Drucksache - VII-0924  

 
 
Betreff: Selbstbedienung? Eigentum und Baurecht auf ehemaligen Bahngrundstücken am Thälmannpark
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionLinksfraktion
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.03.2015 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage Linksfraktion 30 BVV am 25.03.2015

 

  1. Wann wurden die Grundstücke des ehemaligen Güterbahnhofs zwischen der Greifswalder Str. und der Prenzlauer Allee gebildet, ausgeschrieben und von der Deutschen Bahn (DB) verkauft? Wo war die Ausschreibung veröffentlicht? War das Bezirksamt andernwegs über den beabsichtigten Verkauf informiert? Wann?
  2. Besitzt bzw. besaß der Bezirk für dieses Bahngrundstück ein Vorkaufsrecht? Hätte er es vor der Freistellung von Bahnbetriebszwecken geltend machen müssen? Warum hat er es nicht ausgeübt? Warum wurde es ggf. nicht in Anspruch genommen?
  3. Unter welchen Voraussetzungen können Dritte gewidmete Bahngrundstücke erwerben und sind sie berechtigt, die Freistellung von den Bahnbetriebszwecken beim Bundeseisenbahnamt zu beantragen?
  4. Kann der Bezirk gewidmete Bahngrundstücke vor deren Freistellung von den Bahnbetriebszwecken mit anderen Nutzungen überplanen und gibt es eine Frist, in der die Gemeinde ihre hoheitlichen Planungsrechte nach einer Freistellung der Grundstücke ausüben muss?
  5. Wer ist heute der grundbuchliche Eigentümer der in Rede stehenden Grundstücke? Wann erfolgte seine Eintragung ins Grundbuch?
  6. Hat der Bezirk oder ein anderer Rechtsträger des Landes landeseigene Grundstücke zum Zwecke der Arrondierung im oben genannten Bereich an die DB bzw. den privaten Nachbesitzer verkauft?
  7. Wann hat der Erwerber dem Bezirksamt erstmals seine Nutzungs- und Bebauungsabsichten bekannt gemacht und seit wann führt das Bezirksamt mit ihm »vertrauensvolle Gespräche« (Aussage des Bauamtsleiters) über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan? Welcher Vertrauensschutz steht dem Eigentümer bereits zu?
  8. Beabsichtigt das Bezirksamt, den angekündigten B-Plan zu teilen und einen Vorhaben- und Erschließungsplan für das Wohnungsbauvorhaben des Grundstückseigentümers abzutrennen und ist diese Planungsabsicht gem. § 5 AG BauGB Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits angezeigt?
  9. Wann liegt das städtebauliche Gesamtkonzept für das Areal zwischen Prenzlauer Allee und Greifswalder Straße vor, aus dem die Planungsziele für den angekündigten Teil-B-Plan für den nördlichen Bereich entlang der Ringbahn hergeleitet werden?
  10. Hat das Bezirksamt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Einleitung von Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan und das Landschaftsschutzprogramm Berlin (Lapro) für den Bereich des Thälmannparks beantragt, um die langfristige Natur-, Arten- und Klimaschutzplanungen Berlins an die angestrebten massiven Eingriffe anzupassen?

 

 
 

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