Drucksache - VII-0875  

 
 
Betreff: Würdiger Ort für einen Gedenkstein
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
23.09.2015 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.09.2016 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 28. BVV am 14.01.15
2. Ausfertigung Antrag Linke und SPD, 28. BVV am 14.01.15
3. Ausfertigung Antrag Linke, SPD und Piraten, 28. BVV am 14.01.15
VzK§13 Zwischenbericht Bezirksamt, 34. BVV am 23.09.2015
VzK §13 BA Schlussbericht, 42.BVV am 14.06.2016

Das Bezirksamt wird ersucht, die Versetzung des Gedenksteines zur Erinnerung an die Befreiung Berlins von seinem heutigen Ort zwischen zwei Wohnhäusern der Ostseestraße auf die Grünfläche des Ostseeplatzes zu prüfen

Siehe Anlage

 

Der Gedenkstein, an dem Bezirksverordnetenversammlung und Bezirksamt jährlich am Tag der Befreiung Kränze niederlegen, befindet sich auf dem Gelände einer Wohnungsbaugesellschaft

Bezirksamt Pankow von Berlin

06.09.2016

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:VII-0875

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Würdiger Ort für einen Gedenkstein

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 28. Sitzung am 14.01.2015 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VII-0875

Das Bezirksamt wird ersucht, die Versetzung des Gedenksteines zur Erinnerung an die Befreiung Berlins von seinem heutigen Ort zwischen zwei Wohnhäusern der Ostseestraße auf die Grünfläche des Ostseeplatzes zu prüfen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Durch das Straßen- und Grünflächenamt erfolgte die Umsetzung des Gedenksteins auf den Ostseeplatz. Hier wurde eine dem Gedenken würdige Grünfläche gestaltet.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 7033,45 € für das Umsetzen des Gedenksteins und die Anlage der Grünfläche. Die Kosten für die Pflege und Graffitientfernung des Gedenksteins werden zukünftig vom Bezirk zu tragen sein.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Matthias Köhne
Bezirksbürgermeister

Jens-Holger Kirchner
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 
 

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