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Betreff: |
Verhindert der neue Gemeindepsychiatrieverbund die Beteiligung von Selbstbetroffenen und kleinen Trägern? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Piratenfraktion | Piratenfraktion |
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Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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- Gemäß § 10 Abs. 5 des neuen PsychKGs sind Selbstbetroffene in den Gremien der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) und Gemeindepsychiatrieverbünde (GpV) zu beteiligen. Die Geschäftsordnung des Gemeindepsychiatrieverbundes Pankow (GpV Pankow) Sieht in Nr. 1 "Mitgliedschaft" jedoch nur beteiligte Träger vor und keine Selbstbetroffenen.
Wird der GpV Pankow die Selbstbetroffenen nun auch in diesem Gremium als Mitglieder aufnehmen und die Geschäftsordnung dahingegend ändern oder weiterhin Selbstbetroffene aus dem Gremium ausschließen und so gegen § 10 Abs. 5 des neuen PsychKGs verstoßen und gesetzeswidrig handeln? - In Nr. 5 der Geschäftsordnung des GpV Pankow wurde ein Mitgliedsbeitrag von jährlich 300,00 € festgelegt. Das können sich Selbstbetroffene und kleinere freie Träger nicht leisten. Damit werden Selbstbetroffene und kleinere Träger praktisch ausgeschlossen. Wird der GpV Pankow die Geschäftsordnung des GpV Pankow unter Nr. 5 dahingehend ändern, dass die Mitgliedsbeiträge für Selbstbetroffenenvertreter in diesem Gremium nicht anfallen, wenn nein warum nicht und wie sollen sonst die Selbstbetroffenen in der im neuen PsychKG beschriebenen Form beteiligt werden?
- Werden in den Vorstand des GpV Pankow auch Selbstbetroffene aufgenommen, wenn nein warum nicht?
- Sieht das Bezirksamt ein, dass Gesetzesverstöße zu Schadensersatzklagen führen können, die auch auf das Bezirksamt zurückfallen könnten?
- Werden die Termine der Sitzungen des GpVs Pankow mit Ort, Datum, Uhrzeit und Tagesordnung öffentlich auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlicht ? Wenn nein, warum nicht und welche Alternativen zur Veröffentlichung werden sonst angeboten?
- Wann ist damit zu rechnen, dass die Termine mit den Kriterien in Frage 5 veröffentlicht werden, wenn nicht warum nicht?
- Werden die Mitglieder des GpV auch namentlich und nach Institution veröffentlicht, wenn ja wo, wenn nein warum nicht und welche konkreten Gründe sprechen dagegen?
- Bis wann kann mit einer gesetzeskonformen Gestaltung der Geschäftsordnung gerechnet werden?
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