Bezirksamt Pankow von Berlin | .2016 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: VII-1096 |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht |
Gefahren auf dem Gehweg in der Pankgrafenstraße abstellen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 38. Sitzung am 02.03.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1096
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Nutzung der Pankgrafenstraße zwischen der Böttnerstraße und dem Fußgängerüberweg an der Pankebrücke/Rad- und Wanderweg Berlin-Usedom für Fußgänger und Radfahrer sicherer zu gestalten.
Dies insbesondere durch die Herstellung eines Geh- und/oder Radweges südlich der Fahrbahn.
Als Sofortmaßnahme sollte das Zurückschneiden der Sträucher und Bäume bzw. Entfernung der Hindernisse zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze und die behelfsmäßige Befestigung des Untergrundes erfolgen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Antrag wurde geprüft. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Voraussetzungen für die Herstellung eines Geh- und Radwegs entlang der Pankgrafenstraße derzeit nicht gegeben sind.
Auf Grund mangelnder Platzverhältnisse ist die Anlage eines befestigten Geh- und Radwegs neben der Fahrbahn nicht möglich. Nach AV Geh- und Radwege zu § 7 Berliner Straßengesetz sollen gemeinsame Geh- und Radwege eine nutzbare Breite von mindestens 2,5 m aufweisen. Im betreffenden Bereich der Pankgrafenstraße beträgt die verbleibende Breite zwischen befestigter Fahrbahn und der Flurstücksgrenze ca. 2-3 m. Eine Anlage eines kombinierten Geh- und Radwegs wäre also nur bei Fällung der alten Alleebäume und Versetzung der vorhandenen Beleuchtungsanlage machbar. Zusätzlich müsste eine Straßenentwässerung hergestellt werden, da derzeit die Entwässerung der Straße über die tiefer liegenden unbefestigten Seitenräume erfolgt.
Eine Maßnahme dieser Größenordnung ist nicht über das Sonderprogramm Straßenunterhaltung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt finanzierbar. Es ist beabsichtigt, die Maßnahme in die Investitionsplanung 2017-2021 aufzunehmen.
Als kurzfristige Maßnahme ist der Rückschnitt von Wildwuchs und Hecken unter Beachtung des Natur- und Vogelschutzes vorgesehen. Eine behelfsmäßige Befestigung des unbefestigten Seitenstreifens ist auf Grund der fehlenden Straßenentwässerung nicht möglich, da über diesen derzeit die Versickerung des anfallenden Regenwassers erfolgt. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner
Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung