Drucksache - VII-1040  

 
 
Betreff: Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA, 35. BVV am 11.11.15

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin     .11.2015

 

 

An die

BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.:

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Grundschulen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß §15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.11.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Das Bezirksamt Pankow von Berlin – Ordnungsamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (VetLeb) - ist bereit, die Kontrolle der Qualität des Mittagessens an den Grundschulen als regionalisierte Aufgabe im Land Berlin zu übernehmen (Qualitätskontrollstelle Schulmittagessen) und erklärt insofern auch das Einvernehmen über die Regionalisierung von Bezirksaufgaben gemäß Art. 67 (5) VvB und AZG §3 (3).
  2. Das Bezirksamt ersucht die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Wissenschaft (SenBJW), die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und sich das Einvernehmen der Bezirke über die Regionalisierung von Bezirksaufgaben gemäß Art. 67 (5) VvB und AZG §3 (3) erklären zu lassen.

 

 

Begründung

 

Am 13. Juni 2013 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz über die Qualitätsverbesserung des Schulmittagessens beschlossen. Das Gesetz ist am 01. August 2013 in Kraft getreten. Das Gesetz hat die schulgesetzliche Einführung einer neuen Qualitätssicherung für das Schulmittagessen zum Gegenstand. Inhaltliche Grundlage für das Gesetz ist das Konzept der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) zur Qualitätsverbesserung des Schulessens im Land Berlin, das u. a. die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) als Mindestanforderungen zugrunde legt. Mit der dauerhaften Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards in die Praxis der schulischen Essensversorgung soll die Qualität des Schulessens im Land Berlin gesichert und verbessert werden. Die Qualitätskontrolle ist Bestandteil der Ausschreibungen und erfolgt in der Verantwortung der Bezirke. Die entsprechenden Änderungen wurden im Schulgesetz vorgenommen. Demnach sind die Bezirke für die Qualitätskontrolle des Schulessens zuständig (Schulgesetz, insbesondere §109 (1) Satz 2). Eine in Absprache der Bezirke stärker gebündelte Qualitätskontrollstelle (QKS) wurde bereits mit Verabschiedung des Gesetzes angestrebt, um die begrenzt vorhandenen Mittel effizient einsetzen zu können. In der jetzigen Phase ist die QKS dafür ausgelegt, in einem ersten Schritt die Grundschulen zu überprüfen.

 

Die Schulämter sind Vertragspartner der beauftragten Cateringunternehmen und somit für die Überwachung der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Standards und für das etwaige Ergreifen von Maßnahmen bei Vertragsverstößen verantwortlich. Die QKS soll die Schulämter der Bezirke bei der Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards unterstützen, indem sie fachlich fundierte Kontrollen und Probenahmen durchführt sowie die Schulämter fachlich berät, um ein rechtssicheres Verfahren bei Qualitätsmängeln durchführen zu können.

 

Für die Einführung der Aufgabe Qualitätskontrolle Schulessen wurde eine Projektarbeitsgruppe bei SenBJW Ende 2013 eingerichtet. Auf Bitte von SenBJW hat der Bezirk seine Expertise und Fachkenntnisse in die Arbeitsgruppe eingebracht. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde der Wunsch an den Bezirk herangetragen, die wichtige Aufgabe als regionalisierte Aufgabe im Land Berlin zu übernehmen.

 

Am 10. Juni 2014 beschloss das Bezirksamt Pankow von Berlin unter dem Vorbehalt des Vorliegens der personellen und finanziellen Ressourcen die „Qualitätskontrollstelle Schulessen“ als eine regionalisierte Aufgabe im Land Berlin zu übernehmen. Der Beschluss beinhaltet eine erste Aufstellung der Gesamtkosten. Diese setzen sich zusammen aus: Personalkosten, Kosten für Büro- und Verbrauchsmaterial inkl. erstmalige Büroausstattung sowie Ausrüstung, laufende Betriebskosten und Kosten für die Laboruntersuchungen der Mittagessenproben. Der Bezirk Pankow hat als Vorbehalt aufgeführt, dass die Kosten in vollem Umfang vom Land getragen werden müssen.

 

Ausgehend von der Kostenaufstellung des Bezirks Pankow hat die Projektarbeitsgruppe eine Gesamtfinanzierung - einvernehmlich unter Beteiligung des Vertreters des Bezirksamtes Pankow - abgestimmt. Die konkrete Befassung innerhalb der Arbeitsgruppe zeigte, dass die Personal- und Laborkosten wie folgt anzusetzen sind.

 

Gesamtfinanzierung (siehe auch Anlage 1): 

In der Facharbeitsgruppe ist nachfolgende Aufstellung der jährlichen Gesamtfinanzierung abgestimmt:

 

Personalkosten

 

min.

143.020,00 €

max.

188.210,00 €

Durchschnitt

165.615,00 €

 

 

Material-/Bürokosten

 

Laufende Betriebskosten

28.487,00 €

roerstausstattung (nur 2015)

9.800,00 €

Fortbildungskosten

1.000,00 €

 

39.287,00 €

 

 

Laborkosten

 

Routineproben

106.236,40 €

anlassbezogene Proben

44.995,68 €

 

151.232,08 €

 

 

Gesamt/Jahr                                         356.134,08 €

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Mittel in der pauschalen Vorsorge für die Bezirke in den Haushalt 2016/2017 eingestellt.

 

Personalkosten:

Die Arbeitsgruppe hat abgestimmt, dass die Fachkontrollstelle mit drei Personen besetzt wird. Die ursprünglichen Überlegungen von SenBJW 4 Stellen mit einem Kostenrahmen von max. 200T€ zu etablieren, waren angesichts der zu geringen Finanzierung nicht haltbar, da max. diese 200T€ für Personalkosten zur Verfügung standen. Die Mitarbeiter sollen zukünftig im Stellenplan des Bezirksamtes Pankow eingestellt und die entsprechenden Mittel im Bezirkshaushalt veranschlagt werden. Als Ergebnis der Beratungen der Arbeitsgruppe mit SenFin sind nun zwei Lebensmittelkontrolleure/innen (E 9) und ein/e Ernährungswissenschaftler/in (E 13) eingeplant. In der Tabelle der Gesamtkosten sind die Personalkosten nach den Durchschnittssätzen des Tarifgebiets Ost 2015 angesetzt. Es sind zwei verschiedene Varianten (min./max.) aufgeführt, in Abhängigkeit, ob alle drei Mitarbeiter/-innen neu einzustellende Dienstkräfte (min.) oder bereits im öffentlichen Dienst im Land Berlin Beschäftigte (max.) sein werden. In Absprache mit der Senatsverwaltung für Finanzen wird der Mittelwert in Höhe von 165.615,00€/Jahr aufgeführt.

 

Material-/Bürokosten:

Den vom Bezirk Pankow angesetzten Material- und Bürokosten konnte im vollen Umfang entsprochen werden.

 

Laborkosten:

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat sich bereit erklärt, die nährwertanalytische Untersuchung der zugeführten Laborproben als eine sog. zusätzliche Aufgabe durchzuführen. Diese Zusage erfolgte auf Grundlage der in der Tabelle ausgewiesen Laborkosten für das Jahr 2015. Das Landeslabor selbst hat die jährlichen Kosten auf 145.000€ „gerundet“. Was untersucht wird, ist auf fachlicher Ebene zwischen dem Landeslabor und dem Vertreter des Bezirksamtes Pankow abgesprochen worden. Dem Ergebnis ist von der Arbeitsgruppe in der vorliegenden Form zugestimmt worden. Bei den Laboruntersuchungen ist zwischen Routineproben und anlassbezogenen Proben zu unterscheiden. Eine Routineprobe besteht aus insgesamt 20 einzelnen Tagesproben, die im Zeitraum von 20 Tagen durchgehend und täglich genommen werden. Der Zeitraum ist durch die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) vorgegeben, da sich alle Vorgaben auf insgesamt 20 Tage beziehen. Für eine zwanzigtägige Routineprobe werden Kosten in Höhe von

26.559,10€ veranschlagt. Mit dem Gesamtbudget in Höhe von 106.236,40€ können jährlich vier Routineproben im Land Berlin durchgeführt werden. Anlassbezogene Proben ergeben sich aus den Kontrollbesuchen in den Produktions- und Ausgabeküchen der Schulen. Vorab können die möglichen Auslöser für die anlassbezogenen Untersuchungen demnach nicht bestimmt werden. Vor diesem Hintergrund werden pauschal 12 Proben des kompletten Produktkataloges angesetzt. Die Kosten für eine Probe belaufen sich auf 3.749,64€. Bei 12 Proben pro Jahr sind das Gesamtkosten für anlassbezogene Proben in Höhe von 44.995,68€. Damit das Landeslabor Berlin-Brandenburg diese Aufgabe wahrnehmen kann, muss eine Beauftragung erfolgen. Im Land Berlin ist es üblich, dass eine Senatsverwaltung dafür der Vertragspartner ist. Für den Bereich der Veterinärkontrolle ist die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz der Vertragspartner des Landeslabors Berlin-Brandenburg.

 

Nachdem SenFin die Finanzierung der QKS vollumfänglich (sämtliche hierfür notwendigen Gelder für die Finanzierung des Personals, der Ausrüstung und Ausstattung sowie des Betriebes) zugesagt hat, kann eine Übernahme der Aufgabe durch das Bezirksamt Pankow von Berlin erfolgen. Die Kosten für diese Aufgabe sind außerhalb der KLR-Produkte des Fachbereichs VetLeb zu erfassen. Eine Anrechnung jedweder Art auf bezirkliche Einsparvorgaben u. ä. darf nicht erfolgen

 

Zu diesen Mitteln gehören u. a.:

-          mtliche Personalkosten

-          Ausrüstung: Probenahmeutensilien, geeichte Thermometer, Diensthandys, Fotoapparate, Taschenlampe usw.

-          Kosten für die Untersuchung der Proben

-          Ausstattung Büro (Möbel, IT)

-          Betriebskosten (Mieten, Telefonkosten, Papier, Druckerpatronen usw.)

-          Kosten für das Leasing von zwei Dienstwagenr den Probentransport

-          Jahreskarten BVG

-          Kosten für Weiterbildung

 

Für die Schaffung der notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Einvernehmen der Bezirke über die Regionalisierung von Bezirksaufgaben gemäß Art. 67 (5) VvB und AZG § 3 (3) einzuholen, ist SenBJW verantwortlich.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die notwendigen finanziellen Mittel für Personal, Ausrüstung und den laufenden Betrieb werden vollumfänglich von SenFin als produktbezogene Zuweisung zur Verfügung gestellt (gemäß Schreiben von SenBJW vom 24.08.2015 sowie Nachricht von SenFin vom 22.10.2015).

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Sicherstellung der Qualitätsanforderungen an das Schulessen entsprechend dem Schulgesetz.

 

 

 

 

Matthias KöhneDr. Torsten Kühne

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur,

Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Anlage 1

 

 

Gesamtkostenberechnung für die Fachkontrollstelle Schulmittagessen in Pankow

 

1. Personalkosten (inkl. Büroausstattung und Materialbedarf)

Insgesamt wird die Fachkontrollstelle mit drei Personen besetzt. Bei den Entgeltsätzen sind Durchschnittsätze des Tarifgebiets Ost 2015 angesetzt. Es sind zwei verschiedene Varianten aufgeführt, die den minimalen und maximalen Kostenaufwand aufzeigen:

Variante 1 (günstigste Variante): alle drei Mitarbeiter als neu einzustellende Dienstkräfte.

Variante 2 (teuerste Variante): alle drei Mitarbeiter als bereits im öffentlichen Dienst im Land Berlin Beschäftigte.

 

Personal

Entgeltgruppe

Variante 1

Variante 2

Ernährungswissenschaftler/Lebensmittelchemiker

E 13

56.980,00€

74.630,00€

Lebensmittelkontrolleur

E 9

43.020,00€

56.790,00€

Lebensmittelkontrolleur

E 9

43.020,00€

56.790,00€

 

 

 

 

Gesamt Personalkosten

 

143.020,00€

188.210,00€

Laufende Betriebskosten

 

28.487,00€

28.487,00€

roerstausstattung (nur 2015)

 

9.800,00€

9.800,00€

Fortbildungskosten

 

1.000,00€

1.000,00€

Gesamt Personal- und Betriebskosten                182.307,00€

227.497,00€

 

2. Laborkosten

Das Landeslabor Berlin-Brandenburg wird für die Untersuchung der entnommenen Proben beauftragt. Die Aufstellung der folgenden Kosten basiert auf dem Produkt- und Preiskatalog des Landeslabors Berlin-Brandenburg für das Jahr 2015 (siehe Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) für das Jahr 2015).

 

a) Routineproben

Die Routineproben dienen der Überprüfung der Vertragstreue, indem sie die Einhaltung des vertraglich vorgeschriebenen Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) kontrollieren. Sie finden regelmäßig in den Produktions- sowie Ausgabeküchen statt. Jährlich werden 4 Essenslinien über eine Dauer von 20 Tagen auf ihre Nährstoffe untersucht.

Die Laborkosten für die Kontrolle einer Essenslinie liegen bei 26.559,10€. Bei jährlich 4 Essenslinien belaufen sich die Kosten auf 106.236,40€ per anno.

 

b) anlassbezogene Proben

Anlassbezogen heißt hier, dass je nach Eindruck der Kontrolle vor Ort sogenannte Verdachtsproben gezogen und zur Untersuchung eingereicht werden. Die anlassbezogenen Proben dienen u. a. der Überprüfung auf gesundheitsgefährdende Erreger.

Die Kosten für die anlassbezogenen Proben werden pauschal angesetzt. Von der Gesamtsumme der Routineproben (hier: 106.236,40€) werden 40 % für die Kosten für die anlassbezogenen Proben abgeleitet: 42.494,56€.

Anmerkung: Sollte der Ansatz für die anlassbezogenen Proben nicht in Gänze benötigt werden, können diese Mittel für zusätzliche Routineproben verwendet werden.

 

Gesamtkosten:

Personalkosten

 

min.

143.020,00€

max.

188.210,00€

Durchschnitt

165.615,00€

 

 

ro-/Materialkosten

 

Laufende Betriebskosten

28.487,00€

roerstausstattung (nur 2015)

9.800,00€

Fortbildungskosten

1.000,00€

 

39.287,00€

 

 

Laborkosten

 

Routineproben

106.236,40€

anlassbezogene Proben (im Schnitt)

44.995,68€

 

151.232,08€

 

 

Gesamt                                  

356.134,08€

 

 

 

Preisliste des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB) für das

Jahr 2015

 

a) Routineproben

 

Lfd. Nr.

Leistung

Preis LLBB 2015

Kosten für 1 Essenslinie über 20 Tage

1

Prüfplanfestlegung, Lebensmittel

15,50€

1.382,00€

2

Gewicht

9,80€

3

Probenaufarbeitung

19,40€

4

Sensorik, einfach

24,40€

5

Kohlenhydrate, Summe (berechnet)

15,60€

5.369,20€

6

Gesamtfett (Weibull-Stoldt)

129,00€

7

Rohprotein

179,00€

8

Trockenmasse

63,60€

9

Asche

63,60€

10

Ballaststoffe

486,60€

11

Inulin (bei ca. 10 % der Proben)

227,00€

12

Brennwert (berechnet)

15,60€

13

Magnesium

54,10€

14

Calcium

54,10€

15

Eisen

54,10€

16

Vitamin C

207,80€

16.048,00€

17

Vitamin E

207,80€

18

Vitamin B1

207,80€

19

Folsäure

179,00€

20

Gutachten

555,50€

555,50€

21

Labortarif für den wiss. MA

97,52€

3.204,40€

22

Labortarif für den techn. MA

62,70€

Gesamt                                                                                                    26.559,10€

 

 

Routinemäßig sollen vier Essenslinien untersucht werden:

26.559,10€ x 4 Essenslinien = 106.236,40€

 

b) anlassbezogene Proben

 

 

Lfd. Nr.

Leistung

Kosten LLBB 2015

1

Prüfplanfestlegung, Lebensmittel

15,50€

2

Gewicht

9,80€

3

Probenaufarbeitung

19,40€

4

Sensorik, einfach

24,40€

5

nstliche Farbstoffe

313,60€

6

nstliche Aromen

216,80€

7

synthetische Konservierungsstoffe

207,10€

8

Süßstoffe

207,80€

9

Geschmacksverstärker

88,80€

10

Histologie

180,50 - 360,90€

11

Nachweis der Tierart

111,10 - 883,40€

12

gentechnische Veränderungen

388,20€

13

Gutachten

92,70€

14

Labortarif für den wiss. MA

97,52€

15

Labortarif für den techn. MA

62,70€

16

Prüfplanfestlegung, Mikrobiologie

6,20€

17

Gewicht

9,80€

18

Sensorik, einfach

24,40€

19

Probenaufarbeitung

19,40€

20

Gesamtkeimzahl

21,40€

21

Enterobacteriaceae

21,40€

22

Listeria monocytogenes

21,40€

23

Escherichia coli

21,40€

24

Escherichia coli, verotoxinbindend (ggf.)

121,40€

25

Staphylokokken

21,40€

26

Clostridium perfringes

21,40€

27

Bacillus cereus

21,40€

28

Salmonellen

29,10€

29

Campylobacter

29,10€

30

Differenzierungen

22,20 - 72,50€

31

Teilgutachten

46,40€

 

Gesamt

3.496,72€

 

 

Auf Grund der Neuerrichtung der QKS sollte nach spätestens zwei Jahren eine Evaluation der Mittel erfolgen, um Fehlentwicklungen gegensteuern zu können.

 

 

 

 
 

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