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Drucksache - VII-0908
Siehe Anlage
1
Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
1. Gegenstand der Vorlage
Wahl der Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen
2. Beschlussentwurf
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die in der Anlage aufgeführten Bürgerinnen und Bürger werden für die Dauer von 4 Jahren als Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes im sozialen Bereich – Sozialkommissionen - gewählt.
3. Begründung
Gemäß Ziffer 11 (1) der VV EaD werden die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes auf Vorschlag des Bezirksamtes für die Dauer von 4 Jahren von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die Wiederwahl ist möglich. Die letzte Wahl erfolgte am 11.05.2011. Die Bestellung endet zum 30.04.2015. Von daher ist eine Neu- bzw. Wiederwahl erforderlich.
Zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit in den Sozialkommissionen innerhalb des sozialen Bereiches schlägt das Bezirksamt vor, die Mitglieder, die bereits in einer Sozialkommission tätig waren und ihre Bereitschaft bekundeten, ihre Tätigkeit weiterhin in einer Sozialkommission fortsetzen zu wollen, erneut zu wählen.
Der Bereich Soziales legt die Schwerpunkte der ehrenamtlichen Tätigkeit für diesen Bezirk fest. Die Aufgaben liegen in den Bereichen persönliche Kontakte und Hilfeleistungen, Vermittlung in Fragen des sozialen Bedarfs, Informationen über soziale Angebote sowie der Förderung am öffentlichen Leben (analog §71 SGB XII). Die Mitglieder des Ehrenamtlichen Dienstes informieren das Bezirksamt über den ihnen bekannt gewordenen Bedarf an Hilfe. Sie führen bestimmte Dienste, wie beispielsweise die Geburtstags- und Jubiläumsehrungen, aus. Die Anzahl der im Haushalt 2014 durchgeführten Ehrungen ab dem 80. Lebensjahr betrug – 5.451 – (und noch einmal so viele Vorbesuche). Sie verdeutlicht, in welcher Weise sich der demografische Wandel in diesem Bezirk vollzieht.
Wird die Bilanz über die letzten Jahre gezogen, so stellt sich allerdings ein negativer Trend im Hinblick auf die Anzahl Ehrenamtlicher ein; wirkten im Jahr 2011 in diesem Bezirk noch 225 Ehrenamtliche, waren es im Jahr 2012 noch 214, im Jahr 2013 sank die Anzahl der Sozialkommissionsmitglieder auf 197 und im Mai 2014 weisen wir bereits eine Differenz von 11 Mitgliedern zum Vorjahr (188 Mitglieder) aus – damit ist die ehrenamtliche Arbeit der Sozialkommissionen weiter zu komprimieren – d. h. die aktiven Ehrenamtlichen führen noch einmal mehr Gratulationen/Vorbesuche aus. Falls erforderlich, übernehmen in bestimmten Fällen inzwischen verstärkt die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen des Ehrenamtlichen Dienstes Aufgaben des Hausbesuchs und der Gratulation, um die Gleichbehandlung der älteren Menschen sicher zu stellen.
Grundsätzlich wird hier eine gegenläufige Entwicklung sehr deutlich, d. h. von Jahr zu Jahr zeichnet sich in diesem Bezirk eine Zunahme der gewünschten Ehrungen ab, aber gleichzeitig sinkt die Anzahl ehrenamtlich Tätiger. Das bedeutet eine besondere Herausforderung für den zuständigen Fachbereich.
Die Gründe für das Ausscheiden sind alters- bzw. gesundheitlich bedingt.
4. Rechtsgrundlage
§ 16 BezVG 1c § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG § 4 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlicher tätiger Personen vom 26.02.63 i. d. F. vom 28.05.79 (GVBL. S. 826) i. d. F. vom 29.05.01 (GVBL. S. 165) zuletzt geändert durch VO v. 08.03.2011 Gesetz- und Verordnungsblatt S. 87
Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 19.09.06 (ABI. Nr. 50 S. 3710)
5. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Der Ansatz für den Haushalt 2015 für die Buchungsstelle, Kapitel 3930 (Sonstige Angebote für Senioren), Titel 41201 beträgt 101.000,00 €.
Die Mitglieder der Sozialkommissionen erhalten gemäß Verwaltungsvorschrift über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich eine monatliche Entschädigung von 30,00 €, Vorsteher erhalten daneben weitere 61,36 €. Für die Zahlung dieser Aufwandsentschädigung ist folgender finanzieller Aufwand notwendig:
a) Mitglieder: 182 X 30,00 € X 12 Monate = 65.520,00 € b) zusätzlich für Vorsteher: 29 X 61,36 € X 12 Monate = 21.353,28 € 86.873,28 €
Die benötigten finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2015 betragen demnach 86.873,28 € - entsprechende Mittel stehen zur Verfügung im Kapitel 3930, Titel 41201.
6. Gleichstellungs- und gleichstellungsrelevante Auswirkungen
keine
7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Auf dieser Grundlage ist die ehrenamtliche und unverzichtbare Tätigkeit der Mitglieder in den Sozialkommissionen auch weiterhin im Sinne der älteren Bürgerinnen und Bürger dieses Bezirks sichergestellt.
8. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Lioba Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Soziales,
Bezirk Pankow von Berlin“
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