Drucksache - VII-0996  

 
 
Betreff: Entgeltverhandlungen für die Eingliederungshilfen nach § 53 und 54 SGB XII unterstützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Kinder- und JugendhilfeausschussBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.12.2015 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag KJHA 33. BVV am 08.07.15
VzK§13 Zwischenbericht Bezirksamt, 34.BVV am 23.09.2015
VzK§13 BA, ZB 36. BVV am 16.12.15
Berichtspflicht BA Februar 2016
Berichtspflicht BA April 2016
VzK§13 BA ZB, 9. BVV am 13.09.17
VzK§13BezVG BA, ZB 12. BVV am 17.01.18
Berichtspflicht BA Juni 2018
Berichtspflicht BA Januar 2019
Berichtspflicht BA März 2019
VzK§13BezVG BA, SB 25. BVV am 14.08.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

08.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0996

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Entgeltverhandlungen für die Eingliederungshilfen nach § 53 und 54 SGB XII unterstützen

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der Sitzung am 08.07.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0996

 

Dem Bezirksamt Pankow wird empfohlen, sich beim Rat der Bürgermeister*innen (RdB), bei der Senatsverwaltung r Bildung, Jugend und Wissenschaft, bei der Senatsverwaltung r Soziales und bei der Senatsverwaltung r Finanzen dafür einzusetzen, dass r die Hilfen nach § 53 und 54 SGB XII eine Rahmenleistungsbeschreibung erarbeitet und eine Entgeltverhandlung zwischen der Liga der Wohlfahrtsverbände und der Senatsverwaltung für Soziales unverzüglich zu beginnen und bis zum 31.12.2015 abzuschließen ist, da bis heute für diesen Leistungsbereich der Eingliederungshilfen r Kinder und Jugendliche mit rperlichen und geistigen Beeinträchtigungen keine einheitlichen Vereinbarungen nach § 75 ff SGB XII in Berlin bestehen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz BTHG) vom 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird das Recht der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus dem bisherigen Kontext des Rechts der Sozialhilfe herausgelöst und in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) eingefügt. Diese neue Rechtsmaterie korrespondiert mit geänderten Zuständigkeiten für den Leistungsbereich der Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche.

Im Rahmen der Umsetzung des BTHG im Land Berlin hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) die bisher auf zwei Verwaltungen (SenBJF und Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) gesplitterte Zuständigkeit für den gesamten Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen übernommen.

§ 112 SGB IX regelt Leistungen zur Teilhabe an Bildung (bisher § 54 SGB XII). Bis zum 31. Dezember 2019 gilt noch das Vertragsrecht des SGB XII. Ab dem
01. Januar 2020 richtet sich das Vertragsrecht des Trägers der Eingliederungshilfe nach dem achten Kapitel des  SGB IX, Teil 2 (§§ 123 ff. SGB IX). § 134 SGB IX beinhaltet Sonderregelungen zum Inhalt der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in Sonderfällen.

Entsprechende Vereinbarungen sowie Rahmen- und Leistungsverträge werden zurzeit seitens der SenBJF geprüft, verhandelt und neu auf den Weg gebracht. Da die Verhandlungen über den 31.12.2019 hinaus andauern werden, wird an den aktuellen Kostensätzen der Eingliederungsförderung (EGF) vorerst festgehalten. Die bestehenden Einzelvereinbarungen nach § 75 (4) SGB XII werden durch Einzelvereinbarungen nach § 123 (5) SGB IX ersetzt und sichern so den rechtlichen Rahmen für die Übergangszeit.

Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch transparente Regelungen im Bereich SGB IX nnen die Jugendämter den spezifischen Bedürfnissen von behinderten Kindern und Jugendlichen besser gerecht werden.

Vollrad Kuhn
stellv. Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 
 

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