Drucksache - VII-1124  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3-48 VE für Teilflächen der Grundstücke Blankenburger Straße 18-28 westlich des Schmöckpfuhlgrabens sowie für die Anbindung dieser Flächen an die Blankenburger Straße über Teilflächen der ehemaligen Industriebahntrasse und des Grundstücks Blankenburger Straße 17 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf;- Änderung der Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE und der Bebauungspläne XVIII-39a und XVIII-39b
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.04.2016 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 39. BVV am 13.04.16
VzK§15 BA Anlage, 39. BVV am 13.04.16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.:Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3-48 VE für Teilflächen der Grundstücke Blankenburger Straße 18-28 westlich des Schmöckpfuhlgrabens sowie für die Anbindung dieser Flächen an die Blankenburger Straße über Teilflächen der ehemaligen Industriebahntrasse und des Grundstücks Blankenburger Straße 17 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf;
- Änderung der Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE und der Bebauungspläne XVIII-39a und XVIII-39b

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ………folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE wird um Teilflächen der Flurstücke 57, 70, 80 und 488 erweitert. Im süstlichen Bereich wird er um Teilflächen der Flurstücke 5, 93 und 370 sowie im Bereich der Anbindung der geplanten öffentlichen Verkehrsfläche an die Blankenburger Straße um Teilflächen der Flurstücke 518 und 545 eingeschränkt.

Der Titel lautet unverändert: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3-48 VEr Teilflächen der Grundstücke Blankenburger Straße 18-28 westlich des Schmöckpfuhlgrabens sowie für die Anbindung dieser Flächen an die Blankenburger Straße über Teilflächen der ehemaligen Industriebahntrasse und des Grundstücks Blankenburger Straße 17 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf.

II.Gleichzeitig wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-39a um die genannten Teilflächen der Flurstücke 57, 70, 80, 488 und westlich der geplanten An-bindung an die Blankenburger Straße (Norderschließungsstraße) um die Flurstücke 399, 400, 401, 405, 417, 418, 479, 482, 484, 486, 512, 513, 537, 552 und nördlich des Schmöckpfuhlgrabens um Teilflächen der Flurstücke 10 und 11 und der Mimestraße eingeschränkt. An der Blankenburger Straße wird er um Teilflächen der Flurstücke 518 und 545 erweitert.

 

Der Bebauungsplan XVIII-39a umfasst die Grundstücke Blankenburger Straße 18,18B-26, Teilflächen der Grundstücke Blankenburger Straße 27-28, 96, 99 und der ehemaligen Industriebahntrasse sowie einen Abschnitt der Blankenburger Straße im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf.

III.Gleichzeitig wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-39b um weitere Teilflächen der Flurstücke 57, 70, 80, 488 südlich der Westerschließungsstraße und westlich der geplanten Anbindung an die Blankenburger Straße (Norderschließungsstraße) um die Flurstücke 399, 400, 401, 405, 417, 418, 479, 482, 484, 486, 512, 513, 537, 552 erweitert.

Der Bebauungsplan XVIII-39b umfasst nun das Gelände zwischen Heinersdorfer Graben, den Grundstücken Schreckhornweg 3A, 13, 13A, Grimselweg 87, 87A, 90, 92A, Schächentaler Weg 9, 10, Sarner Weg 19A, 37B, Axenstraße 61, 62, Morschacher Weg 5, 6, Kandertaler Weg 51, Wildstrubelpfad, den Grundstücken Clematis-weg 1/15F, Hibiskusweg, den Grundstücken Wischbergeweg 7, Romain-Rolland-Straße 2, Romain-Rolland-Straße, der ehemaligen Industriebahntrasse, den Grundstücken Blankenburger Straße 17A, 18B-19, 21 und der westlichen Grenze des Schmöckpfuhlgrabens mit Ausnahme der Fläche für die Anbindung an die Blankenburger Straße sowie den Wildstrubelpfad im Bezirk Pankow, Ortsteile Heinersdorf und Blankenburg.

Begründung

Zu I.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 3-48 VE

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 13. November 2012 be-schlossen, für Teilflächen der Grundstücke Blankenburger Straße 18-28 westlich des Schmöckpfuhlgrabens sowie für die Anbindung dieser Flächen an die Blankenburger Straße über Teilflächen der ehemaligen Industriebahntrasse und des Grundstücks Blankenburger Straße 17 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-48 VE aufzustellen (ABl. Nr. 50 / 30. November 2012 S. 2181). Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung einer Fläche für Großhandel mit Fleisch und sonstigen Nahrungsmitteln sowie von privaten Grünflächen, privaten Straßenverkehrsflächen und öffentlichen Straßenverkehrsflächen.

r das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 3-48 VE wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 3. Dezember bis einschließlich 21. Dezember 2012 durchgeführt. Mit Schreiben vom 26. November 2012 wurden insgesamt 42 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB an der Planung beteiligt und um Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 3-48 VE einschließlich Begründung, insbesondere auch hinsichtlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads bei der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Umweltprüfung, gebeten.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hatte Auswirkungen auf die Planinhalte. Die Zusammenfassung ist der Anlage 2 (Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf unter Kapitel „V. 3 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange“ und „V. 4. Beteiligung der Öffentlichkeit“) zu entnehmen.

Im Rahmen der Konkretisierung der Planungen wurde das Konzept jedoch u.a. aufgrund geänderter Standards im Bereich der Lebensmittelsicherheit sowie aufgrund der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise und Anregungen nochmals angepasst. Es wurde Folgendes in der Planzeichnung geändert:

-Konkretisierung der Art der baulichen Nutzung

-Erweiterung des Geltungsbereichs unmittelbar südlich des geplanten Vorhabens zur Optimierung der verkehrlichen sowie technischen Erschließung

-Reduzierung der Grundfläche

-teilweise Reduzierung der Gebäudehöhe 

-Untergliederung des Gebäudekomplexes in zwei einzelne Baukörper

Auf der geplanten „Fläche für Fleischverarbeitung und Großhandel für Fleisch“ sollen nun folgende Nutzungen zulässig sein:

-Fleischgroßhandel

- Betriebe zur Fleischzerlegung und verpackung

-Betriebe zur Fleischverarbeitung

-ro- und Verwaltungsräume, die den auf dem Baugrundstück zulässigen Be-triebe zugeordnet sind 

-Betriebstankstelle, Waschanlage und Reparaturhalle für die betriebseigenen
Fahrzeuge

Auf der geplanten „Fläche für Großhandel mit Nahrungsmitteln“ sollen Betriebe zum Großhandel mit Nahrungsmitteln einschließlich Büro- und Verwaltungsräume zulässig sein.

Durch die konzeptionelle Anpassung wird auch eine Anpassung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE im Bereich der Einmündung der Norderschließungsstraße (Planstraße A) in die Blankenburger Straße und im Bereich der Westerschließungsstraße (Planstraße B) notwendig, damit sich die öffentlichen Erschließungsflächen in einem Geltungsbereich befinden. Eine geringfügige Anpassung im Osten der Vorhabenfläche (Flurstück 93 der Flur 295) durch Flächenzuordnung als Ergänzung der Grünfläche entlang des Schmöckpfuhlgrabens wird vorgenommen. Die nicht mehr für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan erforderlichen kleineren Teilflächen der Flurstücke 5, 93, 370 werden dem Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-39b und im Bereich der Einmündung auch dem Bebauungsplan XVIII-39a zugeordnet (siehe auch Anlage 1, Übersicht der geplanten Geltungsbereiche).

Durch die geringfügigen Änderungen des Geltungsbereichs ist eine Änderung des Titels des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE nicht erforderlich. Der Bereich, der planerisch behandelt wird, ist eindeutig erkennbar und die Anstoßwirkung gegeben.

Im Interesse der Erschließungsstruktur des Gewerbegebiets Heinersdorf ist neben der zunächst geplanten öffentlichen Planstraße A die Anlage einer öffentlichen Straße anstelle der ursprünglich geplanten Privatstraße (Planstraße B) vorgesehen.

r die Straßenbaumaßnahme wurden Fördermittel vom Bezirk aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) für eine „Infrastrukturmaßnahme zur Erschließung eines Gewerbegebiets“ beantragt. Die vorläufige Förderzusage von Juni 2013, ergänzt im Oktober 2014 von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (SenWFT) liegt vor. Die Bewilligung der GRW-Mittel ist zeitlich gebunden. Die endgültige GRW-Förderzusage wird erst auf Grundlage der erstellten und eingereichten Bauplanungsunterlage (BPU) durch die SenWFT gegeben. Der Abruf der Mittel muss 2016 beginnen. Eine Realisierung ist bis Ende 2017 anzustreben. Die erforderlichen Flächen für die Herstellung der Norderschließungsstraße befinden sich im Eigentum des Landes Berlin. Für die Anbindung der Norderschließungsstraße an die Blankenburger Straße und für die Flächen der Westerschließungsstraße ist noch Flächenerwerb erforderlich, für die der Vorhabenträger eine Eigentumsübertragungsvormerkung für das Land Berlin beantragt hat bzw. beabsichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die Eigentumsumschreibung vor Baubeginn abgeschlossen sein wird.

Der Bebauungsplan 3-48 VE befindet sich derzeit in der Vorbereitung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Daher wird ein Beschluss gemäß § 125 Abs. 2 BauGB (Erschließungsreife) vorbereitet, weil der vorhabenbezogene Bebauungsplan 3-48 VE am vorgesehenen Straßenbaubeginn noch nicht festgesetzt sein wird, der Baubeginn aber 2016 erfolgen soll. 

Zu II.

Bebauungsplan XVIII-39a

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 13. November 2012 nach Änderung und Teilung des Geltungsbereichs des bisher in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans XVIII-39 beschlossen, den Bebauungsplan XVIII-39a aufzustellen (ABl. Nr. 50 / 30. November 2012, S. 2181). Der Bebauungsplanentwurf XVIII-39a gehört zum Gewerbeareal Heinersdorf, er soll die gesamtstädtischen Ziele durch die Festsetzung von Gewerbegebiet, privaten Grünflächen sowie von Straßenverkehrsflächen planungsrechtlich sichern.

Die Teilflächen des Schmöckpfuhlgrabens (Flurstück 10) und des Flurstücks 11 nördlich davon werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans herausgenommen, weil für diese kein Planerfordernis mehr besteht. Der Schmöckpfuhlgraben wurde nach der wasserbehördlichen Plangenehmigung 2008 der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz baulich instand gesetzt und der Grabenverlauf naturnah ausgestaltet.

Außerdem soll der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-39a um die Teilflächen für die Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE, eingeschränkt werden. Im Bereich der Anbindung der geplanten öffentlichen Verkehrsfläche (Planstraße A) an die Blankenburger Straße / Mimestraße wird der Geltungsbereich entsprechend des geänderten Bebauungsplan 3-48 VE erweitert und eingeschränkt. Um die Flächen zwischen dem Grundstück Blankenburger Straße 21 und den Planstraßen A und B (Flurstücke 399, 400, 401,405, 417, 418, 479, 482, 484, 486, 512, 513, 537, 552), westlich der geplanten Anbindung an die Blankenburger Straße (Planstraße A) wird der Geltungsbereich ebenso eingeschränkt und dafür der Bebauungsplan XVIII-39b erweitert. Damit sollen die brachgefallenen Flächen beidseitig der Planstraße A gemeinsam in einem Plan als Gewerbegebiet entwickelt werden.

r die Sicherung einer Wegeverbindung für Fußnger und Radfahrer und für die technische Erschließung (Trinkwasser, Schmutzwasser) des gesamten Gewerbegebiets an die Blankenburger Straße ist es erforderlich, die Weiterführung der Planstraße B als öffentliche Straße mit einer einschränkenden besonderen Zweckbestimmung im Bebauungsplan XVIII-39a planungsrechtlich zu sichern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-39a soll die Grundstücke Blankenburger Straße 18, 18B, 18C,18D, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 26 und die Teilfläche der Grundstücke Blankenburger Straße 27, 28 (Flurstücke 264, 369 der Flur 296, Flurstück 92 der Flur 295) umfassen. Die Grundstücke befinden sich im privaten Eigentum. Die vor den Grundstücken gelegene Straßenverkehrsfläche der Blankenburger Straße soll einbezogen werden. Die Grundstücke Blankenburger Straße 18, 18B - 26 sind mit verschiedenen Gewerbebetrieben in größeren Gewerbehallen, in geringem Umfang auch von Einzelhandel und Büro genutzt. Die Teilflächen der Blankenburger Straße 27, 28 sind brachgefallene Gewerbeflächen, für die eine neue Erschließung zu erarbeiten ist. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 14,1 ha.  

Anlass für die Fortführung des Bebauungsplans XVIII-39a ist die planungsrechtliche Sicherung für die technische Erschließung und einer Wegeverbindung für Fußnger und Radfahrer sowie die Optimierung der unzureichenden Erschließungssituation der Gewerbebetriebe im Bestand.

Im Bebauungsplan XVIII-39a zweigt südlich der Wohnbebauung an der Straße 31 von der Blankenburger Straße eine private Zufahrtsstraße für die Grundstücke Blankenburger Straße 27-28 ab. Für den Anschluss des Trinkwassers und des Schmutzwasserkanals an die Blankenburger Straße ist eine Sicherung als öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung für Fahrradfahrer, Fußnger und Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Die Grundstücke sollen über die Planstraßen A und B im Bebauungsplan 3-48 VE erschlossen werden, um die Beeinträchtigung der Anwohner an der Straße 31 zu vermeiden.

Zu III.

Bebauungsplan XVIII-39b

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 13. November 2012 nach Änderung und Teilung des Geltungsbereichs des bisher in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans XVIII-39 beschlossen, den Bebauungsplan XVIII-39b aufzustellen (ABl. Nr. 50 / 30. November 2012, S. 2181). Ziel der Planung ist die Sicherung der im Flächennutzungsplan (FNP) dargestellten gewerblichen Bauflächen, übergeordneten Hauptverkehrsstraßen (geplante Randerschließungsstraße, parallel zur ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Rennbahnstraße und Blankenburger Straße sowie in Richtung Norden, perspektivisch eine Anbindung zur künftigen Tangentialverbindung Nord -TVN) und Grünflächen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-39b soll um die eingeschränkten Teilflächen der Bebauungspläne 3-48 VE und XVIII-39a, die sich zwischen dem Grundstück Blankenburger Straße 21 und den Planstraßen A und B befinden (Flurscke 57, 70, 80, 488, 399, 400, 401, 405, 417, 418, 479, 482, 484, 486, 512, 513, 537, 552) erweitert werden. Die Fläche des Geltungsbereichs beträgt um die 30 ha.

Die brachgefallenen Flächen westlich der Planstraße A und die Flächen östlich davon (Flurstücke 466, 470, 493, 535, 539) sowie die Flächen nördlich des Schmöckpfuhlgrabens (Flurstücke 64, 83 tlw. und 471), sollen nach der Realisierung der öffentlichen Straße als GRW-Maßnahme entwickelt werden. Es handelt sich um die Flächen, die in der vorläufigen Förderzusage als Gewerbeareal bezeichnet sind. Diese Flächen werden durch die Planstraße A geteilt und sollen mit Hilfe des GRW-Projektes die gesicherte Erschließung erhalten. Die geplanten gewerblichen Bauflächen gehören, abgesehen von der Ausnahme eines kleineren Bestandgewerbebetriebes (Blankenburger Straße 18A), weitgehend zwei größeren Grundeigentümern. Die Flächen sollen daher gemeinsam in dem Bebauungsplan XVIII-39b, bestehend aus einer kleineren Teilfläche westlich der Planstraße A und einer großen Fläche östlich davon, als Gewerbegebiet entwickelt werden. Beide Grundeigentümer sind grundsätzlich bestrebt in Abstimmung mit dem Bezirk Pankow das Baurecht für ihre Teilflächen zu schaffen. Die Planstraßen dienen nicht nur der Erschließung des geplanten Vorhabens im Bebauungsplan 3-48 VE, sondern übernehmen auch die Erschließungsfunktion für die geplanten gewerblichen Bauflächen im Bebauungsplan XVIII-39b.

r die Flächen im Bebauungsplan XVIII-39b sollen die bisherigen Planungsziele Gewerbegebiet, öffentliche Grünfläche und öffentliche Verkehrsfläche beibehalten werden.

Der Bebauungsplan soll zügig weitergeführt werden, damit der Förderzweck der GRW-Maßnahme zur Erschließung des Gewerbeareals Heinersdorf erreicht werden kann.

Mitteilung der geänderten Planungsabsicht gemäß § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB):

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) und die Ge-meinsame Landesplanungsabteilung wurden über die beabsichtigte Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE, bei gleichzeitiger Geltungsbereichsänderung des Bebauungsplans XVIII-39a, informiert.

SenStadtUm hat mit Schreiben vom 21. August 2015 mitgeteilt: „Gegen die Absicht, den Bebauungsplan 3-48 VE unter Änderung aufzustellen, bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen bei den dargelegten Planungszielen keine Bedenken.

Die Bebauungsplanverfahren werden nach § 7 AGBauGB durchgeführt, da mit der Blankenburger Straße als übergeordnete Straßenverbindung (Stufe II) und mit der geplanten Verkehrslösung Heinersdorf gem. Absatz 1 Nr. 2 dringende Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen berührt sind und eine mögliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.“

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung hat mit Schreiben am 10. August 2015 mitgeteilt, dass Ziele der Raumordnung der geringfügigen Änderung des Geltungsbereichs nicht entgegenstehen. Ergänzend wird hierzu festgestellt, dass mit der beabsichtigten Festsetzung einer neuen öffentlichen Straßenverkehrsfläche zwischen der Blankenburger Straße und dem Gewerbegebiet auch dem Ziel der Raumordnung aus dem FNP Berlin zum Erhalt und zum Ausbau der Netzstruktur und der Flächen übergeordneter Hauptverkehrsstraßen entsprochen wird.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Durch die Änderung der drei Geltungsbereiche werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen erwartet.

Die Kosten für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3-48 VE und die Umsetzung des geplanten Vorhabens trägt der Vorhabenträger. Dafür soll gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ein Durchführungsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Vorhabenträger geschlossen werden.

r die Straßenbaumaßnahme Planstraße A und B wurden vom Bezirk Fördermittel aus Mitteln der Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) beantragt. Der vorläufige Förderbescheid von Juni 2013, ergänzt Oktober 2014 der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung liegt vor.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

Anlage:   Übersichtsplan der Geltungsbereiche der Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 3-48 VE und der Bebauungspläne XVIII-39a und XVIII-39b

 

 

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeisters

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 











 


Anlage 3  Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

x

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

x

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

x

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

x

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

x

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        rm

 

 

 

x

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

x

 

 

  1. Bildungsangebot

X

 

 

x

 

 

  1. Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

  1. Partizipation in Entschei-dungsprozessen

 

x

x

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

X

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

X

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

X

 

 

 

 

  1. wirtschaftl. Diversifizierung nach Branchen

 

x

x

 

 

 

 

 

 
 

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