Drucksache - VII-1137  

 
 
Betreff: Bedarfsprüfungen für die ergänzende Betreuung im offenen Ganztagsbetrieb abschaffen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.04.2016 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Schule und Sport federführender Ausschuss
27.04.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.06.2016 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
01.03.2017 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 39 BVV am 13.04.2016
Beschlussempfehlung SchulSp 41. BVV am 29.06.16
VzK §13 Zwischenbericht 42.BVV am 14.09.2016
VzK § 13 BA Schlussbericht 5 BVV am 01 03 2017

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.02.2017

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VII-1137

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Bedarfsprüfungen für die ergänzende Betreuung im offenen Ganztagsbetrieb abschaffen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 41. Sitzung am 29.06.2016 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1137

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, die Bedarfsprüfungen von Grundschulkindern zur ergänzenden Förderung und Betreuung während der Schulzeit, bis 16 Uhr sowie zur Ferienbetreuung im offenen Ganztagsbetrieb abzuschaffen. Allen Kindern soll bedarfsunabhängig eine Ganztagsbetreuung bis 16 Uhr ermöglicht werden.
Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die Bedarfsfeststellung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Grundschule vereinfacht, entbürokratisiert und beschleunigt wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 20.01.2017 teilt Hr. Staatssekretär Rackles mit, dass „sich die Regierungsfraktionen darauf verständigt haben, sich dafür einzusetzen, dass die Bedarfsprüfung für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung noch in dieser Legislatur abgeschafft wird.“
Den von uns vorgetragenen Ausführungen wird uneingeschränkt zugestimmt. „Im Mittelpunkt der Ganztagsschulentwicklung steht die Verbesserung von Bildungsqualität und Chancengerechtigkeitr alle Kinder. Die Teilnahme an den erweiterten Bildungsangeboten des Ganztags soll künftig nicht mehr an den Bedarf geknüpft sein. Alle Kinder sollen die Möglichkeit bekommen von den vielen positiven und breit gefächerten Angeboten zu profitieren“

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für
Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 
 

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