Drucksache - VII-1022  

 
 
Betreff: Stellungnahme des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Panke in Mitte und Pankow, Phase II, Linienhafter Ausbau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin              .09.2015

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Stellungnahme des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Panke in Mitte und Pankow, Phase II, linienhafter Ausbau

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt Pankow lehnt die Renaturierung der Panke in der geplanten Form ab.

Nach eingehender Prüfung der Planfeststellungsunterlagen hat das Bezirksamt  wichtige Hinweise und Einwendungen, die sich in den Stellungnahmen der Abteilungen und zuständigen Fachämter des Bezirksamtes wiederfinden und im Folgenden im Einzelnen aufgeführt sind.

 

 

A. Stellungnahme Abteilung Stadtentwicklung

 

1.              Fachbereich Stadtplanung

 

1.1.              Bauberatung/Einzelvorhaben

 

Das Verfahren zum Ausbau der Panke betrifft u. a. den festgesetzten Bebauungsplan XIX-34a im PA 14. Die Maßnahmen stehen den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegen, da sie sämtlich im Bereich der festgesetzten Grünanlage erfolgen sollen.

 

Weiter befindet sich der Abschnitt PA 12 unmittelbar am nördlichen Rand des festgesetzten Bebauungsplans XVIII-20a. Sofern dieser überhaupt tangiert

 

 

 

 

ist, finden Maßnahmen in äerster Randlage der festgesetzten Grünfläche statt, die die BAB begleitet.

 

Der überwiegende Teil der Maßnahmen erfolgt ansonsten im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geplanten Maßnahmen tangieren angrenzende private voraussichtlich nicht. Ungeachtet dessen werden im Rahmen der Bauberatung Hinweise zu dem Planfeststellungsverfahren gegeben werden.

 

1.2.              Verbindliche Bauleitplanung

 

Von dem wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Panke sind die Bebauungsplanverfahren XIX-13 und XVIII-20a2 betroffen.

 

PA 6 - Bebauungsplan XIX-13

Der Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Verfahrens erfolgte am 02.09.1995 (ABl. S. 1630), die Durchführung der förmlichen Trägerbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.01.1996-15.03.1996.

 

Planungsziele:

- Sicherung des Pankewanderweges (FNP)

- Sicherung von Verkehrsflächen als gesamtstädtisches Planerfordernis,

- Sicherung von öffentlichen Grünflächen

- Sicherung von Gemeinbedarfsflächen und

- Sicherung von allgemeinem Wohngebiet

 

Der Pankewanderweg als gesamtstädtisches Planungsziel (FNP) soll nördlich der Panke unter Inanspruchnahme von Privatflächen geführt werden. Die Planfeststellungsunterlagen in diesem Bereich sehen eine Verlagerung der Panke auf landeseigenen Flächen südlich des Flussbettes, begrenzt durch neue Stützmauern vor. Eine Weiterführung des übergeordneten Wanderweges entlang der neuen Stützmauer auf landeseigenen Flächen wird angeregt. Bei Nichtberücksichtigung dieser Anregung können die Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren und auf das übergeordnete Ziel des Wanderweges zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht benannt werden.

 

PA 12 - Bebauungsplan XVIII-20a2

Der Bezirksamtsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens erfolgte am 09.05.2000 (ABl. S. 1851).

 

Planungsziele:

- Sicherung der Verkehrsfläche Bahnhofsvorplatz

- Sicherung der Grünfläche sowie Sport- und Spielplatzanlagen

 

Die Fläche für den Ausbau der Panke soll südlich auf dem Flurstück 6042 erweitert werden, das im Wesentlichen als Grünfläche im Entwurf XVIII-20a-2 gesichert wer-den soll. Die Planungsziele des Bebauungsplanentwurfes werden bei einer Fortführung des Bebauungsplanverfahrens an die Fachplanung angepasst.

 

 

2.              Untere Denkmalschutzbehörde (UD)

 

Aus denkmalpflegerischer Sicht sind vor allem die drei großen Bereiche Schlosspark Buch, Schlosspark Schönhausen und Bürgerpark betroffen, die alle von der Panke durchflossen werden.

 

 

2.1              Schlosspark Buch (Gartendenkmal)

 

Hier wurde bereits in der Phase I der Panke-Renaturierung ein Querbauwerk zurückgebaut.

Im Planfeststellungsverfahren sind derzeit keine weiteren Maßnahmen vorgesehen.

r den Schlosspark Buch existiert ein Parkpflegewerk, welches u.a. die Wiederherstellung der Gräben des ehemaligen Holländischen Gartens als Zielvorstellung hat. Da auch dieser Bereich mit zu Panke gehört, sollte das im Verfahren Berücksichtigung finden. Gleichzeitig können sich damit weitere Retentionsflächen ergeben.

 

 

2.2              Schlosspark Schönhausen (Gartendenkmal)

 

Im Gartendenkmal Schlosspark Schönhausen soll der derzeitigen Verlauf der Panke durch die geplante Mäanderung über mehrere Hundert Meter grundlegend verändert werden. Dies ist ein erheblicher und umfangreicher Eingriff in das Gartendenkmal, welcher auch mit der Fällung vieler Bäume verbunden ist. Grundlage soll die Lennèsche Planung sein.

Die vorliegenden Pläne reichen für eine abschließende denkmalfachliche Beurteilung allerdings nicht aus!

Es sind noch folgende Unterlagen erforderlich, welche durch ein im Gartendenkmalbereich erfahrenes Landschaftsplanungsbüro zu erstellen sind:

  • Plangrafische Überlagerung des Pankeverlaufs in der Lennèschen Planung mit der aktuellen Planung
  • Gartendenkmalpflegerische Begutachtung und Bewertung der zur Fällung vorgesehenen Bäume einschl. genauer Auflistung (Art, Größe, Alter, Zustand)
  • Erarbeitung eines gartendenkmalpflegerischen Konzeptes (abgestimmt mit den Denkmalbehörden UD und LDA) für eingriffsnahe Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Schlossparks (Baumpflanzungen, Wegekonzept)

Da die vorliegende Planung des neuen Pankeverlaufs maßgeblich nach wasserbehördlichen und ökologischen Gesichtspunkten erstellt wurde, ist erst nach der Auswertung der benannten Unterlagen eine abschließende Stellungnahme möglich. Ob sich daraus Forderungen nach Änderung des Verlaufs ergeben können, ist damit offen.

 

 

 

 

 

 

2.3              rgerpark (Denkmalbereich / Gesamtanlage)

 

Die geplante Mäanderung der Panke ist auch unmittelbar hinter dem Rosenpavillon geplant. Die neue Böschungsoberkante ist an der schmalsten Stelle nur etwa 5m vom denkmalgeschützten Pavillon entfernt.

Da davon auszugehen ist, dass für die Arbeiten der Einsatz von Baumaschinen erforderlich ist, welche zwangsläufig Erschütterungen mit sich bringen, besteht die Gefahr, dass es dadurch am Rosenpavillon (errichtet 1860) zu baulichen Schäden (Rißbildungen) kommen kann.

Die Gründung dieses Gebäudes und dessen Statik sind zumindest der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht bekannt. Ein Hinweis auf Berücksichtigung dieses besonderen Umstands in der Planung wurde nicht gefunden.

Erfahrungsgemäß reagieren aber so alte, aus heutiger Sicht oft unzureichend gegründete Gebäude sehr empfindlich auf Erschütterungen in unmittelbarer Nähe. In jedem Fall sind hier Bausachverständige und Statiker hinzu zu ziehen, um die Situation zu untersuchen, zu bewerten und ggf. entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorzusehen, ein Beweissicherungsverfahren einzuleiten.

Um ganz sicher zu gehen, dass der Rosenpavillon keinen Schaden nimmt, wird allerdings dringend angeraten, den Pankeverlauf in dessen unmittelbarer Nähe nicht zu verändern!

Als möglicher Ausgleich für fehlende Retentionsflächen sollte hier der weiter westlich gelegene Bereich der bezirklichen Personalunterkunft mit einbezogen werden.

 

2.4              Grundstück Parkstraße 37/39

 

Das Grundstück ist sowohl als Baudenkmal „ehem. Gartenhaus (Katholische Herz-Jesu-Kapelle), um 1790, nach 1823, um 1900“ als auch als Gartendenkmal geschützt.

Der erste Gebäudeteil (ein einfacher Eiskeller, in den Hügel gebaut) stammt aus dem Jahr 1790 und wurde später erst überbaut und mehrfach erweitert. Das Gebäude hat große geschichtliche, künstlerische und wissenschaftliche Bedeutung.

Da am Bauwerk bereits vor einigen Jahren massive Risse entstanden sind, nachdem auf dem Nachbargrundstück Parkstraße 35 ein Neubau errichtet wurde, ist hier besondere Vorsicht geboten, wenn der Trog für die Panke durch neue Spundwände zur Südseite erweitert werden soll.

Es ist ein technologisches Verfahren zu wählen, welches keine Erschütterungen verursacht, die das bereits vorgeschädigte Gebäude weiter gefährden könnten. Für das Gebäude ist vor Beginn der Maßnahme ein Beweissicherungsverfahren zu veranlassen. Während des Baus ist die Überwachung durch einen Statiker sicher zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

3.              Fachbereich Vermessung

 

Folgende fachliche Informationen bzw. Hinweise aus der Zuständigkeit des Fachbereichs Vermessung werden zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Panke gegeben:

Auf allen Planzeichnungen ist die Aktualität der Katastergrenzen anzugeben.

              Die dargestellten Katastergrenzen im Bezirk Pankow von Berlin basieren auf der Digitalisierung der Karte 1 : 1000. Die Koordinaten aus der ALK dürfen nur für graphische Darstellungen verwendet werden. Eine "Grenzschärfe" liegt für diese digitalen Daten nicht vor. Der mittlere Fehler für lagemäßig eindeutig bestimmbare Punkte beträgt aufgrund der Kartierung der Flurkarte und der anschließenden Digitalisierung mindestens  .

 

Es sind daher folgende Maßnahmen durchzuführen, um diesen Sachverhalt eindeutig kenntlich zu machen:

 

              Die Angabe in der Legende in den Planzeichnungen „Katastergrenzen“ ist mit dem Zusatz „(grafische Genauigkeit)“ zu ergänzen.

 

              Der Abschnitt im Erläuterungsbericht unter dem Kapitel „2.1.1 Lage, Größe, Zuschnitt“ ist wie folgt anzupassen (fett-kursiv Ergänzung):

 

Die Lage, die Größe und der Zuschnitt der betroffen Grundstücke kann den Lageplänen und den beiliegenden Verzeichnissen der Eigentümer entnommen werden. Die Darstellung der Katastergrenzen im Bezirk Pankow von Berlin erfolgt auf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte (grafische Genauigkeit). Die Panke verläuft weitgehend in einem eigenen Grundstück, verteilt auf mehrere Flurstücke. Zufolge früherer Ausbaumaßnahmen weichen der Pankeverlauf und die Flurstücke bereichsweise voneinander ab. Das Maßnahmengebiet ist etwa 23 ha groß. Die Längen der beplanten Fließabschnitte reichen von rund 450 m bis rund 11,1 km. Die Breite des Gebiets beträgt im Mittel rund 10 bis 22 m und erreicht lokal bis zu rund 90 m.“

 

              In den Grunderwerbsplänen ist in der Legende oder im Plankopf folgender Hinweis hinzuzufügen: „Die Darstellung der Katastergrenzen und die Ermittlung der Teilflächen erfolgte auf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte (grafische Genauigkeit). Die endgültigen Flächen können erst nach Zerlegung der Flurstücke und Übernahme der Fortführungsvermessungen in das Liegenschafts-kataster angegeben werden.“ Des Weiteren sind alle Flächenangaben auf volle Quadratmeter zu runden und mit dem Präfix „ca.“ anzugeben.

 

              Im Grunderwerbsverzeichnis ist die Tabelle auf Seite 1 „Übersicht nach Pla-nungsabschnitten“ mit folgendem Zusatz zu ergänzen: „Die Ermittlung der Teilflächen erfolgte auf Basis der Automatisierten Liegenschaftskarte (grafische Genauigkeit). Die endgültigen Flächen können erst nach Zerlegung der Flurstücke und Übernahme der Fortführungsvermessungen in das Liegenschaftskataster angegeben werden.“

 

Wir empfehlen diesen Hinweis auf allen Folgeseiten unterhalb der Tabelle anzugeben. Des Weiteren sind alle Flächenangaben auf volle Quadratmeter zu runden und mit dem Präfix „ca.“ anzugeben.

 

4.              Fachbereich Stadterneuerung

 

Zu Endbericht 6.2.2.13  PA 13  Panketal/Pankepark Buch

 

Der Pankepark Buch befindet sich in der aktuellen Stadtumbaukulisse.

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept ISEK r das Stadtumbaugebiet Buch befindet sich gerade in der Endabstimmung. Darin kommt der Entwicklung des Pan-keparks eine besondere Bedeutung zu und soll ab 2016 vorrangig bearbeitet werden.

 

Im kommenden Jahr soll der gesamte Bereich des Verlaufs der Panke zwischen dem Park-+-Ride-Parkplatz, südlich des Bucher Zentrums bis zum Kappgraben im Bereich des ehemaligen Baugebiets im sog. Buch IV durch ein Gutachten vertieft untersucht werden. Um dies zu unterstreichen, hat das Bezirksamt für eine qualifizierte Untersuchung einen Antrag auf Förderung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für das Programmjahr 2016 zur Ausschreibung eines Gutachtens in Höhe von 30.000 € gestellt.

 

Entsprechend der Aussagen auf Seite 261 des Endberichts der Planfeststellung soll der Pankepark als Ergebnis des ISEK als Naherholungsraum unter besonderer Berücksichtigung eines Gesundheitsparcours entlang der Wegeverbindungen im Verlauf der Panke und unter Einbeziehung der Sportanlagen qualifiziert werden. Gleichzeitig soll der Pankepark in das bestehende Wege- und Erschließungskonzept des Ortsteils Buch eingebunden werden.

 

Die seinerzeit bereits geplanten Wohngebietsarrondierungen im südlich gelegenen Buch IV bzw. die Gebiete nordwestlich der Bahn- und S-Bahntrasse als sogenanntes geplantes Wohngebiet Buch V, sind gleichfalls schon Bestandteil der Stadtumbaukulisse Buch bzw. sollen in der Erweiterung der Stadtumbaukulisse aufgenommen werden.

 

Auch dazu werden im ISEK mit geplanten Vertiefungsuntersuchungen entsprechende Setzungen vorgenommen. In den geplanten vertiefenden Untersuchungen zum erneut geplanten Wohngebiet Buch IV, der angrenzenden Brunnengalerie und des Grünstreifens entlang der Bundesautobahntrasse ist der naturnahe Verlauf der Panke entsprechend zu berücksichtigen.

 

Der Fachbereich Stadterneuerung geht davon aus, dass das auf Seite 261 des End-berichts zur Planfeststellung der Panke formulierte Ziel diese zukünftig „entfesselt“, also eigendynamisch durch den Pankepark fließen zu lassen, die zukünftige Entwicklung des Pankeparks nicht erheblich erschweren sollte. Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen des ISEK in zahlreichen Bürgerveranstaltungen hohe Erwartungen an die Gestaltung des Pankeparks formuliert worden sind.

 

Der Fachbereich Stadterneuerung geht davon aus, dass die wesentlichen Ziele des Stadtumbauprogramms, durch Qualifizierung des öffentlichen Raums die Qualität der Wohnquartiere zu steigern, sowie eine bedarfsgerechte Gestaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsflächen zu erzielen, keinesfalls behindert werden. Das Ziel der Planfeststellung im Pa 13, einen etwa 20 m breiten Ziel-Korridor für einen naturnahen Gewässerverlauf zu berücksichtigen, wird in der weiteren vertiefenden Planung für den Pankepark im Rahmen der Abwägung hinterfragt werden müssen.

 

 

Zu Endbericht  6.2.2.14   PA 14 Ortskern Buch

 

Der Bereich der Planfeststellung liegt innerhalb der Stadtumbaukulisse Buch.

Auf Seite 264 des Endberichts zur Planfeststellung wird unter Erläuterungen zur integrierten Maßnahmenplanung auf zwei Prioritäten der zukünftigen Entwicklung abgestellt. Das langfristige Ziel der Priorität 2, auch hier den Verlauf der Panke naturnäher auszuformen, steht den im ISEK formulierten Zielen nicht grundsätzlich entgegen.

 

Sofern neben dem avisierten Ziel, ein Korridor in einer Breite von 20 22 Metern für einen naturnahen Gewässerverlauf  neben einer noch öffentlichen Wegeverbindungen vom Zentrum in südlicher Richtung zu den Wohngebieten realisierbar ist, ist die Zielsetzung aus Sicht des Fachbereichs Stadterneuerung mit dem ISEK vereinbar.

 

Im Zuge einer Neuplanung des Gewässerverlaufs im zentrumsnahen Bereich sind im Rahmen der Abwägung Naturschutzbelange als auch die bedarfsgerechte Gestaltung für die Bewohner von Buch in Einklang zu bringen. Im Endbericht zur Planfeststellung wird auf einen engen Zusammenhang zum südlichen angrenzenden Verlauf der Panke verwiesen. Daher muss im kommenden Jahr das vertiefende Gutachten für den Pankepark den nördlichen Anschluss bis zum Bucher Zentrum berücksichtigen.

 

Zu Endbericht  6.2.2.15   PA 15 Schlosspark Buch, ab Seite 266

 

Der Schlosspark Buch befindet sich gleichfalls innerhalb der Stadtumbaukulisse Buch.

Das integrierte Stadtentwicklungskonzept Buch trifft zur Entwicklung des Schloss-parks Buch die Aussage, dass auf der Grundlage eines noch zu erarbeitenden Parkpflegewerks ab 2016 Wegbauarbeiten, Arbeiten an Einfriedungen bzw. Geländeprofilierungen im Schlosspark in enger Abstimmung mit der Denkmalpflege durchgeführt werden sollen.

 

Das Bezirksamt Pankow hat hierzu bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die Programmplanung 2016 einen Antrag auf Förderung in Höhe von 300.000 €r einen weiteren Bauabschnitt gestellt. Mit der denkmalgerechten Wiederherstellung der Gartenanlage wurde bereits begonnen. Im Rahmen des Stadtumbaus wurde 2012 2013 der Eingangsbereich an der Straße Alt-Buch für ca. 200.0000 € wiederhergestellt.

 

Wichtigstes Ziel des Stadtumbaus ist es, dass der kulturhistorisch wertvolle Park, der seit über 100 Jahren öffentlich zugänglich ist, weder durch die Verordnung zum Naturschutzgebiet „ Schlosspark Buch und angrenzende Waldfläche“ noch durch die Planfeststellung für die Panke eingeschränkt wird. Im Endbericht zur Planfeststellung wird von einem Ziel-Korridor von 20 Metern für die Entwicklung eines naturnahen Gewässerverlaufs ausgegangen.

 

Der Fachbereich Stadterneuerung geht davon aus, dass dieses Ziel einer zukünfti-gen öffentlichen Zugänglichkeit nicht im Wege steht. Die öffentliche Zugänglichkeit ist eine wesentliche Forderung der Bürgerinnen und Bürger im Beteiligungsprozess im Rahmen der Aktualisierung des ISEK für das Stadtumbaugebiet Buch.

 

5.              Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht

 

Folgende laufende Einzelvorhaben tangieren derzeit das Planfeststellungsverfahren Panke-Ausbau:

 

              Ausbauabschnitt PA 06

 

              Vorhaben Parkstr. 39   (Vorgang 140-2015-2781 Antrag auf vereinfachte Baugenehmigung/Neubau eines Einfamilienhaus)

 

              Vorhaben Elisabethweg 4 B   (Vorgang 140-2015-5387 Antrag auf vereinfachte Baugenehmigung/Nutzungsänderung, Aufstockung Bestandsgebäude)

 

 

6.              Straßen- und Grünflächenamt

 

6.1              Allgemeines

Die in Pankow sich im Eigentum des Landes Berlin befindlichen Flächen sind größtenteils öffentlich gewidmete Grünanlagen nach dem Grünanlagengesetz (GrünanlG), verpachtete Flächen zur Erholung oder verpachtete Flächen mit landwirtschaftlicher Nutzung.

 

6.1.1              Rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 5 GrünanlG zu stellen. Bei nicht gewidmeten Flächen wird der Antrag privatrechtlich bearbeitet. Im Zusammenhang mit der Sondernutzungsgenehmigung/privatrechtliche Vereinbarung werden Detailfragen der Flächennutzung und Wiederherstellung abschließend geklärt. z.B. Baustraßen auf bestehenden Wegen und neue Baustraßen, Lagerflächen, Schließung von öffentlichen Wegen und die Festlegung ihrer Umleitung.

 

6.1.2              Die Festlegung der Verantwortlichen: für die Informationen an die Bürger, die Presse, die Ausschilderung der Ansprechpartner muss bei SenStadtUm erfolgen.

 

6.1.3              In den vorliegenden Plänen fehlen Angaben über die zukünftig beabsichtigten Vermögensaufteilungen. Das Verfahren der Flächenrückgabe, bzw. Neuordnung nach den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen  an das Vermögen SGA (Straßen- und Grünflächenamt) oder SenStadt Gewässer muss festgelegt sein.

 

6.1.4              r die Vermögenszuordnung ist eine Vermessung nach Abschluss der Maßnahme im shape Format und im Berliner Koordinatensystem notwendig. Anhand dieser Vermessungsunterlagen/Pläne kann die  Zuordnung in das entsprechende Vermögen beantragt werden.

 

6.1.5              Verantwortliche für die Lieferung der Unterlagen an die Grundstücksverwaltungen SenStadtGewässer und SGA müssen benannt werden.

 

6.1.6              In diversen Plänen soll nach den vorliegenden Unterlagen die Baustrasse auf den Pankewanderweg gelegt werden. Erhebliche Teile des Pankewanderweges sind auch Abschnitte des länderübergreifenden Usedomradweges. Das heißt, auf diesem Weg findet reger Fahrrad- und Fußngerverkehr statt. Eine entsprechende Umleitung muss dauerhaft während der Bautätigkeit vorgehalten und öffentlichkeitswirksam bekannt gemacht werden.

 

6.1.7              Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung unserer Wege in Grünanlagen als Baustraßen kein Lichtraumprofil an Bäumen und Sträuchern, wie im Straßenland üblich, gewährleistet ist. Für entsprechende Schäden an den Baufahrzeugen übernehmen wir keine Haftung.

 

6.1.8              Da dem SGA nicht alle Unterlagen übermittelt wurden gehen wir davon aus, dass auf Flächen des SGA keine Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen getätigt werden.

 

6.1.9              Rechtzeitig, wegen des Umfanges der Maßnahme und des Abstimmungsbedarfs mindestens zwei Monate besser 3 Monate vor Beginn der Baumaßnahmen, ist ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 5

GrünanlG zu stellen. Bei nicht gewidmeten Flächen wird der Antrag privatrechtliche bearbeitet. Im Zusammenhang mit dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung /privatrechtlichen Genehmigung müssen alle Detailfragen der Flächennutzung, Wiederherstellung und Sicherheitsleistung abschließend geklärt werden z.B. Baustraßen auf bestehenden Wegen und neue Baustraßen, Lagerflächen, Schließung von öffentlichen Wegen und die Festlegung ihrer Umleitung, Standorte Ausschilderungen). Hierfür ist für jeden Bauabschnitt mit durch die ausführenden Firmen ein Termin zur Vorabstimmung im Straßen und Grünflächenamt mit den Bereichen Pflege- und Unterhaltung Grün und Sondernutzung zu vereinbaren. Diese Forderung und der Hinweis auf das unbedingte Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung gemäß GrünanlG muss in den Ausschreibungen klar formuliert sein.

Das in diesem Zusammenhang einzureichende Kartenmaterial muss, um den Sachbearbeitern eine zügige Bearbeitung zu ermöglichen, die Grundstücksgrenzen und Flurstücksbezeichnungen der beanspruchten Flächen klar erkennen lassen.

 

6.1.10              Da sich durch die wasserwirtschaftliche Maßnahme der Verlauf der Panke und wasserführenden Flächen ändern wird, muss das Verfahren der Flächenrückgabe nach den wasserwirtschaftlichen Maßnahmen an das Vermögen SGA oder SenStadtUmGewässer festgelegt sein. Hier muss eine koordinierender Verantwortlicher bei SenStadtUmGewässer benannt werden, welcher sich darum kümmert, dass entsprechende Vermessungen durchgeführt werden und die Vermessungsunterlagen den Grundstücksverwaltungen bei SenStadtUmGewässer und dem bezirklichen SGA zur Verfügung gestellt werden.

Die Vermessungsdaten/Pläne müssen im shape Format und im Berliner Koordinatensystem erstellt werden, damit diese in den Planunterlagen des bezirklichen SGA eingearbeitet werden können.

Durch die Maßnahme neu gebildete Inseln, welche von Pflegebereich des bezirklichen SGA nicht bewirtschaftet werden können, werden nicht in das bezirkliche Vermögen SGA übernommen, da sie nicht unterhalten und verwaltet werden können sowie der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen werden kann.

 

6.1.11              Wassertechnische Bauwerke (Stiegen, Pegel u.a.) bleiben in der Verantwortung von SenStadtUmGewässer (Verkehrssicherungspflicht und Sanierung) auch wenn diese sich durch den veränderten Verlauf der Panke auf bezirkseigenen Flächen befinden. Diese wassertechnischen Anlagen werden entweder von SenStadtUmGewässer zurückgebaut oder wenn dies nachweislich nicht möglich ist, muss eine entsprechende vermögensrechtliche Vereinbarung geschlossen werden.

 

6.1.12              Wege in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sollen zum Teil gekappt beseitigt werden. Kreuzungen, Knotenpunkte an denen mehrere Wege zusammenlaufen werden blockiert durch Baustraßen und Geländeinanspruchnahme. Hier muss in jedem Einzelfall eine sinnvolle Weiterführung oder Verlegung des Weges aus Mitteln der Baumaßnahme erfolgen, nicht nur um den Bürgern, noch dort wo es möglich ist, Erholungsqualität zu sichern, sondern auch um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und wilde Trampelfade, Begängnisse und Unfallquellen zu vermeiden.

 

6.1.13              Die Festlegung des Verantwortlichen/Ansprechpartners für die Informationen an die Presse, interessierte Bürger sowie für das Entwerfen, Herstellen lassen und Aufstellen der Hinweisschilder zur Erklärung der Maßnahme muss bei SenStadtUmGewässer erfolgen und dem Bezirksamt Pankow, SGA bekannt gegeben werden.

 

6.1.14              Die Baustraßen verlaufen über lange Strecken auf dem Panke-Fernradwanderweg. Dort bedarf es eines besonderen Schutzes vor der Zerstörung durch schwere Baumaschinentechnik.

 

6.2              E 1 Grunderwerb

 

Der aufgezeigte Grunderwerb in den Planungsabschnitten 11 und 12 betrifft nach E1 Grunderwerbsverzeichniss des Ordner Nr. 4 nur private Flächen.

 

6.3              Planabschnitt 05, Teil 1

 

6.3.1              Regenrückhaltebecken

Die Radwegeanbindung im Bereich des Regenrückhaltebeckens Wilhelm-Kuhr-Straße erfordert eine teilweise Flächennutzung von Randflächen des RR-Beckens auf Straßenniveau. Die beiden wichtigen Radwegeverbindungen des Panke-Fernradwegs sowie der Mauer-Radwegs kreuzen im Bereich der Pankebrücke und erfordern einen sicheren Ausbau als Fuß- und Radweg mit insgesamt 4m Breite je Fahrtrichtung. Derzeitig stehen nur etwa 2,5m zur Verfügung, ein zusätzlicher ca. 1,5 m Randstreifen auf Flächen der Gewässerunterhaltung (SenStadtUm) wird für einen regelgerechten Ausbau benötigt.

 

6.3.2              rgerpark / Revierstützpunkt Wilhelm-Kuhr-Str.

Das SGA weist darauf hin, dass der Bereich der Personalunterkunft, der als Überschwemmungsgebiet einstweilig sichergestellt wurde, in die Planung einzubeziehen ist. Sollte aus finanziellen Gründen der Ausbau in diesem Abschnitt nicht beabsichtigt sein, bittet der Bezirk darum, für diesen Abschnitt dennoch eine Planfeststellung durchzuführen.

Grund: Für den Bezirk ergibt sich bei einer Vielzahl privater Baumaßnahmen die Möglichkeit erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft auf bezirkseigenen Flächen durchführen zu lassen, die von den jeweiligen Vorhabenträgern ausgeführt werden müssen. Es bieten sich gute Chancen zur zeitnahen Realisierung einer Entsiegelung und Renaturierung der derzeitigen Betriebsflächen sofern die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen festgesetzt worden sind.

 

6.3.3              Der geplante geschwungene Fließverlauf im Bereich zwischen Spielplatz Bürgerpark und dem Revierstützpunkt Wilhelm-Kuhr-Straße nimmt keine Rücksicht auf den vorhandenen z.T. sehr wertvollen alten Baumbestand. Davon betroffen ist der komplette Baumbestand zwischen Fußweg und der Uferböschung nördlich und westlich der Panke.

Der vorliegende Entwurf kann nur als symbolische Darstellung gewertet werden und muss den Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Die östliche Uferseite wird im Entwurf überhaupt nicht betrachtet, obwohl auf dieser Uferseite durch den geplanten Neubau einer Personalunterkunft ein Rückbau der vorh. Gebäudesubstanz und Entsiegelung der Flächen sinnvoll und wünschenswert ist. Der Eingriff in den vorh. wertvollen Baumbestand könnte dadurch verringert und zusätzliche Überflutungsflächen aktiviert werden.

 

6.3.4              Ein Großteil der zur Erholungsnutzung wichtigen Uferwiesen wird der Bevölkerung durch die vorgeschlagene Planung einer weiteren Nutzung entzogen. Die Uferböschungen werden steiler ausgebildet als bisher.

 

6.3.5               Baustraße

Die Baustraße soll zwischen Spielplatz und Skatinggelände und die von Kindern und Familien genutzte Liegewiese führen. Bezüglich der Erholungsqualität und Baustellensicherung eine ungünstige Lage.

 

6.3.6               Der zukünftige Panke-Korridor wurde im Vergleich zu vorangegangenen Planungen teilweise stark verengt. Die Absicht, dennoch den derzeit naturfernen Charakter eines Entwässerungskanals aufzuheben wird vom Bezirk unterstützt. Der aktuell stark vertiefte Pankekanal wird als Schaden für das Landschaftsbild gewertet. Eine Verbreiterung des Fließkorridors nach Norden mit gleichzeitiger Wegeverlegung wird unterstützt.

 

6.3.7              Baustraße

Die eingezeichnete Baustraße betrifft einen stark frequentierten Hauptweg. Parkwegeverbindungen werden abgeschnitten. Restliche Wegeabschnitte sind ohne Anbindung oder Umverlegung auch nicht nutzbar (siehe allgemeine Hinweise).

Im Bereich 4+400 bis 4+600 sind keine Baustraßen eingetragen?! Bitte prüfen.

Die Fachvermögensgrenzen sind festzulegen (Böschungsoberkante?).

 

6.4              Planabschnitt 06

 

              Elisabethweg 1 (Akte 28)

r die Rampe wird analog Stellungnahme 22.01.2014 nur noch im Eingangsbereich an der Böschung Fläche in Anspruch genommen. Eine Baustraße als Anschluss an die Ossietzkybrücke ist nicht eingezeichnet aber sicher notwendig. Bei Nutzung des kürzesten Weges zur Ossietzkystraße als Baustraße ist zu beachten, dass dies nur möglich ist, wenn der sich dort befindende Baumbestand nicht tangiert wird.

 

6.5              Planabschnitt 07

 

6.5.1              Teil 1: Schlosspark Schönhausen

 

6.5.1.1              Zwischen Schlossparkbrücken 1 bis 2

              Bitte stimmen Sie Ihre konkreten Absichten zur Änderung der Flächen unser beider Fachverwaltungen mit uns ab. Aus dem Plan ist nicht eindeutig zu ersehen, was zum zukünftigen Gewässer gehört uns was nicht.
Sollten Sie beabsichtigen, dass wir die von Ihnen geplanten Inseln verwalten, bitten wir dafür zu sorgen, dass wir diese mit unserer Technik (z. B. Aufsitzmäher Fahrzeug mit Hebebühne, Transportfahrzeuge) erreichen können.
Sollten Sie beabsichtigen, uns auch die Flutmulden zu übertragen, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass wir nicht für hydrologische Belange zuständig sind. Hydraulische Kurzschlüsse oder Rückstaue wären von unserer Seite nicht zu verantworten. Schadensersatzforderungen, die daraus entstehen könnten, werden wir nicht begleichen.

 

6.5.1.2              Der vorgesehene Eingriff in den Bestand der Grünanlage ist als erheblich einzustufen und kann in der dargestellten Form durch die Grünunterhaltung des Bezirkes nicht mit getragen werden.

              Es sollen erhebliche Teile der zur Erholung nutzbaren offenen Wiesenflächen mit eingestreutem Baumbestand einer weiteren Nutzung entzogen werden.

 

6.5.1.3              Es wird erheblich den vorhandenen parkbildprägenden und ökologisch bedeutsamen wertvollen Baumbestand eingegriffen.

 

6.5.1.4              Die nach der geplanten Umgestaltung geformten als ‚Inseln bezeichneten Teilflächen sind für die weitere Pflege durch die Grünunterhaltung des Bezirkes nicht geeignet. Sie können nicht mit der zur Pflege zur Verfügung stehenden Mähtechnik durch die Panke oder durch die angelegten Flutmulden erreicht werden. Für schwerere Fahrzeuge, wie sie für die Baumpflege erforderlich sind, z.B. eine Hubbühne, sind die Inseln nicht erreichbar. Der Kostenaufwand zur Kontrolle und Pflege der Bäume zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wird durch den Einsatz von Baumkletterern erheblich steigen.

              Alle durch den Bezirk zu kontrollierenden und zu pflegenden Teilflächen ssen durch einen 2,5 m (gerade Abschnitte) bis 3 m (kurvige Abschnitte mit weniger als 5m Kurvenradius) breiten befestigte Zuwegungen mit einer Neigung von max. 10 % für Lkw bis 18t zul. Gesamtgewicht und 5,5 m Radabstand ganzjährig erreichbar sein. Die meisten Baumpflegearbeiten werden im Winter ausgeführt, wenn die Witterung i.d.R. feucht und der unbefestigte Untergrund wenig belastbar-nass ist. Die ggf. als Furt ausgebildeten Zufahrten sind sinnvoll an das verbleibende befahrbare (Wirtschafts-)wegenetz im Park anzubinden. Falls eine durchgängige Wegeanbindung nicht möglich ist, ist eine entsprechende Wendemöglichkeit für die Fahrzeuge vorzusehen.

 

6.5.1.5              Es wird erheblich in die Gestaltung und das vorhandene Wegesystem eingegriffen. Ein adäquater Ersatz für das unterbrochene Wegenetz ist wieder herzustellen.

 

6.5.1.6              Es sollen erhebliche Teile der derzeit zur Erholung nutzbaren offenen Wiesenflächen mit locker eingestreutem Baumbestand einer weiteren Nutzung de facto entzogen werden. Die geplante unterschiedlich hügelig modellierte Oberflächengestaltung lässt in den umgestalteten Bereichen eine Erholungsnutzung in Form von großen zusammenhängenden Spiel- und Bewegungsflächen im wohnungsnahen Umfeld nicht weiter zu. Die einsetzenden Verdrängungseffekte führen zu einer unerwünschten Verlagerung derartiger Nutzungen in den historischen Kernbereich des besonders hochwertigen und schutzbedürftigen inneren Schlossparks.

 

6.5.1.7              Die im Entwurf beanspruchten Flächen sind ein wesentlicher Bestandteil einer denkmal-geschützen Parkanlage. Die beanspruchten Flächen sollen in eine naturnah wirkende mäanderartige Uferlandschaft umgeformt werden. Die Gestaltung ist weder ortstypisch noch angemessen für den Schlosspark mit einer wichtigen Erholungsfunktion inmitten eines zunehmend stärker verdichteten Wohnumfeldes.

 

6.5.1.8              Hinter Schlossparkbrücke 2

              Bitte formen Sie die Böschung so aus, dass unsere Pflegefahrzeuge zwischen der Kleingartenanlage und der Panke unsere Flächen erreichen können.

 

6.5.1.9              Teilweise werden Teilflächen zwischen Pankebett und Außengrenze vom übrigen Parkteil de facto abgetrennt und sind für Pflegefahrzeuge nicht mehr erreichbar obwohl insbesondere im Grenzbereich die Gewährleistung der Verkehrssicherheit gegenüber Privatgrundstücken unbedingt abgesichert werden muss.

              Die Grünunterhaltung lehnt die Bewirtschaftung von zergliederten Teilflächen aus technischen und wirtschaftlichen Gründen entschieden ab.

 

6.5.2              Planabschnitt 07, Teil 2

 

6.5.2.1              Bitte übernehmen Sie die Insel an Kilometer 6+380 in Ihr Fachvermögen! Sie ist für uns nicht pflegbar. Selbst eine Furt durch die Flutmulde würde hier nicht helfen, da auf der Seite der KGA keine Wegeanbindung besteht

 

6.5.2.2              Insel an der Fischtreppe

              Bitte beziehen Sie die Insel in Ihre zu überflutende Fläche mit ein, so dass sich Ihre Flächeninanspruchnahme zu Gunsten unserer Wiese verringert. Da dabei die gesamte Fläche in Ihrem Fachvermögen geführt werden kann, entfällt auch unsere Forderung einer Erreichbarkeit der Insel. Sollten Sie unserer Bitte nicht nachkommen, bitten wir darum, die Insel für unsere Technik erreichbar herzustellen

 

 

6.5.2.3              Schlosspark Schönhausen (Akte 49)/ KGA

              Die nur partiell eingezeichneten Baustraßen sind nicht ausreichend. Sie müssen genau abgestimmt werden.

              Entscheidende Wege mit hoher Benutzerfrequenz werden nach aktueller Planung gekappt oder ganz beseitigt. Es muss in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz ein Wegekonzept entwickelt werden. Dieses im Rahmen der Maßnahme neu angelegte Wegenetz muss vermessen und die Datenssen im shape Format und im Berliner Koordinatensystem erstellt werden, damit diese in den Planunterlagen des bezirklichen SGA eingearbeitet werden können.

              Aus den Planunterlagen ist ersichtlich, dass große Bereiche, durch die Mäandrierung in Anspruch genommen werden, des Weiteren Inseln und Flutmulden gebildet werden. Hier ist zu bedenken, dass die Verwaltung, Bewirtschaftung und Verkehrssicherungspflicht nur für durch den Pflegebereich des SGA erreichbare Flächen in das Vermögen des bezirklichen SGA übernommen werden können. Alle anderen Flächen müssen Bestandteil des Vermögens SenStadtUmGewässer werden.

 

6.6              Planabschnitt 08

 

6.6.1               PA 08 Teil 1

 

6.6.1.1              Der Pankebegleitweg sollte weiter über die Flurstücke 281, 283 286 geführt werden (Bungalow kann abgerissen werden, die Restflächen werden zur Öffentlichen Grünanlage)

 

6.6.1.2              Pankewanderweg (Akte 56)

              Der Pankebegleitweg kann weiter ausgebaut und über die Flurstücke 281, 283 286 geführt werden. Auf den drei Flurstücken liegen zwei Pachtverträge mit ndigungsmöglichkeit. Das Pachtverhältnis endet zum 31.12. jeden Jahres und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens einen Monat vor Ablauf der Befristung der Verlängerung widerspricht. Der Bungalow kann nach Kündigung abgerissen werden. Eine Verpachtung der Restflächen dieser Flurstücke ist nicht sinnvoll und wird deshalb von den jetzigen Pächtern sicher nicht angestrebt. Die Weiterführung des Begleitweges (km 7/100 bis km 7/200) wäre deshalb wünschenswert.

              Hinweis zur geplanten Baustraße über das FS 415: Das FS befindet sich noch im Eigentum des Lifo/BIM, es ist aber zur Übertragung in das Fachvermögen des bezirklichen SGA und als Bewirtschaftungszugang für den Pankegrünzug vorgesehen. Daraus folgend ist vor der Maßnahme eine Abstimmung über die Ausstattung der Baustraße vom bezirklichen SGA erwünscht.

 

 

6.6.2              PA 08 Teil 2

 

6.6.2.1              Abschnitt zwischen Löffelbrücke und Schlossalleebrücke
r die Flurstücke 321, 324, 327 besteht unsererseits kein Fachbedarf mehr. Wir würden es begrüßen, wenn Sie diese in Ihr Vorhaben vollständig integrieren könnten!

 

 

6.6.2.2              Hinweis der Grundstücksverwaltung:

              Wird der Begleitweg bis zum km 7/200 geführt könnte die Weiterführung des Pankwanderweges über das ehemalige Krankenhausgelände (Flurstück (FS)               369) erfolgen, welches für die Maßnahme vorgesehen ist.

              Es wäre dann noch die Anbindung über ein FS (FS 64 oder 367) notwendig.

              Das nebenliegende FS 312 befindet sich im Vermögen des bezirklichen SGA.

              Das Flurstück 59 befindet sich im Privateigentum. Die Mutter des Eigentümers hat sich 2013 an das bezirkliche SGA gewandt und angeboten einen Teil des Flurstücks 59 für den Pankewanderweg, im Tausch gegen einen annähernd gleichen Teil des Flurstücks 312, abzugeben.

              Zwischen dem FS 59 bis zum Anschluss an das landeseigene Gelände der Gartenarbeitschule FS 78 wäre dann nur noch eine Lösung für die Anbindung über ein FS (FS 57 oder 344) notwendig. (Siehe beigefügte Anlage)

             

 

 

6.7              Planabschnitt 11

 

6.7.1              Abschnitt zwischen Pankebrücke A114 und Königsteinbrücke

              r die Flurstücke 301 und 7014 besteht unsererseits kein Fachbedarf. Der die Kleingärten begleitende Weg wird in die Verwaltung der Kleingärten übergehen. Wir würden es begrüßen, wenn Sie den Rest in Ihr Vorhaben vollständig integrieren könnten!

              Eine Wegeumlegung ist nicht notwendig

 

6.7.2              Planabschnitt 11, Teil 4 OT Französisch Buchholz

 

6.7.2.1              Die Grundstücksverwaltung regt die Abgabe einer Teilfläche bzw des gesamten FS 7014 an SenStadt an. Die Fläche nördl. der Königsteinbrücke wird nach dem Pankeumbau sehr klein und der Pflegeaufwand im Verhältnis zur dann kaum nutzbaren Fläche zu hoch.

6.7.2.2              Ebenfalls mit in die Bauplanung einbezogen werden kann aus sich der Grundstücksverwaltung das FS 301. Es wird angeregt, das FS 301 als Ausweichmöglichkeit für die geplante Gewässeraue an der Flaischlenbrücke genutzt werden.

 

6.7.2.3              Es ist geplant, den Bestandsweg zwischen Flaischlenbrücke und Bucher Straße soll durch Schaffung einer langen Umleitungsstrecke zu verändern. Seit Jahren wird der Weg wird von Radfahrern und Fußngern intensiv genutzt und die Akzeptanz des geplanten Umwegs ist recht fraglich. Die fortwährende Nutzung der vorhandenen Wegführung nach Umbau durch die Gewässeraue, insbesondere bei trockenen Zeitabschnitten, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

 

6.8              Planabschnitt 12

 

6.8.1              Weißensee ist nur bei Planabschnitt 12 mit dem Flurstück 6042 betroffen. Die Nutzung ist unproblematisch.

 

6.8.2              Planabschnitt 12, Teil 3 - OT Frz. Buchholz

 

              Die Fortführung des Baustraße endet nördl. der Einmündung Rübländer Graben Nord. Der weitere Verlauf der Baustraße ist an dieser Stelle nicht schlüssig.

 

6.9              Planabschnitt 13, Teil 2 OT Buch

 

6.9.1              Arbeitsweg zwischen Pankebrücke und Eisenbahnbrücke

              Der Bereich wir von unserer Rasenmahd- und Baumkolonne als Arbeitsweg genutzt, weil er neben dem bestehendem Hügel noch einen ebenen Verlauf besitzt. Eine weitere Möglichkeit an den Baumbestand in Nähe der ehemaligen Bahntrasse zu gelangen, besteht nicht.

              Den Unterlagen ist die bestehende Topografie leider nicht zu entnehmen.

              Bitte stellen Sie die Oberflächenmodulation so her, dass ein LKW auf ebenem Untergrund die Strecke zwischen neuer Panke und demgel passieren kann!

 

6.9.2              Wie wird mit der fehlenden Verbindung der Baustraße (neben der Eisenbahnbrücke) umgegangen?

 

 

 

 

 

6.10              Planabschnitt 14

 

              Wiltbergstraßenbrücke bis Brücke am 2. S-Bahnausgang
Das künstliche  Fließgefälle hinter der Wiltbergstraßenbrücke ist enorm hoch und völlig untypisch für den Fluss. Das Wasser ist für den Betrachter nur mit gesenktem Kopf und Blick nach Unten erlebbar. Der Flußabschnitt stellt einen Landschaftsschaden dar. Aus diesem Grunde bieten wir Teile des Flurstücks 83 und das Flurstück 84 (alter Schulgarten) für den Pankeausbau an. Durch die Verlängerung des Fließabschnitts ist kann im Ergebnis ein geringeres Fließgefälle erreicht und der Artenaustausch im Gewässer begünstigt werden. Eine Verlegung des nördlichen Pankeweges wäre hier notwendig.

              Insgesamt würde sich die Attraktivität der Erholungslandschaft im Bucher Zentrum erhöhen.

 

 

 

6.11              Planabschnitt 15

 

6.11.1               Wegenutzung
Im Schlosspark Buch gibt es unregelmäßig überflutete Wege, die dann gesperrt werden müssen. Deshalb können die Baustraßen hier nur witterungsabhängig genutzt werden.

 

6.11.2              Parkpflegewerk Schlosspark Buch (Landesdenkmalamt Berlin)
Wir bitten darum, den vierten Graben an den Holländergärten gemäß des gültigen Parkpflegewerks wieder als Gewässer festzustellen und wenn möglich wieder nach historischem Vorbild auszubauen. Die Verfügung eines höheren Wasserrückhaltevolumens im Hochwasserfall wäre ein positiver Nebeneffekt.
Weiterhin bitten wir um die Verlegung der Uferlinien der anderen drei Gräben in ihren ursprünglichen Verlauf (siehe Parkpflegewerk)!
Selbst in Niedrigwassersituationen sind die Gräben als gestalterische Grenze des Holndergartens sowie als gartenkünstlerische Objekte seiner Zeit von Bedeutung. Der Gewässerbereich der Holländergräben (auch Schlossparkteiche genannt) gehört zum Pankeverlauf (Nebenarm) und sollte zusammen mit der Panke als Einheit behandelt werden.

 

6.12              Planabschnitt 16

 

6.12.1              Alte Panke
Sollte die Absicht bestehen, einen Teil der alten Panke in das Fachvermögen des SGA Pankow zu übertragen, bitten wir darum, diesen Teil verkehrssicher zu übergeben und wenn nötig Absturzsicherungen (evtl. am neuen Fernradwegabschnitt nötig?) anzubringen.

 

6.12.2              Von der Flussverlegung sind bestehende Pachtverträge betroffen. Dazu sowie zum Verlauf der Baustraße bedarf es einer Klärung mit den Pächtern vor Baubeginn.

 

6.12.3              Unterhaltungstrassen
Durch die Pankeverlegung kommen unsere Pächter nicht mehr auf ihre Flächen und unsere eigenen Fahrzeuge nicht an die zu pflegenden Baumbestände. Bitte stellen Sie, wie vorab besprochen, Furten durch die Mühlteichdämme her, damit Landwirtschafts- und Pflegefahrzeuge alle Flächen erreichen können.

 

6.12.4              Der Weg über die Sudauer Brücke wird stark genutzt. Die Brücke wird nach Verlegung der Panke nicht mehr die Panke überspannen und deshalb zurückgebaut. Nach den Umbaumaßnahmen muss eine sichere Durchwegung des ehemaligen Pankebetts angelegt werden.

 

B. Stellungnahme Abteilung Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

1. Amt für Schule und Sport

 

Die Abgabe einer Fläche in Größenordnung von ca. 1.300 m², wie im Plan mit der Zeichnungsnummer 04-08-W-521 dargestellt, wird abgelehnt.

 

Freigegeben wird vom Schul- und Sportamt Pankow die Nutzung von Teilen der Flurstücke 77 und 78 wie im beigefügten Plan eingezeichnet (siehe Anlage, blaumarkierte Fläche).

 

Zusätzlich bieten wir als Kompensationsfläche die im Plan eingezeichnete blaumarkierte Fläche im Flurstück 73 an. Nach Rücksprache mit dem Schul- und Sportamt ist hier, bei Bedarf, durch SenStadtUm auch eine größere Fläche einplanbar.

 

Sollten die von uns vorgeschlagenen Flächen in Anspruch genommen werden, ist zur Absicherung der Schülerinnen und Schüler der Gartenarbeitsschule entlang der neuen Nutzungsgrenze ein Zaun zu Lasten der SenStadtUm, zu errichten.

 

Sollte die Prüfung entgegen unserer Stellungnahme zum Ergebnis kommen, dass die ursprünglich angedachte Fläche doch dem Fachvermögen des Schul- und Sportamtes entzogen wird, sind Ausgleichszahlungen in Höhe von mindestens 60 T€r die Verlegung der derzeitigen Nutzungen (Bienen-  und Imkerhaus, Bauerngarten, Kräutergarten, Wege) einzuplanen und zu tätigen.

 

Die Lage und Form der während der Bauzeit benötigten Baustraße ist mit den Mitarbeitern der Gartenarbeitsschule dahingehend abzustimmen, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet und der Unterricht nicht beeinträchtigt wird. Die vorhandene Zuwegung ist zu nutzen, aber für die Baufahrzeuge entsprechend herzurichten. Die Bestandsanlagen (Kräutergarten, Beete) sind in Ihrer Form und Lage zu belassen.

 

C. Stellungnahme Abt. Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

1. Umwelt- und Naturschutzamt

 

1              Grundsätzliches

 

1.1              Baumfällungen

 

  • Die aktuellen Unterlagen sind nicht vollständig nachvollziehbar und genügen nicht den fachlichen Anforderungen. Dies zeigt sich insbesondere bei der Eingriffsregelung und hier beim Thema der geplanten Baumfällungen. Die Eingriffsregelung geht von einem Vermeidungs- bzw. Minimierungsgebot bei Eingriffen aus. Diese Herangehensweise lässt sich aus den Unterlagen nicht erkennen.
  • Daher sind entweder die Unterlagen so zu konkretisieren, dass klar erkennbar ist, welche Bäume von einer Fällung betroffen sind, oder die in den Planfeststellungsunterlagen aufgezeigten Baumfällungen, sind, soweit sie durchgeführt werden müssen, für jeden Planabschnitt zu konkretisieren und zu begründen. Dabei muss geprüft werden, ob die Arten der Weichholzaue (Weiden ect.) bei Geländevertiefungen / Muldenanlegungen evt. bestehen bleiben können. Darüber hinaus sind die aktuellen Grundlagendaten zu den Brutbäumen und potentiellen Brutbäumen von Heldbock und Eremiten zu berücksichtigen.
  • Falls eine abschließende Planung im Hinblick auf die vorzunehmenden Baumfällungen auf der aktuellen Planungsebene nicht möglich ist, muss die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen der Ausführungsplanung zwingend beteiligt werden, so dass eine Optimierungen der Planung und insbesondere eine Minimierung der Baumfällungen vor Beginn der Baumaßnahmen berücksichtigt werden können.

 

1.2              Pflanzungen und Aussaaten

 

  • r alle Pflanzungen und Aussaaten ist gemäß § 30 BNatSchG autochthones Material des Herkunftsgebietes 22 (Uckermark), ersatzweise des Herkunftsgebietes 4 (ostdeutsches Tiefland), zu verwenden. Nur wenn nachweislich kein autochthones Material zur Verfügung stehen sollte, darf, nach jeweiliger Rücksprache mit der UNB Pankow, auf gebietsheimisches und standortgerechtes Material zurückgegriffen werden. Ebenso dürfen keine Regelsaatgutmischungen (RSM) verwendet werden, da diese z.T. südamerikanisches Saatgut enthalten. Für die Festlegung der jeweiligen Ansaatmischungen ist vorher mit der UNB Pankow Kontakt aufzunehmen.
  • Neben der Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde und dem Grünflächenamt ist nach Beendigung der Pflege- und Entwicklungszeiträume zur Überprüfung der Funktionalität der vorgesehenen Maßnahmen eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Gleiches gilt für die vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen.

1.3              Baustelleneinrichtung:

 

  • In den Bereichen geschützter Biotope und auf sonstigen Biotopen mit Habitat- oder Verbundfunktion sollte nach Möglichkeit nur außerhalb der Brutzeit gebaut werden (Störungsminimierung).
  • Es ist nach Möglichkeit zu vermeiden, für Baustelleneinrichtungen geschützte Biotope zu nutzen und/oder geschützte Bäume zu fällen.

 

2              Landschaftspflegerischer Begleitplan LBP

 

  • Kap. 1.6.1 Schutzgebietsausweisungen

              Im Kap. 1.6.1 des LBP werden Aussagen zu Naturdenkmalen im Untersuchungsraum getroffen. Hierzu zählen insbesondere die in Tab. 1 aufgelisteten 14 Bäume innerhalb des Untersuchungsraumes. Im LBP fehlt ein Hinweis darauf, ob Naturdenkmale durch die Planung betroffen sind. Die Karte 6 der UVS, in der die Naturdenkmale dargestellt werden, trifft keine Aussagen zur vorgesehenen Planung.

              Unklar bleibt außerdem, ob die im Kap. 1.6.1 beschriebenen Schutzgebiete (NSG, LSG) durch die Planung betroffen sind bzw. in Anspruch genommen werden.

 

  • Kap. 2.3.2.5 Holzbewohnende Käfer

              Es sind die aktuellen Untersuchungen aus dem Jahr 2015 zu den holzbewohnenden Käfern auszuwerten.(siehe hierzu Abschnitt Artenschutz)

 

  • Kap. 2.5 Eingriffsbewertung Einzelbäume (Vor-Eingriffs-Zustand)

              Die Methodik zur Bewertung der Einzelbäume nach Wertpunkten gemäßLeitfaden zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Berlin“ (SenStadtUm Mai 2013) setzt voraus, dass die Baumarten und das Alter der Bäume bekannt sind. Da diese Daten zu den Bäumen nicht vorlagen, wurde für alle Bäume der Mittelwert 9 festgelegt. Diese Vorgehensweise ist nicht nachvollziehbar, da der Anhang 8 des Leitfadens Spannen bis zu einem Wertpunkt von 58 (Altbaum, heimisch) zulässt (vgl. dazu Anmerkungen Kap. 3.1).

 

  • Kap. 3.1 Eingriffsermittlung und Bewertung / Optimierung

und Vermeidung

              Die vorgenommenen Optimierungen schöpfen die Ausführungsalternativen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen insbesondere bzgl. des Baumschutzes nicht vollumfänglich aus. Der Worst-Case-Ansatz, also die Fällung aller innerhalb des Vorhabensbereiches befindlichen Bäume, entspricht nicht den Vorgaben der Eingriffsregelung, wonach der Verursacher eines Eingriffs gemäß § 15 Abs. BNatSchG verpflichtet ist, vermeidbare Eingriffe zu unterlassen. Eingriffe sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen gegeben sind, um den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne bzw. mit geringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen. Gemäß § 17 Abs. 4 BNatSchG sind vom Verursacher eines Eingriffs zur Vorbereitung der Entscheidung die für die Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

              Vorgesehene Baumfällungen sind für jeden Planungsabschnitt nachvollziehbar darzulegen und zu begründen und im Sinne des § 15 BNatSchG vorrangig zu vermeiden. Auf die Fällung von Bäumen für temporäre Baustelleneinrichtungsflächen ist zu verzichten. Die Ausführungsplanung ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen. Insbesondere ist zu prüfen, ob Bäume, die im Bereich von Böschungsprofilierungen stehen, erhalten bleiben können. Gleiches gilt für standortgerechte Bäume der Weichholzaue innerhalb neugeplanter Überflutungsmulden. Weiterhin sollte geprüft werden, ob die gefällten Bäume ggf. als Totholz zur Strukturanreicherung am Standort verbleiben können.

              Statt der angewandten Methodik nach Wertpunkten ist, um dem Vermeidungsgebot gemäß § 15 BNatSchG gerecht zu werden, für den zu fällenden geschützten Baumbestand außerhalb von Waldflächen die BaumSchVO anzuwenden. Für die Bäume sind demnach Baumart, Stammumfang und Schadstufe anzugeben und die entsprechende Ausgleichspflanzung im Rahmen der Ausführungsplanung zu ermitteln. Weiterhin ist eine ökologische Baubegleitung vorzusehen, in der die Untere Naturschutzbehörde einzubinden ist.

              Es fehlt weiterhin ein Hinweis darauf, ob für die vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen Varianten zur Standortfindung geprüft worden sind. Dies gilt insbesondere für Bereiche, in denen mit geschützten Biotopen zu rechnen ist (u.a. Pölnitzwiesen).

 

  • Kap. 3.4 Bewertung des prognostizierten Zustandes nach Durchführung des Eingriffs (Nach-Eingriffs-Zustand)

              Bei der Biotoptypenwertpunktermittlung (Tab. 29 / Tab. 30) sind nach Durchführung der geplanten Maßnahmen (Nach-Eingriffs-Zustand) als Wertpunkte pro 1.000 m² nur die Grundwerte des jeweiligen Biotoptyps der Liste anzusetzen. Dementsprechend ändern sich auch die Gesamtsummen der Wertpunkte nach dem Eingriff. Die geschützten Baumbestände sind wie bereits beschrieben gemäß BaumSchVO zu bilanzieren.

 

  • Kap. 4.2.1 Ausgleichsmaßnahmen

              Bei Anwendung der BaumSchVO kann die Maßnahme A 4 (Pflanzung von Heistern der Qualität 125/150 cm) als Ausgleichsmaßnahme für zu fällende geschützte Bäume nicht anerkannt werden. Es sind somit weitere Baumpflanzungen mit entsprechenden Stammumfängen vorzusehen.

 

3              Artenschutz

 

  • Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), Ordner 10

              Hier wurden nur die vorliegen Untersuchungen zum Heldbock und Eremiten aus den Jahren 2003 und 2010 hinzugezogen. Die 2014 vom Senat beauftragten und teils vorliegenden Untersuchungen durch die Büros StegnerPlan und BIOM zu Brut- und den potentiellen Brutbäumen des Eremiten und Heldbock sollten dringend in die Planung mit einbezogen werden.

 

  • Artenschutzbeitrag (ASB), Ordner 12 und

              Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) H3, Ordner 9

              Die Belange des Artenschutzes werden hier zum großen Teil, aber nicht im vollen Maße, besonders im Zusammenhang mit Baumfällungen und -schnitt in Bezug auf die Erhaltung der Heldbock- und Eremitenpopulationen im Schlosspark Schönhausen und Buch berücksichtigt (Abschnitt Pa 07 und  Pa15).

 

              Im ASB (Ordner 12) wird in den aufgeführten Vermeidungsstrategien (S. 72) und in den Maßnahmenblättern (Ordner 9, zu VASB 5 und 6) nach der dort festgelegten Untersuchung jedes Baumes vor der Fällung hinsichtlich geschützter Fortpflanzungs- und Ruhestätten von einer "unabdingbaren llung" ausgegangen, falls es nicht möglich wäre, bei einem Brutbaum und einem potentiellen Brutbaum den Verlauf der Panke zu ändern oder die notwendige Baustelleneinrichtung an anderer Stelle aufzubauen. Dies halten wir für unwahrscheinlich beides wäre machbar.

 

              Durch Fällung oder Schnitt von festgestellten Brutbäumen würden die Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) des § 44 BNatSchG erfüllt und es müssten Ausnahmen erteilt werden.

 

              Ausgehend von den u. a. auch im ASB unter 2.1. (6. und 7. Absatz der Seite 4) genannten rechtlichen Grundlagen (Ausnahmeregelung des § 45 (7) BNatSchG und Art. 16 (1) der FFH-RL), dass Ausnahmen bei streng geschützten FFH-Arten wie dem Heldbock und Eremiten nur erteilt werden,

-              wenn keine Verschlechterung des günstigen (jetzigen) Erhaltungszustandes der Population erfolgt bzw. wenn die Population der betroffenen Art im Gebiet trotz Ausnahme ohne  Beeinträchtigungen des Erhaltungszustandes bleibt

und

-               wenn es keine zumutbaren Alternativen gibt, ist hier die Erteilung einer Ausnahmer Fällungen und Schnitt von Brutbäumen- und potentiellen Brutbäumen sowohl des Heldbocks als auch des Eremiten nicht möglich.

 

              Des Weiteren käme es durch Fällungen und Schnittmaßnahmen an Brut-, aber auch an potenziellen Brutbäumen, zu erheblichen Störungen, die bei streng geschützten FFH-Arten den Verbotstatbestand gem. § 44 BNatSchG erfüllen. Erhebliche Störungen (§ 44 (1) Nr. 2 liegen vor, wenn sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert (was auch bei Entfernung von potentiellen Brutbäumen für die Zukunft der Fall wäre).

 

              Hinzu kommt, dass der Erhaltungszustand der Metapopulation beider Arten gem. dem letzten FFH-Bericht von 2013 (https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/natura2000/Nat_Bericht_2013/arten_kon.pdf) nicht günstig ist und sich verschlechtert.

 

              Alle als „ unabdingbar“ unter den VASB 5 und 6 auf geführten Fällungen sind nicht durchführbar. Somit sind auch alle als Folgemaßnahme genannten Punkte (z. B. Totholzlagerung oder-verbringung) nicht relevant.

 

              llungen von Brut- und Zukunftsbäumen des Heldbock (Eichen jeden Alters) und durch den Eremiten belegten Brut- und potentielle Bäumen (diverse Laubbaumarten) sind im Zusammenhang mit dem Pankeausbau nicht ausnahmefähig. Es müssen in diesem Zusammenhang Alternativen gefunden werden.

 

4              Planungsabschnitt 05

 

              Durch die Remäandrierung der Panke entfällt im Bereich des Stützpunktes des SGA der dort rechtsseitig der Panke gelegene Pankeweg. Dabei handelt es sich um einen übergeordneten Rad- und Wanderweg mit berlinweiter Bedeutung. Als neuer Verlauf des Pankeweges soll der parallel verlaufende Parkweg qualifiziert werden. Dies muss jedoch auch den Umbau der Grünfläche im Bereich des Spielplatzes im Westteil des Bürgerparks (Volkspark Schönholz) beinhalten, da die jetzige Gestaltung keine gefahrlose Anbindung des Weges an dessen Fortsetzung zulässt.

 

             

 

 

  • Aufgrund des Aufwertungspotenzials im Bereich des vorhandenen Revierstütz-punktes des BA Pankow (südlicher Bereich des Bürgerparks) ist zu prüfen, ob Maßnahmen zur Gewässeraufweitung bzw. strukturierung linksseitig durchgeführt werden können. Es ist davon auszugehen, dass die Konfliktintensität aufgrund des geringen Gehölzbestandes und der vorhandenen Versiegelungen deutlich geringer ist als rechtsseitig der Panke. Lediglich der derzeitige Verlauf der Panke steht unter Denkmalschutz.

 

5              Planungsabschnitt 07

 

              Bei dem Parkweg im Schlosspark Schönhausen, der durch die Ausbildung des neuen Pankeverlaufs bzw. der Flutmulden unterbrochen wird, handelt es sich nicht um einen Trampelpfad. Daher muss für diesen Weg ein Ersatz außerhalb des Umbaubereichs der Panke mit Anschluss an das bestehende Parkwegesystem hergestellt werden. Auch die Bänke müssen ersetzt werden.

 

 

 

6              Planungsabschnitt 10

 

  • Die zusätzliche Schaffung von Sedimentationsflächen hat einen erhöhten Bewirtschaftungsaufwand zur Folge.

 

7              Planungsabschnitt 12

 

  • Im Planungsabschnitt 12 könnten Fällungen vermieden werden, wenn die Form der Retentionsflächen verändert wird. Ob das aus wasserwirtschaftlicher Sicht möglich ist, muss geprüft werden.

 

8              Planungsabschnitt 16

 

  • Die geplante Baustelleneinrichtung auf den Pölnitzwiesen befindet sich auf den Panketalmooren. Mit einer Fläche von 6.000 m² und der geplanten Nutzung als Schüttgutlager und für das Aufstellen von Containern wird hier die geplante Retentionserhöhung durch nicht rückgängig zu machende Schäden am Moor (Zusammenpressen) konterkariert. Moore gehören ebenso zu den geschützten Biotopen, insofern ist die Aussage aus dem LBP/UVS falsch.

              Daher kann einer Nutzung der Flächen zur Baustelleneinrichtung nicht zugestimmt werden. Vielmehr ist zu prüfen, ob die Baustelleneinrichtung auf die Wiese im Schlosspark Buch am Pölnitzweg/Röntgenthaler Weg und das gegenüberliegende Grundstück der Deutschen Bahn (Flur 41 / Flurstück 221) verlegt werden kann.

 

  • Sollte auf den Standort nördlich der Straße 5 für die Nutzung als Baustellen-einrichtung nicht verzichtet werden können, dann wird die Unterlage eines Vlieses und darauf die Schüttung von Recyclingträgermaterial (RCT) zur Vermeidung von Verdichtungsschäden gefordert. Die Fläche ist anschließend wieder herzustellen.

 

  • r die Verfüllung des Grabens des derzeitigen Pankelaufs bis auf halbe Höhe fehlt bislang eine Begründung. Dort haben sich geschützte Arten (u.a. Wasserminze und Sumpfvergissmeinnicht) angesiedelt. Wir schlagen daher vor, den derzeitigen Pankeverlauf als Altarm bestehen zu lassen. Die Verfüllung wäre eingriffsrelevant und demzufolge zu bilanzieren.

 

9              Bodenschutz / Altlasten

 

  • Es erfolgte eine Prüfung der Umweltverträglichkeitsstudie, Stand April 2013 in Bezug auf die korrekte Ausweisung der Flächen im Untersuchungsraum, die im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin registriert sind - hier für den Bezirk Pankow. In der Tabelle sind die in der direkten Nachbarschaft, aber auch in einem gewissen Abstand zur Panke befindlichen Flächen, die im Bodenbelastungskataster erfasst sind, aufgelistet.

Zudem ist der aktuelle Stand der Bewertung aufgeführt und die ausgelegten Unterlagen müssen angepasst werden (UVS, Tabelle 9:.Altlastenvderdachtsflächen, S. 43).

  • Die nicht in unmittelbarer Nachbarschaft befindlichen Flächen sind kursiv geschrieben, sollten jedoch aufgeführt werden, da letztlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass es durch Bodenverunreinigungen eventuell auch zu Beeinträchtigungen des Grundwassers mit der Fließrichtung Panke kommen kann.

 

  • Tabelle: Altlastenflächen Bezirk Pankow

 

BBK

Kategorie

Bewertung

 

 

9105

 

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

9036

Altlastenverdächtige Fläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Orientierende Boden-untersuchung

 

9106

 

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungsergebnisse

 

9074

 

Schädliche Bodenveränderung

Teilsanierung erfolgt; weitere Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderung/Altlast

 

 

9035

 

Altlastenverdächtige Fläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

9039

 

Altlastenverdächtige Fläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Orientierende Boden-untersuchung

 

9070

 

 

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Orientierende Boden-untersuchung

 

9084

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

9156

 

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Orientierende Boden-untersuchung

 

9011a

Altlastenverdächtige Fläche

Gesamte Fläche vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderung oder Altlast befreit

 

 

9011b

Altlastenverdächtige Fläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Detailerkundung

 

8982

 

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

 

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

8992

 

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

9010

 

Altlastenverdächtige Fläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Orientierende Boden-untersuchung

 

9053

 

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

9104

 

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte r das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Orientierende Boden-untersuchung

 

8915

 

Altlastenverdächtige Fläche

Gesamte Fläche vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderung oder Altlast befreit

 

 

10415

Verdachtsfläche

Hinreichender Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Orientierende Boden-untersuchung

 

1457

Verdachtsfläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

1448

Altlastenverdächtige Fläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

1446

Altlast

Nachweis einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Orientierende Boden-untersuchung

 

9169

Altlastenverdächtige Fläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Orientierende Boden-untersuchung

 

15615

Verdachtsfläche

Teilsanierung erfolgt, weitere Anhaltspunkte für schädliche Bodenveränderung / Altlast

 

 

8971

Altlastenverdächtige Fläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

9047

Altlastenverdächtige Fläche

Anhaltspunkte für das Bestehen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast

Keine Erkundungs-ergebnisse

 

 

Begründung

 

Das Bezirksamt Pankow steht der grundsätzlichen Intention des Projektes Renaturierung der Panke, für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks einen urtypischen norddeutschen Tieflandbach wieder erlebbar und sichtbar zu machen, aufgeschlossen gegenüber. Nach eingehender Prüfung der Planfeststellungsunterlagen durch die zuständigen Abteilungen und Fachämter des Bezirksamtes kann das Bezirksamt dem Projekt in der geplanten Form aber nicht zustimmen und listet im Einzelnen notwendigen fachliche Änderungsvorschläge auf.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

derzeit nicht bezifferbar

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

Matthias Köhne              Dr. Torsten Kühne

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat r Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice

 

 

 

 

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

X

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

 

x

x

x

x

Es ergeben sich sowohl positive aks auch negative Auswirkungen auf Flora und Fauna

8.  Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

x

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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