Drucksache - VII-0995  

 
 
Betreff: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
08.07.2015 
33. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15 BA 33. BVV am 08.07.15

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin                                            .06.2015

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache-Nr.

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgen der Stiftung Kreuzberg bereit-

gestellten Mittel in Höhe von 9.500 € werden für das Haushaltsjahr 2016 satzungsgemäß und in Anlehnung an die Verteilquote der Vorjahre wie folgt aufgeteilt:

 

 

Beauftragte beim BzBm                                                1.600 €              

(insbes. Behindertenbeauftragter)

Schul- und Sportamt                                                                      2.400 €             

Amt für Weiterbildung und Kultur                                                            1.600 €                           

Jugendamt                                                                                                  2.300 €                           

Amt für Soziales                                                                                    1.600 €                               

                                                                                                              9.500 €

                                                       

Begründung

 

Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und zu 80 % auf die Bezirke verteilt. Für den Bezirk Pankow ergibt sich eine Verminderung des zur Verfügung stehenden Ertrags von 3.800 € gegenüber dem Vorjahr (13.300 €).

 

Gemäß § 2 der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträge für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:

 

-          Fürsorge für Körperbehinderte

-          Förderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)

-          Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Jugendpflegestätten u.ä.)

-          Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime u.ä.)

-          Altenhilfe (Seniorenarbeit)

-          Erwachsenenbildung (Volkshochschule)

 

 

 

 

 

Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, weil vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.

 

Die Verantwortung für die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Zweckgebundene Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain/ Kreuzberg

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Die Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Verbesserung der sozialen Struktur

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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