Drucksache - VII-1065  

 
 
Betreff: Kavalierstraße 19/19a
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD und LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.06.2016 
40. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktionen SPD und Linke, 36. BVV am 16.12.15
2. Ausfertigung Antrag SPD, Linke und Piraten
VzK§13 BA, SB 40. BVV am 01.06.16

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-1065

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Kavalierstraße 19/19 A

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 36. Sitzung am 16.12.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1065 –

 

  1. Die BVV spricht sich dafür aus, dass das Modernisierungsvorhaben der

Gesobau für das Haus Kavalierstraße 19/19a sofort gestoppt wird und alle Duldungsklagen gegen die MieterInnen zurückgezogen werden.

 

  1. Die BVV spricht sich für eine soziale und ökologisch nachhaltige sowie sozialverträgliche Bewirtschaftung aus, die der besonderen architektonischen und baugeschichtlichen Qualität des Hauses dauerhaft entspricht.

 

  1. Die BVV fordert daher die Gesobau auf, eine von den MieterInnen getragene, genossenschaftliche Trägerschaft mit diesen Zielen zu ermöglichen, und das Haus mit der Maßgabe an diese oder eine geeignete Genossenschaft zu verkaufen oder zu verpachten.

 

  1. Die BVV ersucht das Bezirksamt, sich in diesem Sinne gegenüber der Gesobau und dem Senat von Berlin einzusetzen.“

 

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat den Beschluss der BVV der Gesobau sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Aufsichtsbehörde für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zur Kenntnis gegeben und jeweils um Stellungnahme gebeten. Die Gesobau hat per E-Mail am 02.02.2016 sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit Schreiben vom 02.03.2016 zur Beschlussfassung Stellung genommen.

Darüber hinaus wurde mit Vertretern der Gesobau in zwei Gesprächen die Situation erörtert.

Die Gesobau äert die Bereitschaft, die Gespräche mit den Mietern wieder aufzunehmen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt äert sich gleichlautend. Das Ziel einer sozialverträglichen und auch ökologisch nachhaltigen Sanierung wird von allen Verfahrensbeteiligten geteilt.

Eine Veräerung oder Verpachtung des Objektes wird seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt abgelehnt. Es ist im Gegenteil Ziel Berlins, den Bestand an kommunalen Wohnungen zu erhöhen, um dauerhaft preiswerten Wohnraum in ausreichender Zahl vorhalten zu können. Dieser Zielsetzung sieht sich auch das Bezirksamt Pankow verpflichtet.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Jens-Holger Kirchner
stellv. Bezirksbürgermeister

 
 

 

 

 
 

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