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Drucksache - VII-0978
Das Bezirksamt wird beauftragt, mit Blick auf die Sicherung des Kindeswohls der minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in der Storkower Straße 139c im OT Prenzlauer Berg dafür Sorge zu tragen, sich ggf. bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass:
Das Objekt in der Storkower Straße 139c, in der seit einiger Zeit geflüchtete Menschen ein vorübergehendes Obdach erhalten, befindet sich in einem Gewerbegebiet, unmittelbar an der intensiv befahrenen Storkower Straße, einem Abschnitt der Bundesstraße 96a und direkt an der Zufahrtstraße zu Kaufland und nur durch diese von der gegenüberliegenden ATU-Filiale, die naturgemäß die Zu- und Anfahrt von KFZ vorsieht, getrennt. Zudem gehört der Lieferverkehr zum Alltag in dem Gewerbegebiet und demzufolge auch auf dieser Zufahrtstraße, die von einer weiteren, ohne Fußweg am Objekt vorbeigehenden, ergänzt wird. Nicht zuletzt ist der an der Zufahrtstraße zu Kaufland, vor der Einrichtung befindliche Gehsteig so schmal, dass beispielsweise schon ein Vorbeilaufen an einer anderen Person nur durch Ausweichen an die Hauswand oder auf die Fahrbahn möglich ist. Zur Realität von Einrichtungen, in denen vorübergehend Menschen leben, die sich vorher auf der Flucht nach Deutschland befanden, gehört es erfahrungsgemäß, dass sich diese Menschen und insbesondere auch deren Kinder oft und lange vor bzw. im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung aufhalten. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen, denen im Detail nicht grundsätzlich abzuhelfen ist, und die oft auch nachvollziehbar sind. Diese Situation lässt sich nun auch seit Einzug der Bewohnerinnen und Bewohner in die Storkower Straße 139c beobachten. Dort birgt die besondere Lage und Ausstattung des Wohnobjektes jedoch besondere Risiken der Unfallgefährdung für Erwachsene, aber vor allem für Kinder beim Kontakt mit dem allgegenwärtigen KFZ- und Lieferverkehr. Zu beobachten ist, dass sich schon Kinder ab dem Alter von ca. 3 Jahren selbstständig und auch unbegleitet von Älteren im Gebiet um die Einrichtung herum bewegen und dabei regelmäßig auch die Storkower Straße überqueren. Sie halten sich mangels Alternative auch vor und hinter dem Haus auf, eben im Gewerbegebiet, um dort zu spielen. In diesem Gewerbegebiet gibt es bisher weder einen Spielplatz noch eine andere geeignete Freifläche, die eine Alternative zu diesem gefährlichen Aufenthaltsort darstellt. Um die Einrichtung herum gibt es keine dazugehörige und gesicherte Freifläche. Immer wieder sind Situationen zu beobachten, in denen Kinder Kollisionen mit dem KFZ- und Lieferverkehr nur knapp entgehen. Aus Gründen, die unabänderlich auch in den Gegebenheiten und Bedürfnissen einer kindlichen Entwicklung liegen, werden Appelle, Ge- und Verbote an Kinder und Eltern diese gefährliche Situation nicht beenden können, etwa in dem an ein Fernhalten von den Straße appelliert wird. Deshalb ist es notwendig, dass die zuständigen Behörden im unmittel- und mittelbaren Umfeld der Einrichtung Gegebenheiten schaffen, die eine Entschärfung der kindeswohlgefährdenden Situation tatsächlich ermöglichen.
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