Drucksache - VII-0978  

 
 
Betreff: Mehr Sicherheit für die in der Storkower Straße 139c lebenden Kinder und Jugendlichen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.06.2015 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren mitberatender Ausschuss
30.06.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren vertagt   
01.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Senioren gemeinsam mit dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
08.09.2015 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung gemeinsam mit dem Ausschuss für Finanzen, Personal und Immobilien zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 32. BVV am 10.06.15
Beratungsergebnis ArSoGeSeDrs VII-0978

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, mit Blick auf die Sicherung des Kindeswohls der minderjährigen Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft in der Storkower Straße 139c im OT Prenzlauer Berg dafür Sorge zu tragen, sich ggf. bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass:

  1. im unmittelbar an das Objekt angrenzenden Bereich eine ansprechende Außenanlage geschaffen wird, die einen geschützteren Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner außerhalb der Einrichtung, aber unmittelbar an dieser ermöglicht;
  2. auf der Storkower Straße in Höhe der o.g. Einrichtung in angemessenem Ausmaß eine Tempo-30-Zone eingerichtet wird.

 


 

Das Objekt in der Storkower Straße 139c, in der seit einiger Zeit geflüchtete Menschen ein vorübergehendes Obdach erhalten, befindet sich in einem Gewerbegebiet, unmittelbar an der intensiv befahrenen Storkower Straße, einem Abschnitt der Bundesstraße 96a und direkt an der Zufahrtstraße zu Kaufland und nur durch diese von der gegenüberliegenden ATU-Filiale, die naturgemäß die Zu- und Anfahrt von KFZ vorsieht, getrennt. Zudem gehört der Lieferverkehr zum Alltag in dem Gewerbegebiet und demzufolge auch auf dieser Zufahrtstraße, die von einer weiteren, ohne Fußweg am Objekt vorbeigehenden, ergänzt wird. Nicht zuletzt ist der an der Zufahrtstraße zu Kaufland, vor der Einrichtung befindliche Gehsteig so schmal, dass beispielsweise schon ein Vorbeilaufen an einer anderen Person nur durch Ausweichen an die Hauswand oder auf die Fahrbahn möglich ist.

Zur Realität von Einrichtungen, in denen vorübergehend Menschen leben, die sich vorher auf der Flucht nach Deutschland befanden, gehört es erfahrungsgemäß, dass sich diese Menschen und insbesondere auch deren Kinder oft und lange vor bzw. im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung aufhalten. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen, denen im Detail nicht grundsätzlich abzuhelfen ist, und die oft auch nachvollziehbar sind. Diese Situation lässt sich nun auch seit Einzug der Bewohnerinnen und Bewohner in die Storkower Straße 139c beobachten. Dort birgt die besondere Lage und Ausstattung des Wohnobjektes jedoch besondere Risiken der Unfallgefährdung für Erwachsene, aber vor allem für Kinder beim Kontakt mit dem allgegenwärtigen KFZ- und Lieferverkehr. Zu beobachten ist, dass sich schon Kinder ab dem Alter von ca. 3 Jahren selbstständig und auch unbegleitet von Älteren im Gebiet um die Einrichtung herum bewegen und dabei regelmäßig auch die Storkower Straße überqueren. Sie halten sich mangels Alternative auch vor und hinter dem Haus auf, eben im Gewerbegebiet, um dort zu spielen. In diesem Gewerbegebiet gibt es bisher weder einen Spielplatz noch eine andere geeignete Freifläche, die eine Alternative zu diesem gefährlichen Aufenthaltsort darstellt. Um die Einrichtung herum gibt es keine dazugehörige und gesicherte Freifläche. Immer wieder sind Situationen zu beobachten, in denen Kinder Kollisionen mit dem KFZ- und Lieferverkehr nur knapp entgehen. Aus Gründen, die unabänderlich auch in den Gegebenheiten und Bedürfnissen einer kindlichen Entwicklung liegen, werden Appelle, Ge- und Verbote an Kinder und Eltern diese gefährliche Situation nicht beenden können, etwa in dem an ein Fernhalten von den Straße appelliert wird. Deshalb ist es notwendig, dass die zuständigen Behörden im unmittel- und mittelbaren Umfeld der Einrichtung Gegebenheiten schaffen, die eine Entschärfung der kindeswohlgefährdenden Situation tatsächlich ermöglichen.

 

 

 
 

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