielsweise ähnlich dem Konjunkturpaket II, zur Finanzierung der sozialen Infrastruktureinrichtungen auf der Grundlage einer bestätigten Bedarfsermittlung, ist unumgänglich.

Bestandteil des Infrastukturkonzeptes sind das Maßnahmekonzept und der Maßnahmekatalog mit strategischen und konkreten Maßnahmen für die Entwicklung einer bedarfsgerechten und perspektivisch angelegte Infrastruktur, die die Versorgung in den einzelnen Teilräumen im Bestand und für eine Erweiterung des Wohnungsbestandes sicherstellt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

r die Erarbeitung von städtebaulichen Konzepten, landschaftsplanerischen Untersuchungen und Objektplanungen sind Sach- und Personalmittel einzuplanen. Das gilt auch für die erforderlichen fachspezifischen Planungsleistungen der Bereiche Natur, Umwelt und Verkehr.

Hier wird ein jährlicher Sachmittelbedarf von 150.000 € erforderlich.

Für die Fortschreibung des Konzeptes für die soziale und grüne Infrastruktur ist von einem Sachmittelbedarf in Höhe von 40.000 € pro Aktualisierung auszugehen.

Die benötigten finanziellen und personellen Ressourcen werden grundsätzlich aus den beschlossen Haushaltsansätzen gedeckt, bzw. rechtzeitig zur Haushaltsplanung angemeldet. Auch die Inanspruchnahme von Drittmitteln wird ggf. geprüft.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

Anlage
Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur, Stand Mai 2016

 

1

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen