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Drucksache - VII-1026
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2015
An die BezirksverordnetenversammlungDrucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-1026
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Kaufkraftabflüsse reduzieren, neue Perspektiven für den Einzelhandel eröffnen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 34. Sitzung am 23.09.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-1026 –
„Die BVV Pankow hält es angesichts des sich beschleunigenden Bevölkerungswachstums für erforderlich, dass die Planwerke das Bezirks Pankow viel stärker als perspektivische Angebotsplanungen mit dem Planungshorizont 2030 oder darüber hinaus und weniger als beschreibende Bestandsplanwerke der Ist-Zustände verfasst werden.
Vor diesem Hintergrund ersucht die BVV das Bezirksamt Pankow, eine grundlegende Strategie zu erstellen, mit der eine Verknüpfung des Bevölkerungswachstums, des Kaufkraftabflusses und der Nachholpotenziale bei der Ausweisung von Verkaufsflächen im Bezirk Pankow erfolgt.
Folgende Rahmenvorgaben sind in die Strategie einzustellen:
Die genaue Ausrichtung und inhaltliche Ausgestaltung der Strategie ist mit der BVV in regelmäßigen Arbeitssitzungen abzustimmen. In diesen Sitzungen wird gemeinsam über das weitere Vorgehen und die nächsten Arbeitsschritte entschieden.
Die Ergebnisse der Strategieentwicklung sind nach Vorstellung in und Abnahme durch die BVV in einer mit der BVV abzustimmenden Form in das bezirkliche Einzelhandel- und Zentrenkonzept zu übernehmen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Alle sich in Erarbeitung befindlichen bezirklichen städtebaulichen Entwicklungskonzepte setzen sich aus Elementen der jeweils fachlich erforderlichen Grundlagenanalyse, einem Planungsteil sowie Maßnahmen und Empfehlungen zusammen. Bei diesen Planungsbestandteilen wird das Bezirksamt der Vorstellung der BVV zu einer grundlegenden Strategie folgen.
Das Bezirksamt schlägt der BVV vor, die sich insbesondere auf die Aktualisierung des bezirklichen Zentrenkonzeptes beziehenden Rahmenvorgaben dieser Drucksache zielführend in die bereits vorangeschrittene Planung zu integrieren.
Eine gesonderte und losgelöste Erarbeitung eines neuen abstrakten Strategieplanwerks erscheint zwar vorstellbar, aber weniger effektiv als die vorgeschlagene Verfahrensweise, zumal wesentliche Strategie-Rahmenvorgaben bereits Bestandteil des Arbeitsstandes des Zentrenkonzeptes sind. Sie sollten dann allerdings noch deutlicher hervorgehoben werden.
Die Bevölkerungsprognose war und ist wesentliche Planungsgrundlage.
Die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erarbeitete „Bevölkerungsprognose für Berlin 2011 – 2030“ wurde nach Senatsbeschluss im Dezember 2012 den Bezirken und Senatsverwaltungen als Planungsgrundlage und Orientierungshilfe zur Verfügung gestellt.
Auf Basis der im Vorfeld gemeinsam mit einer Vielzahl von Experten erarbeiteten Annahme wurde die Prognose in drei Varianten gerechnet. Mit der unteren und oberen Variante wurden die Grenzen eines Bereiches ausgewiesen, in dem nach Analyse aller damals bekannten und absehbaren Einflussfaktoren die zukünftige Einwohnerentwicklung eingeschätzt wurde.
Angesichts der überraschenden Einwohnerentwicklung und deren Auswirkungen in allen Bereichen des sozialen Lebens ist dringend eine Überarbeitung der aktuellen Prognosegrundlagen notwendig. Eine aktualisierte Prognose wird voraussichtlich Ende 2015 zur Verfügung stehen.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird in Relation zum Realbestand per 31.12.2014 die obere Variante der Prognose bei Planungen zugrunde gelegt.
Die Abteilung Stadtentwicklung hat mit dem mit der Bearbeitung des bezirklichen Zentrenkonzeptes beauftragten Büro Stadt+Handel vereinbart, dass die Datengrundlage 2016 nach Vorliegen aller relevanten Analysen und Prognosen (u. a. Bevölkerungsprognose, bezirkliches Wohnbaukonzept) aktualisiert wird.
Eine Verständigung über die fachliche Arbeitsmethodik für Begründung und Aussagen über zusätzliche Ansiedlung von Verkaufsflächen, deren Umfang, Warengruppen und Betriebstypen und natürlich auch Verortung, erscheint dringend geboten. Hier scheint der Herleitungsweg und nicht das Ziel die Differenzen zu begründen. Über Quantitäten und Qualitäten wird es eine bezirkliche Abstimmung geben.
Das Bezirksamt hat mit den Vertretern der Fraktionen der BVV in der Steuerungsrunde „Pankower Tor“ am 03.11.2015 eine intensivere Einbindung der politischen Entscheidungsträger in die Ableitung konzeptioneller Zielstellungen zur Einzelhandelsentwicklung vereinbart. Das Büro Stadt+Handel wird vom Fachbereich Stadtplanung mit der Durchführung von moderierten Arbeitsgruppensitzungen zur dezidierten und transparenten Vermittlung der Vorgehensweise bei der Erarbeitung des neuen Zentrenkonzeptes beauftragt (2016 – nach Vorliegen des Entwurfs des Zentrenkonzeptes).
Dies betrifft insbesondere die Aspekte zu Entwicklungspotenzialen, zur Verwendung valider und aktueller Datengrundlagen und zur Abgrenzung und Hierarchisierung der zentralen Versorgungsbereiche. Das Bezirksamt schlägt dafür moderierte Arbeitsgruppensitzungen vor: je eine Abstimmungsrunde zur Methodik und zu den Inhalten.
Das Bezirksamt begrüßt das strategische Herangehen der BVV und empfiehlt seinerseits die Modifizierung der Arbeitsweise zur Erreichung der einvernehmlichen Planungsziele unter Berücksichtigung des vorangeschrittenen Erarbeitungsstandes des dringend erforderlichen aktuellen Zentrenkonzeptes.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias KöhneJens-Holger Kirchner BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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