Drucksache - VII-0997  

 
 
Betreff: Stellenzuweisung der Jugendämter für die Aufgabenerfüllung sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KJHA 33. BVV am 08.07.15
VzK§13 Zwischenbericht Bezirksamt, 34.BVV am 23.09.2015
Berichtspflicht BA Februar 2016
Berichtspflicht BA April 2016
VzK13 BA Schlussbericht, 42 BVV am 14.09.2016
VzK13 BA Schlussbericht, 42 BVV am 14.09.2016 Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

.08.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Stellenzuweisung der Jugendämter für die Aufgabenerfüllung sicherstellen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des (der) in der 33. Sitzung am 08.07.2015 angenommenen Ersuchens (Empfehlung) der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0997/2015

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen dafür einzusetzen, dass die Ergebnisse der „Maßnahmenplanung zur nachhaltigen Sicherung der Aufgabenerfüllung der Jugendämter“ in der Haushaltsberatung 2016/2017 durch die Erhöhung der Stellenzumessung in den Jugendämtern der Berliner Bezirke berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt Pankow von Berlin empfohlen, dies im Rat der Bürgermeister*innen (RdB) als Beschlussvorlage einzubringen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit Schreiben vom 10.09.2015 hat das Bezirksamt Pankow von Berlin als ersten Schritt die Senatsverwaltung für Finanzen gebeten, das Anliegen der Bezirksverordnetenversammlung zu prüfen und sich für eine Lösung einzusetzen. Darüber hinaus gibt es Abstimmungen im RdB und zwischen den Jugendstadträten.

Im Rahmen der Fortschreibung des Prozesses „AG Wachsende Stadt“ haben sich die Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) und die Bezirke im März 2016 auf einen Stellenaufwuchs für die Jugendämter im Umfang von insgesamt 172,8 Vollzeitstellenäquivalenten (VZÄ) verständigt. Hierin sind enthalten:
 

  •   78,0 VZÄ, die im Jahr 2015 im Rahmen des Prozesses AG Wachsende Stadt für die Aufgabenfelder Hilfen zur Erziehung sowie Kindertagesbetreuung und Elterngeld als zusätzlicher Stellenbedarf ermittelt und nunmehr für 2017 fortgeschrieben werden;
  •   70,8 VZÄ, die im Jahr 2016 im Rahmen des Prozesses AG Wachsende Stadt für die bisherigen Aufgabenfelder HzE, Kindertagesbetreuung und Elterngeld sowie weitere berücksichtigte neue Produkte, wie z. B. Inhobutnahme, sonstige Hilfen nach §§ 18, 19 und 20 SGB VIII zusätzlich als Bedarf identifiziert wurden und
  •   24,0 VZÄ zur Deckung des Mehraufwandes bei den unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kindern- und Jugendlichen.

Das Jugendamt Pankow hat davon seit 2015 16,4 VZÄ und 2,3 VZÄr UmA erhalten. Darin enthalten sind VZÄ, die bereits umgesetzt wurden sowie 5,5 neue Stellen, die in 2017 besetzt werden können.

Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass die im Rahmen der Maßnahmeplanung ermittelten Bedarfe durch die Zuteilung der oben genannten Stellen weiterhin nicht vollständig gedeckt werden. Das Jugendamt hat demnach einen Bedarf an weiteren 14 VZÄ. Die möglichen weiteren zu erwarteten Bedarfe im Bereich Flüchtlinge sind darin noch nicht enthalten.

Die Beratungen in der AG Wachsende Stadt sollen insgesamt fortgeführt werden. In einem Beschluss der Jugendstadträte wurde zudem beschlossen, dass von den Bezirken und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gemeinsam entwickelte Personalbemessungsmodell „Maßnahmeplanung“ aus dem Jahr 2015 die Grundlage für die weitere Personalplanung bleiben muss. Diese soll aktualisiert und weiter entwickelt werden.

Die Jugendamtsleitungen haben zudem in einem gemeinsamen Statement zur Situation in dem Regional Sozialpädagogischen Diensten (RSD) in den Berliner Jugendämtern (siehe Anlage) erneut die Situation bzgl. der Personalbedarfe und die Notwendigkeit einer höheren Eingruppierung nach E 10 TV-L beschrieben.

Das Thema wird weiterhin von der politischen und fachlichen Leitung des Jugendamtes forciert.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Erhöhung Personalkosten durch neue Stellen.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Mit einer angemessenen Personalausstattung können die Jugendämter die Aufgabenerfüllung im Sinne der Kinder und Familien fristgerechter und qualitativ besser bewältigen.

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister
 

Christine Keil
Bezirksstadträtin für
Jugend und Facility Management


 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Vorlage
Parlament Aktenmappe Vorlagenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen