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Drucksache - VII-1137
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Bedarfsprüfungen für die ergänzende Betreuung im offenen Ganztagsbetrieb abschaffen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1137
Die BVV möge beschließen:
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, die Bedarfsprüfungen von Grundschulkindern zur ergänzenden Förderung und Betreuung während der Schulzeit, bis 16 Uhr sowie zur Ferienbetreuung im offenen Ganztagsbetrieb abzuschaffen. Allen Kindern soll bedarfsunabhängig eine Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr ermöglicht werden. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 20.01.2017 teilt Hr. Staatssekretär Rackles mit, dass „sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt haben, sich dafür einzusetzen, dass die Bedarfsprüfung für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung noch in dieser Legislatur abgeschafft wird.“ |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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