Drucksache - VII-1033  

 
 
Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Hauptstraße in Wilhelmsruh
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Verkehr und Öffentliche OrdnungBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2016 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.04.2016 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag VerkOrd 35. BVV am 11.11.15
VzK§13 ZB, BA 37. BVV am 27.01.16
VzK §13 BezVG, SB 39. BVV 13.04.2016

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.03.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VII-1033

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Hauptstraße in Wilhelmsruh

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 35. Sitzung am 11.11.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. VII-1033:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einzusetzen, dass in der Hauptstraße im Ortsteil Wilhelmsruh auf dem gesamten Straßenabschnitt und einheitlich in beide Fahrrichtungen zwischen Schillerstraße und Niederstraße ganztägig Tempo 30 angeordnet wird.

Das Bezirksamt wird zudem ersucht, mindestens zwei Parkstände auf der östlichen Seite der Hauptstraße vor der Kreuzung Hertzstraße zu entfernen.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, zusätzlich und zwar jeweils am Beginn des Tempo-30-Anordnungsbereiches große Piktogramme mit Zeichen 136 (StVO) Kinder sowie Zeichen 274 (StVO) Zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der Fahrbahn anzubringen. Dies soll in nördlicher Fahrtrichtung nach der Einmündung der Niederstraße sowie in südlicher Fahrtrichtung nach der Kreuzung Hauptstraße/ Schillerstraße geschehen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen im übergeordneten Straßennetz mit Einfluss auf den fließenden Verkehr obliegt, gemäß dem Zuständig-keitskatalog Ordnungsaufgaben (Nr. 35 Absatz 2 ZustKatOrd) als Anlage zum Allge-meinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) der für das übergeordnete Straßen-netz zuständigen Straßenverkehrsbehörde Verkehrslenkung Berlin, VLB B 51, Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Die VLB wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über Staatssekretär Gaebler um Stellungnahme gebeten. Die Antwort liegt vor.

Der Staatssekretär hat geantwortet:

Zunächst möchte ich Sie darüber informieren, dass die Notwendigkeit ergänzender bzw. weiterer Maßnahmen für die Hauptstraße bereits im letzten Jahr geprüft wurde. Als ein Ergebnis wird die vorhandene Mittelinsel in Höhe Goethestraße nach Prüfung der Arbeitsgemeinschaft Fußngerüberwege (AG-FGÜ) als Fußngerüberweg ausgebaut werden.

Des Weiteren werden gerade Anträge von Anwohnern, die sich durch den Verkehrslärm beschwert fühlen, auf der Grundlage aktueller Verkehrserhebungen und den daraus ermittelten konkreten Lärmbelastungen geprüft.

Die Hauptstraße ist eine Hauptverkehrsstraße und im Stadtentwicklungsplan Verkehr der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auch weiterhin als solche vor-gesehen. Sie verbindet die Bezirke Pankow und Reinickendorf miteinander.

Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unter 50 km/h auf Hauptverkehrsstraßen setzt grundsätzlich ein besonderes verkehrliches Erfordernis voraus. Dieses wäre u. a. dann gegeben, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die für den Kraftfahrer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nicht rechtzeitig wahrgenommen werden kann.

Die Hauptstraße verläuft geradlinig und ist für die Verkehrsteilnehmer gut überschaubar und auch von weitem sehr gut einsehbar. Fußnger können in dem von Ihnen benannten Bereich über  zwei Fußngerüberwege sowie einer Mittelinsel queren. Durch die vorhandene Lichtzeichenanlage an der Ecke Schillerstraße entstehen ferner Lücken in der Fahrzeugfolge, die unter Beachtung der erforderlichen Aufmerksamkeit auch ein Queren an anderen Stellen ermöglichen.

Im Bereich der Hauptstraße zwischen Schillerstraße und Edelweißstraße befindet sich eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, die zur Schulwegsicherung eingerichtet wurde. Diese beginnt kurz hinter dem Knoten der Lichtzeichenanlage Schillerstraße und ist  auf „Mo Fr 7-18h“ befristet und zusätzlich mit dem Zeichen 136 StVO „ Achtung Kinder“ sowie auch als Piktogramm auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Dieses Tempo 30 endet kurz hinter der Querungsstelle Hauptstraße/Edelweißstraße. Auch in der Gegenrichtung ist am Beginn der Tempo 30 Strecke zusätzlich das Zeichen „Achtung Kinder“ als Blechschild sowie als Piktogramm vorhanden.

Aufgrund der Gestaltung der Straße sowie des Vorhandenseins zahlreichen Einzelhandels, Imbissen, Post, Kita usw. ist der Charakter der Hauptstraße als „Einkaufszone und Flaniermeile“ deutlich erkennbar. Fahrzeugführer müssen daher mit Fußngerquerungen im gesamten Bereich rechnen und dementsprechend ihre Fahrgeschwindigkeiten anpassen. Beobachtungen bestätigen dies auch. Den Fußngern stehen zahlreiche gesicherte Querungsstellen zur Verfügung. Wo vermehrt Kinder allein die Straße queren müssen, sind diese Bereiche mit Tempo 30 und dem Hinweis „Achtung Kinder“ noch zusätzlich gesichert.

Auch eine aktuelle Abfrage der polizeilichen Verkehrsunfallauswertung bestätigt die straßenverkehrsrechtlichen Einschätzungen, wonach das Unfallgeschehen unauffällig ist.

Die Erkennbarkeit des FGÜ an der Hertzstraße ist eindeutig. An allen Ecken des Knotens sind absolute Haltverbote vorhanden, nur vor der Hertzstraße in Richtung Edelweißstraße befindet sich eine zeitlich befristete Haltverbotszone.

Ein Herantasten in die Kreuzung aus der Hertzstraße in die Hauptstraße ist ohne große Probleme möglich.

Eine besondere Gefahrenlage als Voraussetzung für die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einer durchgehenden Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ist aus den aufgeführten Gründen nicht gegeben.

Ich bitte Sie, Ihre BVV entsprechend zu informieren.“

Das Bezirksamt nimmt die Stellungnahme der VLB zur Kenntnis. Aufgrund fehlender Zuständigkeit kann das Bezirksamt im Sinne des Antrages nicht selbst tätig werden.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 


 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen