Drucksache - VII-1155  

 
 
Betreff: Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne XIX-3, XIX-16, 3-11, 3-24 und 3-28
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.:
Einstellung der Verfahren zur Aufstellung der Bebauungspläne
XIX-3, XIX-16, 3-11, 3-24 und 3-28

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.05.2016 folgende Beschlüsse gefasst:

I.Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-3 für die Grundstücke Kreuzstraße 12 - 16, Pichelswerderstraße 3 - 8, Wollankstraße 11 - 17 und Wilhelm-Kuhr-Straße 67 - 80 im Bezirk Pankow von Berlin wird eingestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-3 vom 25.08.1992 (ABl. S. 2788) ist damit aufgehoben.

II.Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-16 für das Gelände zwischen Prenzlauer Promenade, Wisbyer Straße, Herthastraße und Talstraße im Bezirk Pankow wird eingestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans XIX-16 vom 04.08.1992 (ABl. S. 2393) ist damit aufgehoben.

III.Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 für die Grundstücke Am Sandhaus 13/15 (teilweise), Am Sandhaus (Flurstücke 128 teilweise,135, 136, 137), Am Sandhaus 5/7, Wiltbergstraße 29/39, Wiltbergstraße 29 A (teilweise) sowie angrenzende Abschnitte der Straße Am Sandhaus, der Wilt-bergstraße und des Wegs entlang der Bahntrasse im Bezirk Pankow, Ortsteil Buch wird eingestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-11 vom 30.01.2007 (ABl. S. 436) ist damit aufgehoben.

IV.Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-24 für das Grundstück Kastanienallee 97 - 99, Schönhauser Allee 148 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird eingestellt. Der Beschluss zur Aufstellung des Be-bauungsplans 3-24 vom 17.11.2009 (ABl. S. 2769) ist damit aufgehoben.

V.Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-28 für das Grundstück Senefelderstraße 21 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird ein-gestellt. Der Beschluss vom 22.08.1994 zur Aufstellung des Bebauungsplans (ABl. S. 2888), der durch Beschluss vom 04.12.2009 (ABl. S. 2722) geändert worden ist, ist damit aufgehoben.

Begründung

r die einzustellenden Bebauungsplanverfahren ist das Planerfordernis gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen. Mit Schreiben vom 16.07.2015 und 08.12.2015 wurde der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung II C, gem. § 5 AGBauGB die geänderte Planungsabsicht - Einstellung der Verfahren zur Aufstellung für die Bebauungspläne XIX-3, XIX-16, 3-11, 3-24 und 3-28 im Bezirk Pankow - mitgeteilt. Gemäß Antwortschreiben der o. g. Senatsverwaltung vom 13.08.2015 und 07.01.2016 bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins zur Einstellung der genannten Verfahren keine Bedenken. Mit Veröffentlichung der Bezirksamtsbeschlüsse zur Einstellung der Bebauungsplanverfahren im Amtsblatt für Berlin sind die betreffenden Verfahren eingestellt.

zu I.

Der Bebauungsplan XIX-3 wurde vom Bezirksamt Pankow am 25.08.1992 (ABl. S. 2788) aufgestellt und im Verfahren bis zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB geführt. Auf die mit dieser Planung verfolgten Ziele zur Sicherung von Gemeinbedarfsflächen für die Erweiterung einer Sportfläche und für eine Kita, wurden zwischenzeitlich von den Fachabteilungen ersatzlos aufgegeben. Die ursprünglich im Geltungsbereich leer stehenden Grundstücke sind mittlerweile alle nach § 34 BauGB bebaut worden, so dass das Planungserfordernis entfallen und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzustellen ist.

zu II.

Der Bebauungsplan XIX-16 (Wisbyer Straße) wurde vom Bezirksamt Pankow am 04.08.1992 (ABl. S. 2393) aufgestellt und im Verfahren bis zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB geführt. Ziel war neben der Sicherung von Bauflächen vor allem die Sicherung von Verkehrsflächen. Der mit der Planung verbundene Grunderwerb zur Sicherung von Verkehrsflächen ist von der Fachabteilung teilweise erfolgt bzw. aufgegeben worden. Die Bauflächen sind gem.
§ 34 BauGB bebaubar. Ein Vorhaben mit zwei Lebensmittelmärkten, Büronutzung und Wohnungsbau in den Obergeschossen wurde im Jahr 2015 genehmigt. Damit ist das Planerfordernis entfallen und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ist einzustellen.

zu III.

Der Bebauungsplan 3-11 (Life Science Center) wurde vom Bezirksamt Pankow zur Sicherung eines Sondergebietes am 30.01.2007 (ABl. S. 436) aufgestellt, um dem damaligen Leitbild für den Ortsteil Buch gerecht zu werden. Um das Bucher Profil als Wissenschafts- und Gesundheitsstandort zu stärken und weiter zu entwickeln, wurde die Errichtung eines Life - Science - Centers als zeitgemäße und zukunftsorientierte Initiative empfohlen. Die zur Realisierung dieses Vorhabens erforderlichen Fördermittel wurden durch das Bundesministerium für Wirtschaft im Jahre 2010 abgelehnt. Damit war die notwendige Basis für die Finanzierung des Life Science Centers verloren gegangen und die Realisierung in der geplanten Form somit ausgeschlossen. Andere Finanzierungsmöglichkeiten wurden nicht gefunden. Das Planungsziel wurde daraufhin durch das Land Berlin aufgegeben, ein anderes wurde für diese Flächen bislang nicht formuliert. Damit ist das Planerfordernis entfallen und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ist einzustellen.

zu IV.

Der Bebauungsplan 3-24 (Puhlmannhof) wurde vom Bezirksamt Pankow am 17.11.2009 (ABl. S. 2769) zur Sicherung eines Mischgebietes und einer öffentlichen Durchwegung zwischen Kastanienallee und Schönhauser Allee aufgestellt. Für das mit dieser Planung verfolgte Vorhaben wurde zwischenzeitlich die Baugenehmigung erteilt. Voraussetzung dafür war die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis für eine öffentliche Durchwegung des Baublockes. Die Eintragung dieser Baulast ist erfolgt. Der Rohbau für 60 % Gewerbe und 40 % Wohnen ist inzwischen erstellt worden. Damit ist das Planerfordernis entfallen und das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans ist einzustellen.

zu V.

Der Bebauungsplan 3-28 für das Grundstück Senefelderstraße 21 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wurde zur planungsrechtlichen Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf „Öffentlicher Spielplatz“ und zur Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg - Helmholzplatz vom damaligen Bezirksamt Prenzlauer Berg im Jahre 1994 mit der Bezeichnung IV-28 (ABl. S. 2888) aufgestellt. Das Verfahren wurde bis zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geführt. Nach der Bezirksfusion hat das Bezirksamt Pankow im Jahre 2009 im Zusammenhang mit der Fortführung des Verfahrens neben dem Beschluss über die Verfahrensbeschleunigung gemäß § 13a BauGB auch den Beschluss gefasst, dem Bebauungsplan eine neue Nummer 3 - 28 zu geben (ABl. S. 2722). Der Bebauungsplan wurde im Verfahren bis zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Jahre 2010 geführt. Die bis dahin im Auftrag der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durch den Sanierungsträger geführten Grunderwerbsverhandlungen mit dem Eigentümer sind 2011 endgültig gescheitert. Damit ist das Planungsziel „Öffentlicher Spielplatz“ dauerhaft nicht vollzugsfähig. Mit Veröffentlichung der „nfzehnten Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten“ im GVBl. Berlin vom 07.02.2015 wurde das Sanierungsgebiet „Helmholzplatz“ rechtswirksam aufgehoben. Obwohl weiterhin ein Defizit bei der Versorgung mit öffentlichen Kinderspielplätzen in der entsprechenden Versorgungseinheit vorhanden ist, ist der Bezirk nicht in der Lage, die erforderlichen Grunderwerbskosten zu zahlen. Das Grundstück ist gemäß § 34 BauGB bebaubar. Damit ist die Erforderlichkeit für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen, so dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans einzustellen ist.

Das Recht, gemäß § 1 BauGB für diese Gebiete neue Bebauungspläne aufzustellen, wenn ein entsprechendes Erfordernis vorliegt, bleibt von diesen Beschlüssen unberührt.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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