Drucksache - VII-1152  

 
 
Betreff: Nachberufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode.
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA 40. BVV am 01.06.16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.04.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Nachberufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VII. Wahlperiode.

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Als Nachfolgerin für den vorzeitig als stellvertretendes beratendes Mitglied des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten (BEAK) aus dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ausgeschiedenen Herrn Winfried Werner wird Frau Nora Liewald für die VII. Wahlperiode berufen.

Begründung

Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.

Nach § 35 Abs. 7 AG KJHG gehören dem Jugendhilfeausschuss bis zu 14 beratende Mitglieder an, darunter eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten (BEAK). In § 35 Abs. 9 AG KJHG ist geregelt, dass u. a. für die Position der Vertretung des BEAK ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen ist.
Der Vorschlag, Frau Nora Liewald als stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen, erfolgte durch den Bezirkselternausschuss mit Schreiben vom 26.02.2016.

Entsprechend § 35 Abs. 8 AG KJHG wird der Vertreter des BEAK durch das für Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes jeweils für eine Amtsperiode benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.
 


Mit Schreiben vom 08.04.2016 hat Herr Winfried Werner mitgeteilt, dass er von seiner Funktion als stellvertretendes Mitglied im KJHA mit Ablauf des 12. April 2016 zurücktritt.

Rechtsgrundlage

§ 35 Abs. 7 bis 9 AG KJHG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch die Nachbesetzung bzw. Wahl ist der Bezirkselternausschuss Kita weiterhin im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vertreten.

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
 

Christine Keil
Bezirksstadträtin für
Jugend und Facility Management

 

 

 
 

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