Drucksache - VII-1066  

 
 
Betreff: Verkehrsregelung vor Notunterkünften
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
12.01.2016 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 36. BVV am 16.12.2015
Beschlussempfehlung öOrd 37. BVV am 27.01.16
VzK§13 BA, SB 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.05.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-1066/2016

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Verkehrsregelungen vor Notunterkünften

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 37. Sitzung am 27.01.2016 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-1066

Vor Notunterkünften für Geflüchtete werden durch verkehrslenkende Maßnahmen für die Dauer dieser Nutzung Ladezonen eingerichtet, die dem allgemeinen ruhenden Verkehr entzogen sind.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Ein eingeschränktes Haltverbot zum Be- und Entladen („Ladezonen“) wird grundsätzlich nur angeordnet, wenn es aus Verkehrssicherheitsgründen oder im Interesse eines geordneten und flüssigen Verkehrsablaufs zwingend erforderlich ist. Ein konkretes Erfordernis für eine Anordnung von Verkehrszeichen muss in jedem Einzelfall begründet angezeigt werden, damit eine entsprechende Prüfung für jeden Standort erfolgen kann. Da die Standorte aufgrund ihrer baulichen Gestaltung (z. B. mehrere Zugängen, Flächen auf dem Gelände) oder auch schon durch vorhandene Be- und Entlademöglichkeit im öffentlichen Straßenland in zumutbarer Entfernung immer einzeln zu betrachten sind, ist eine pauschalen Anordnung vor jeder Flüchtlingsunterkunft rechtlich nicht möglich ist.

Um dem Ansinnen des Antrages gerecht zu werden, hat das Bezirksamt die Leitungen der Pankower Not- und Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen schriftlich auf die Zuständigkeiten im Bereich Ordnungsamt hingewiesen, insbesondere im Zusammenhang mit der Anordnung von Ladezonen. Bei Bedarf wird das Bezirksamt entsprechende Anträge im Einzelfall wohlwollend prüfen. Nach den bisher vorliegenden Rückmeldungen besteht derzeit kein Bedarf an weiteren Ladezonen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Jens-Holger Kirchner
Stellv. Bezirksbürgermeister

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz,
Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 

 
 

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